Der Solarenergie-Förderverein (SFV) arbeitet weiter an seiner Verfassungsbeschwerde. Es geht darum, dass sich der deutsche Gesetzgeber nur unzureichend gegen den Klimawandel arbeitete. Im Mai hatte der Verein die Verfassungsbeschwerde angekündigt und um Spenden gebeten, um die Beschwerdeschrift zu finanzieren. „Es sind bisher schon so viele Spenden eingegangen, dass knapp ein Drittel bis eine Hälfte der Kosten gedeckt werden können“, hieß es am Montag. Zudem gebe es zahlreiche neue Mitglieder, darunter Volker Quaschning und Claudia Kemfert. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) habe signalisiert, sich der Klage anzuschließen. Allerdings müsse er noch intern die Details klären, was länger dauere als ursprünglich angenommen.
Auch die beauftragten Rechtsanwälte hätten mehr Zeit gebraucht. So mussten sie klären, wer überhaupt klagen darf und wie die Klage zu begründen ist. Dies sei besonders schwierig in einer Gesellschaft, in der die Medien den Klimawandel völlig unterschätzen oder ihn leugnen oder ihn für unabwendbar halten, heißt es weiter. Mitte September rechnet der SFV nun mit dem Einreichen der Klageschrift. Anfang Mai ging der Verein von Kosten von mindestens 20.000 Euro für die Beschwerdeschrift aus, allerdings wies er bereits daraufhin, dass sich die Kosten auch verdoppeln könnten. Nun heißt es, dass mit dem BUND als möglichen Mitkläger würden sich die Kosten weiter erhöhen. Zugleich erhofft sich der SFV in diesem Fall eine größere Medienaufmerksamkeit für seine Verfassungsbeschwerde. Daher sucht der Verein auch weiter Spender.
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Ich halte eine Verfassungsbeschwerde für einen ungeeigneten und schädlichen Weg.
Das Verfassungsgericht hat andere und sehr wichtige Aufgaben, und nicht sich mit der Abweisung von politischen Forderungen zu beschäftigen. Ganz grundsätzlich ist es auch falsch Politik über eine Instrumentalisierung der Justiz zu machen. Damit lagert man politische Entscheidungen an Gremien aus, die noch weniger (weil indirekter) demokratisch legitimiert sind, als die Parlamente.
Den politischen Kampf, die Überzeugungsarbeit, das muss geleistet werden. Von Klimaschutz hat das Grundgesetz nichts gesagt, weil man 1948 noch andere Probleme hatte. Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss, genauso, wie auch die Verkündigungsschriften der großen Weltreligionen nicht der Weisheit letzter Schluss sein können. Aber die Weiterentwicklung des Rechts an die Verfassungsrichter auszulagern: Das ist weder demokratisch opportun, noch sind die Richter die richtigen, um über Fragen wie Energiewende und Klimawandel-ja-oder-nein zu entscheiden.
Ja, den Begrff Klimawandel gab es nicht im GG 1948, Herr JCW!
Aber nach den frischen Erfahrungen des von Nazideutschland nationalistisch zerstörerischen Weltkrieg und der systematischen Massenvernichtung von Sündenböcken zur Ablenkung dessen, was diesen schlimmen Machtmissbrauchern gelten müsste, wurden unabänderbare Grundrechte, von unteilbarem Lebens- und Persönlichkeitsschutz, wie auch das Widerstandsrecht uw. festgelegt. Wie weit das auch für das Regierungshandel für notwendigen Klimaschutz gilt, ist doch naheliegend auch von der 3ten Gewalt im Rechtsstaat beurteilen zu lassen.
Die politische Überzeugungsarbeit ist wichtig, doch sie wird von gut bezahltem Lobbyismus und Fakeverurteilungen von aufklärenden Medien hintergangen.
Da auch das Groko-Parlament die Groko-Regierung mit Durchwinkpolitik kaum kontrolliert, sind alle Kräfte gefragt.
Auch über die Demokratie aushöhlende sogenannten Handelsverträge hat das BG zu entscheiden, die den Rechtstaat zu Gunsten von Profitwünschen von international tätigen Konzernen und ihren politischen Helfern in undemokratischen Geheimverhandlungen übergehen lassen wollen. Siehe CETA und auch JEFTA.
Ja, Sie haben Recht, dass Klimaschutz politisch zu schaffen ist. Doch die GG-Geltung mit deren Grundrechten gehört auch dazu!
Auf die Gefahr hin, dass das jetzt etwas besserwisserisch daherkommt: Das Widerstandsrecht wurde erst 1968 in das Grundgesetz geschrieben, als Zugeständnis an die SPD, damit die den Notstandsgesetzen zustimmte.
Warum das wichtig ist? Man sieht daran, dass das Grundgesetz weiterentwickelt werden kann. Sogar an den „Ewigkeitsartikeln“ wurde schon herum geändert, nicht unbedingt zu deren Vorteil. Denn Gesetze, und noch mehr die Grundrechte, sollten so einfach wie möglich formuliert sein, damit sie auch ohne juristisches Studium verstanden werden können. Ein weiterer Grundsatz sollte sein: Nur das wirklich wichtige, das dann auch viele Jahrzehnte, oder vielleicht sogar Jahrhunderte Bestand haben kann, sollte als „Grundrecht“ formuliert werden. Die Themen der Tagespolitik, die schnell wechseln, würden die Grundrechte entwerten.
Im Einzelfall kann es schon mal funktionieren, die Justiz im eigenen Sinne zu instrumentalisieren, aber dafür gibt es dann zehn andere Punkte, in denen eigentlich sinnvolle Veränderungswünsche abgebügelt werden mit der Begründung „das wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“. Diese Art der Instrumentalisierung begünstigt vor allem all die, die Angst vor Veränderungen haben. Und was dabei herauskommt, wenn man zu spät reagiert, das sehen wir ja derzeit auf allen Politikfeldern, wie Steuerrecht, Einwanderungspolitik, Energiewende, Umweltschutz, ….