Der Koalitionsausschuss hat sich in der Nacht zum Dienstag auf eine rasche Umsetzung der Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien verständigt. „Wir werden die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik rasch realisieren, um einen Beitrag zur Schließung der 2020-Klimalücke zu erzielen“, heißt es in dem Papier der Parteispitzen von CDU, CSU und SPD. Demnach soll sich das Kabinett vor Ende Oktober mit dem Thema befassen.
Vorgesehen sind dem Koalitionsausschuss zufolge Sonderausschreibungen, die mit einer CO2-Ersparnis von acht bis zehn Millionen Tonnen zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. „Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020“, so der Koalitionsausschuss. Außerdem soll Deutschland ehrgeizigere Ausbauziele für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 anstreben: „Dafür werden wir das gesetzliche Ausbauziel auf 65 Prozent in 2030 erhöhen und die technologiespezifischen Ausbaupfade anpassen“, schreibt der Koalitionsausschuss. Dabei solle auf eine bessere Netzsynchronisation geachtet und die Akzeptanz von Windkraftanlagen an Land gesteigert werden.
„Die derzeit von der Bundesregierung geplanten Sonderausschreibungen sind – gemessen an den Klimazielen – leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt allerdings BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Und ohne eine Beseitigung des schon 2020 erreichten Förderdeckels sei auch die aktuell von der Koalition beschlossene Heraufsetzung der Ausbauziele bis 2030 wertlos.
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Ich lese da „die technologiespezifischen Ausbaupfade bis 2030 sollen angepasst werden“. Was ist das anderes, als eine Anhebung des Deckels auf der Photovoltaik? Man kann es auch übertreiben mit dem Meckern, Herr Körnig, und etwas mehr kritischer Journalismus wäre auch wünschenswert, Frau Hannen.
Warten wir ab, was genau der Koalitionsausschuss damit meint – alles andere ist Spekulation.
Ja, was heißt angepasst, bis zu welcher Aufbaumenge wird vergütet? Statt 52 GW nun 100 GW oder 200 GW, wie sie die htw, Prof. Quaschning, seit langem vorgerechnete. Stichwort: Sektorkopplungsstudie
Und wieso werden nicht endlich die unsinnigen Begrenzungen aufgehoben, wo PV doch längst preisgünstig geworden ist.
Ich wiederhole nicht der aktuelle Strompreis ist der passende vergleich, sondern der von 2000, wo das EEG zu wirken anfing.
Vergütungen oder Marktprämien bis 1000 kWp. Auch größere, dann mit netzdienllichen Speichern zu berechenbaren Preisen, die das Fraunhofer Spitzeninstitut am Markt erheben könnte.
Wieso keine größeren Anlagen unausgeschrieben zulassen? Im August ging noch eine 10 MWp Dach-Anlage in MV ans Netz. Allerdings verschweigt die BN seit Monaten deren Lage leider.
Auch 170 MWp Anlagen waren schon aufbaubar.
Und ansderseits brauchen gerade private Hausanlagen sichere Vergütungen, die auch keinesfalls so unlogisch übertrieben* nach Aufbaumenge monatlich abgesenkt werden müssten, wie seit August wieder, wo noch nicht einmal die geringen 2500 MW jährlich gesichert sind, sondern nur 2000. Wir brauchen aber 8000 MW und hatten sie auch 2012 aufgebaut, wo die monatliche Vergütungssenkung samt drastischen Extraabsenkungen eingeführt worden waren.
Wenn doch mal ehrliche Energieartenvergleiche aller Kosten und Werte berechnet würden, zeigete sich wie preisgünstig selbst kleinste PV-Anlagen sind, die auch wenn nur geringe lokale Netze brauchen.
* Welcher EEG-Bürokrat hat sich das in EEG 2017 § 49 so ausgedacht, lange vor gewünschtem Afbauziel Vergütungen abzusenken und bei Einbruch zu 1/3 darunter immer noch keine Erhöhungen vorzunehmen, die sofort bei Unterschreiten einsetzen müssten.