Die FDP-Fraktion hat sich an die Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage gewandt. Darin wollen die Liberalen wissen, warum die Einigung mit der EU-Kommission über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenverbrauch bei KWK-Anlagen noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Übergangsfrist für die Ausnahmeregelung war bereits Ende vergangenen Jahres ausgelaufen. Im Mai verständigten sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und EU-Handelskommissarin Margarete Verstager geeinigt, die Regelung für ein weiteres Jahr laufen zu lassen. Anfang August bestätigte die EU-Kommission schließlich, dass die Einigung mit den Beihilferichtlinien im Einklang stehe.
Ursprünglich wollte Altmaier die Neuregelung im Zuge seines 100-Tage-Gesetzes noch vor der Sommerpause verabschieden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Doch der Entwurf ist bislang nicht vom Kabinett verabschiedet worden. Die SPD blockiert ihn, weil die im Koalitionsvertrag versprochenen Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land für 2019 und 2020 dort nicht enthalten sind.
Die FDP will in ihrer Kleinen Anfrage wissen, ob die Verknüpfung der KWK-Regelung und der Sonderausschreibungen in einem Gesetz unbedingt notwendig sei. Zudem wird gefragt, ob im Zuge der Einigung mit der EU alle möglichen Grenzen für eine höhere Attraktivität von KWK-Anlagen ausgeschöpft worden seien und ob die Zeitverzögerung die rückwirkende Lösung gefährde.
Nach der Regelung, die ab Jahresbeginn 2018 gelten soll, sind für Eigenverbrauch aus KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter einem Megawatt und über zehn Megawatt 40 Prozent EEG-Umlage zu zahlen. Diese Ermäßigung gelten dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge auch für neue KWK-Anlagen in stromintensiven Industrien sowie für solche, die weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei höherer Auslastung der KWK-Anlagen steige die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent EEG-Umlage. Die FDP fragt nun auch nach, auf welchen Daten die schrittweisen Erhöhungen basieren und nach welchen Kriterien die entsprechenden Branchen ausgesucht wurden.
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