PV Crystalox einigt sich nach Schiedsspruch mit Photovoltaik-Hersteller

Teilen

PV Crystalox Solar plc hat eine Vergleichsvereinbarung mit einem Kunden erreicht. Es geht dabei um nicht erfüllte Verpflichtungen aus einem langfristigen Liefervertrag, wie das britische Photovoltaik-Unternehmen am Freitag veröffentlichte. Der Name des Kunden wird nicht genannt, nur dass es sich um einen der weltweit führenden Photovoltaik-Hersteller handeln soll. Der Vergleich sieht vor, dass der Kunden insgesamt 28,8 Millionen Euro an PV Crystalox zahlt. Darin enthalten sei auch die im Mai erhaltende Anzahlung von 14,5 Millionen Euro. Die restlichen 14,3 Millionen Euro müssten bis Ende November an PV Crystalox gezahlt werden. Gleichzeitig habe der Kunde das Recht, die Lieferung der ausstehenden Wafer zu verlangen.

Der Einigung vorausgegangen waren Verhandlungen vor dem Internationalen Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer, wie PV Crystalox weiter berichtet. Das britische Unternehmen reichte im März dort Beschwerde ein, da ein Kunde seinen Abnahmeverpflichtungen aus einem langfristigen Liefervertrag nicht nachgekommen sei. Das Schiedsgericht fällte im November 2017 sein Urteil. Demnach sollte der Kunde inklusive Zinsen etwa 36,5 Millionen Euro an PV Crystalox bis zum 1. Mai zahlen. Allerdings sei die Zahlung nicht an die Verpflichtung geknüpft, dass die vertraglich ausstehenden 22,9 Millionen Wafer an den Kunden zuvor geliefert werden müssten. Im Zuge der jetzt erzielten Vergleichsvereinbarung habe der Kunde auf sein Recht verzichtet, die Waferlieferungen von PV Crystalox zu verlangen, hieß es weiter.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Lichtblick-Zentrale in Hamburg
Lichtblick setzt Durchleitungsmodell an Ladesäulen in die Praxis um
25 November 2024 Mitarbeiter eines Berliner Arbeitgebers wird es erstmals ermöglicht, ihren Stromvertrag an Ladepunkten zu nutzen, die von Lichtblick E-Mobility betrie...