Die Sonne brannte und die Photovoltaik-Anlagen liefen heißt. Nach Auswertungen von Energy Charts des Fraunhofer ISE sind im Juli mit 6,7 Terawattstunden so viel Solarstrom wie nie zuvor erzeugt worden. Doch auf dem EEG-Konto, aus dem die Übertragungsnetzbetreiber unter anderem die Vergütungen für die Photovoltaik-Anlagenbetreiber bezahlen, macht sich das nicht übermäßig bemerkbar. Traditionell nimmt der Überschuss zwischen Mai und Oktober ab. Im Juli schmolz er um fast 413 Millionen Euro und damit deutlich weniger stark als noch im Juni, als es knapp 745 Millionen Euro waren, wie aus der aktualisierten Veröffentlichung vom Donnerstag hervorgeht. Das Plus auf dem EEG-Konto betrug damit Ende Juli immer noch genau 4.241.744.767,50 Euro. Wie schon im Juni gab es auch im Juli keine negativen Preise an der Strombörse.
Zu Beginn der Woche hatte Agora Energiewende eine erste Prognose für die Entwicklung der EEG-Umlage 2019 veröffentlicht. Der Berliner Think-Tank geht von einer minimalen Absenkung auf 6,78 Cent pro Kilowattstunde aus und führt als ein Grund dafür den Milliarden-Überschuss auf dem EEG-Konto an.
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Die Kurve der Strompreise passt im Grundsatz gut zur Kurve der CO2-Emmissionsrechte, wobei die Emmissionsrechte binnen Jahresfrist deutlich stärker zugelegt haben als die durchschnittlichen Strompreise. Aber beide vereint eine klare Tendenz.
Der Fachmann staunt, der Laie wundert scih: Trotz steigender Strompreise nimmt man zur Kenntnis (Handelsblatt, heute), dass der Uniper Chef die Überführung einiger Kohlekraftwerke in eine Reserve vorschlägt, um diese grundsätzlich so schnell wie von grüner und roter Seite gefordert, vom Netz zu nehmen.
Nachtigall ick hör dir trapsen…. Ist der Anstieg der Preise bei den CO2-Zertifikaten so stark und vor allem weiter strak steigend absehbar, dass das am Ende die (finanziell) bestmögliche Variante für die Betreiber ist? Sprich, dass sich Kohlekraftwerke gar nicht mehr so lukrativ betreiben lassen? Dass das Ende der Kohleverstromung klar ist, nur der ungewisse Zeitpunkt für die Betreiber mehr und mehr zum Problem wird? Dass ein gesetztes Enddatum für alle einfacher wäre?
Auch inden Chefetagen der Kohleverstromer sieht man sicher die stark gesunkenen Gestehungskosten von EEG-Strom sowie die großen Fortschritten bei der Speicherung, dass man dauerhaft (bzw. schon kurzfristig) gar nicht mehr konkurrenzfähig erzeugen kann? Auch wenn die steigenden CO2-Preise nur ein kleiner Anteil am Endkundenstrompreis sind, bei den Erzeugungskosten stecken Sie direkt mit drin und sind bei Kohle anteilig ca. vier mal so groß wie bei den Strombezugskosten. Wenn die minimalsten Erzeugungskosten eines Kohlekraftwerks (Fraunhofer ISE März 2018) bei 4 ct. liegen, PV und Wind in den Ausschreibungen auch nicht mehr teurer sind, ist der Business-Case mittlerweile wohl extrem knapp geworden….
Wenn tatsächlich Sonderausschreibungen zu Wind und PV kommen, zusätzlich mit dem laufenden Ausbau am oberen Rand des Korridors (zumindest bei PV) setzt das den Strompreis vermutlich eher wieder etwas unter Druck während die Kostenseite wegen der CO2-Preise steigt. In einer Sicherheitsreserve werden die Kraftwerke nur in Mangelzeiten, also (extremen) Hochpreiszeiten betrieben. Die laufenden Kosten während des Stillstands (inkl. Personal und ABSCHREIBUNG und vermutlich ja auch anteiliger Kapitalrendite) sind über die Reserve-Vergütung abgedeckt.
Mich deucht, es wackelt erneut der Schwanz mit dem Hund….
Man muss genau hinschauen, wie die Kohlekommission da weiter agiert bzw. was Herr Altmaier draus macht. Der Vorschlag bzw. heutige Praxis sieht vor, die Kompensation mit den Netzentgelten umzulegen, was auch schon „zu hoch“ ist und mit der Umlage für den unnötigen Netzausbau (Südlink etc.) zusammen fallen würde.
Eine Abschaltung der Kohlekraftwerke per Verordnung birgt erhebliche Schaenersatzrisiken oder mindestens gerichtliche Auseinandersetzungen, dass wir Herr Altmaier auf keinen Fall tun, mal abgesehen von seiner unerschrockenen Liebe zu dieser Großindustrie.
Dem Vorschlag des Uniper-Chefs zu folgen wäre daher ein politisch sehr eleganter Weg, zumal sich ja die „Versorgungssicherheit“ zum neuen Kernargument evolutioniert hat nachdem klar wird, dass die reine Erzeugungsleistung auch erneuerbar möglich ist.
Ohne die juristische Möglichkeit einschätzen zu können, könnte auch noch jemand auf die Idee kommen, den Einspeisevorrang der Erneuerbaren zu bepreisen und somit aus der EEG-Umlage die Sicherheitsreserve in Kohle zu alimentieren. Lediglich 500 Mio. Euro pro Jahr seien für die Sicherheitsreserve-Vorhalung zu zahlen, rechnet der Uniper Chef Schäfer vor. Das wäre bei unveränderter EEG-Umlage locker drin und zwar ohne die kritischen Netzentgelte (die ja auch die von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen zahlen müssten, Arbeitsplätze ins Ausland und so weiter…) erhöhen zu müssen.
Letzlich muss man dem Argument, Deutschland muss eine gesicherte Stromerzeugung haben, zweifellos folgen. Und für eine weitere Dekade wird es ohne eine gewisse Kohleverstromung auch nicht gehen. Aber eigentlich scheinen sich die Marktkräfte aktuell in die richtige Richtung zu bewegen und ich tendiere dazu das Experiment begleiten zu wollen, KEINE Reservekapazitäten zu alimentieren sondern den Markt das entscheiden zu lassen. Selbt eine kleine PV-Anlage auf dem Eigenheim produziert für unter 6ct/kWh. Ich meine, die Entscheidung ist bereits gefallen und die Kohleverstromung sucht den schonendsten Exit.
Ein Zugang der Kleinerzeuger an den Energiemarkt mit variablen Strompreisen (Bezug UND Einspeisung) würde die Notwendigkeit einer geregelten Vergütung schon bald in Frage stellen.
Tim Wolf sagt:
Der Fachmann staunt, der Laie wundert scih: Trotz steigender Strompreise nimmt man zur Kenntnis (Handelsblatt, heute), dass der Uniper Chef die Überführung einiger Kohlekraftwerke in eine Reserve vorschlägt, um diese grundsätzlich so schnell wie von grüner und roter Seite gefordert, vom Netz zu nehmen.
@ Tim Wolf
Das System ist für den Laien so konstruiert, dass dem nichts anderes übrig bleibt, als sich zu wundern.
Der Fachmann, der Uniper Chef, weiß schon wie er das für den normalsterblichen undurchsichtige System nutzen kann.
Die konventionellen Erzeuger, sprich die Kohlekraftwerke von Uniper sind die Verlierer, durch die zunehmende Einspeisung von Erneuerbaren.
Dazu müssen Sie sich mit dem Preisfindungssystem nach dem Merit Order Prinzip vertraut machen.
Siehe hier: https://www.google.com/search?q=Merit+Order&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b
Gewinner ist der Stromhandel, die neue EON mit dem alles sagenden Namen „Netze, Handel, und Vertrieb lässt grüßen.
Der Uniper Chef spekuliert auf einen lukrativen Kapazitätsmarkt.
Ähnliches hat der Ex Chef von Innogy schon gefordert.
Schauen Sie mal hier:
https://www.welt.de/wirtschaft/energie/article125425602/RWE-setzt-jetzt-voll-auf-die-Energiewende.html
Zitat:
„Die Feuerwehr wird auch nicht allein für das Löschwasser bezahlt“, erklärte Terium: „Sie wird genauso dafür bezahlt, dass sie rund um die Uhr mit ihren Geräten in Bereitschaft ist – das wollen wir auch!“ Zitat Ende.
Fazit: Konventionelle Erzeuger sind die Verlierer, der Handel blüht, deshalb werden konventionelle Erzeuger auch immer öfter zu Händlern, während sie ihre Steinkohlekraftwerke lukrativ als Backup in der Hinterhand haben.
Wäre ja alles schön und gut im Sinne der Energiewende, wenn das nicht alles die Verbraucher finanzieren müssten. Denn je niedriger die Börsenpreise – auf Grund deren, der Handel blüht – desto höher wird für die Verbraucher die EEG Umlage, sprich die steigenden Strompreise die Sie oben so verwundert haben.
Schauen Sie mal hier, wie die Börsenpreise in den letzten Jahren gesunken sind.
http://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Auf Ihrer Stromrechnung ging es dank dieses „paradoxen“ System nur nach oben, oder ???
Wenn nun ein gewisser Bernd Taler hier einsteigt, und Ihnen polemisch erklären will, dass das alles Blödsinn ist was der Diehl da schreibt, lassen Sie sich nicht irritieren, der ist hier für die andere Seite unterwegs. Unterwegs für diejenigen, die den Erneuerbaren dieses Paradoxon 2010 eingebrockt haben, und nun dafür sorgen müssen, dass der Laie dumm bleibt, und sich nur wundern kann, wie Sie oben schon erwähnt haben.
Der Kernpunkt des Paradoxons, den Sie auf der eigene Stromrechnung belegt haben, ist die Tatsache, wenn die Strombeschaffungskosten für die Versorger sinken, steigt deswegen für ihre Kunden die EEG Umlage.
Die Entscheidung welche Qualität die Reservekraftwerke haben sollen, hinsichtlich externer Kosten der Stromerzeugung und langfristiger Nutzung, kann man einem Markt überlassen, wenn Herkunftszertifikate für die Stromkunden Wahlmöglichkeiten anbieten.
Das könnte auch bedeuten, daß Braunkohlekraftwerke mit hunderten Betriebsstunden als Winterreserve genutzt würden. Die Mehrheitsverhältnisse dazu sind nicht eindeutig.
Abseits der Abwägung inwiefern Stromspeicherung an erzeugungs- oder lastintensiven Stromnetzzweigen Netzausbau reduzieren kann, bleibt die Frage, ähnlich zur EEG-Umlage, wann die Netznutzungsentgelte wieder gesenkt werden können?
MfG
@Herr Diehl:
da sie mich hier direkt ansprechen, zunächst scheinen sie offensichtlich nicht zu wissen was Terminmarkt bedeutet. Hochvolatilen Strom aus EEG kann man seriös nicht am Terminmarkt ein Jahr im Voraus handeln. Für das EEG-Konto relevant sind die Spotmarktpreise. Und hier einmal für sie die Entwicklung der Spotmarktpreise seit 2002 nach den Zahlen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
die zeigen das sich die für das EEG-Konto relevanten Spotmarktpreise seit 2009 keineswegs kontinuierlich gesunken sind wie sie behauten ,und das selbst der niedrigste Stand im Jahr 2016 mit 2,820 Cent pro kwh nur 1,169 Cent niedriger lagen als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent pro kwh während die EGG-Umlage seither um mehr als 5 Cent gestiegen ist, um die seit 2009 deutlich gestiegene Deckungslücke zwischen den Kosten von EEG und dem Wert des Stroms im Vergleich zu konventionell erzeugten Strom aus zu gleichen, die Folge von durch deutlich höhere Einspeisemengen und auch bis 2013 auch deutlich höheren durchschnittlichen Vergütungen als 2009 war ( Anstieg von Ende 2008 bis 2013 um mehr als 4 Cent https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz ). Seit 2015 hat sich diese Deckunglücke dann stabilisiert und die EEG-Umlage ist her nur noch wenig gestiegen. Und daran ändert auch das ständige Wiederholen ihrer Spamkommentare nichts , die auch wenig mit dem Thema des obigen Artikels zu tun haben. Aber sonderlich viel Beachtung finden sie damit nicht.
Bernd Taler sagt:
@Herr Diehl:
da sie mich hier direkt ansprechen, zunächst scheinen sie offensichtlich nicht zu wissen was Terminmarkt bedeutet. Hochvolatilen Strom aus EEG kann man seriös nicht am Terminmarkt ein Jahr im Voraus handeln.
@ Bernd Taler
Sie scheinen offensichtlich nicht auf dem aktuellen Stand zu sein, oder wollen es hier nicht preisgeben.
Im Folgenden können Sie sehen, wie hochvolativer Strom am Terminmarkt lukrativ vermarktet wird
Zitat:
Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Was glauben Sie denn, was die bedienen durch zukaufen, wenn Sonne und Wind keine Rechnung schicken.
Sie sehen ich weiß sehr wohl was der Terminmarkt ist, und wie man da hochvolativen Strom handeln kann. Ich kann daraus sogar entnehmen dass der „Zappelstrom“ Grundlastfähig ist, wenn man ihn logistisch einsetzt.
Bernd Taler sagt.
Für das EEG-Konto relevant sind die Spotmarktpreise. Und hier einmal für sie die Entwicklung der Spotmarktpreise seit 2002 nach den Zahlen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
die zeigen das sich die für das EEG-Konto relevanten Spotmarktpreise seit 2009 keineswegs kontinuierlich gesunken sind wie sie behauten ,und das selbst der niedrigste Stand im Jahr 2016 mit 2,820 Cent pro kwh nur 1,169 Cent niedriger lagen als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent pro kwh
@ Bernd Taler.
Diese Ihre Aussage zeigt einmal mehr, dass Sie mit dem System nicht vertraut sind, oder vernebeln wollen.
Vergessen Sie alles was vor 2010 war. Wir reden hier über die EEG Neuordnung und die hat begonnen am 01.01. 2010.
Bis 2009 war die Welt Umlagen relevant noch in Ordnung, sagt doch auch der Prof. auf seinem Video. Das Paradoxon, je niedriger die Börsenpreise, desto höher die Umlage, um das es hier und auf dem Video geht, begann erst mit der EEG Neuordnung ab 2010.
Schön dass Sie die folgende Grafik gepostet haben. Sie müssen sie nur auch richtig lesen und deuten.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Ich versuche Ihnen die Grafik zu erklären.
In 2010 zu Beginn des Paradoxons, hatten wir einen Börsenpreis von 4,555 Cent.
In 2011 stieg der auf 5,158, weil zu der Zeit mit der angekündigten Abschaltung der ersten AKW Panik bezüglich steigender Strompreise unters Volk gestreut wurde, konnten die Langzeitverträge am Terminmarkt relativ hoch abgeschlossen werden.
Als sich diese Panikmache als unbegründet zeigte, ging es von den 5,158 in 2011 auf 2,820 Cent in 2016 kontinuierlich nach unten, wie ich für jeden der die Grafik lesen kann nachvollziehbar behaupte.
In 2016 und 2017 zogen die Börsenpreise auf 3,289 bzw. 3,773 wieder leicht an. Der Grund dafür ist eindeutig die Tatsache, das immer mehr neue Geschäftsmodelle auf der Basis des billigen Zappelstromes entstehen, und man sich die Schnäppchen am Preis relevanten Spotmarktunterdessen aus den Händen reist.
Die neue EON u.a. lassen grüßen.
Bin mal gespannt wie die Lobbyisten das fortan hinbekommen wollen, dass die Umlage nicht all zu sehr sinkt. Das würde zum einen den neuen Geschäftsmodellen schaden, und wäre zum anderen, ein Giftpfeil weniger im Köcher der Energiewende Kritiker.
Die allgemeine Hoffnung der Kohleverstromer auf den Kapazitätsmarkt belegt demnach, dass der Preiswettbewerb bei der reinen (und vom Verbrauch erstmal entkoppelten) Erzeugung offenbar bereits von den Erneuerbaren gewonnen wurde. Das wäre eine extrem erfreuliche Feststellung, die unter den aktuellen politischen Verhältnissen so mit Sicherheit nicht verbreitet werden wird.
Aus gesellschaftlicher Sicht muss es nun also die Aufgabe der Regierung sein, die Rahmenbedingungen des Strommarktes so zu verändern, dass das Matching von Bedarf zu Erzeugung bzw. umgekehrt belohnt wird. Ersteres ginge über flexible Bezugspreise, letzteres über felxible Einspeisetarife. Damit würde automatisch das Geschäftsmodell der Speicherung weiter atraktiver.
Die Betreiber konventioneller Kraftwerke sind hierbei übrigens techisch bedingt im Vorteil, Sie können die Produktion steuern. Soweit ich weiß, werden auch Kraftwerke zunehmend auf diese Betriebsweise umgestellt.
Was mir in dieser Diskussion fehlt, ist die Kopplung mit der KWK. PV und Speicher können perspektivisch im Sommerhalbjahr eine vollständige erneuerbare Versorgung sicherstellen, aber in keinem Fall im Winter. Da bei der Stromerzeugung immer Wärme anfällt, muss die KWK eine Rennaicance erleben. Hier bietet sich die dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme noch mehr an, als beim PV-Strom. JEDES GEbäude braucht im Winter ein mindestmaß an Heizung, dass sollte immer nur die Abwärme eines Stromerzeugungsprozesses sein.
Dies wäre, neben den verbliebenen Potentialen bei der Windkraft, die eigentliche Ergänzung der PV. Und eine Brennstoffzellenheizung in einem Smart-Grid kann auch im Sommer mal zur Erzeugung verwendet werden, wenn es Dunkelflauten hat.
Aber das würde eine noch stärkere Einbindung und Stärkung der Prosumer bedeuten, von Altmaier aus grundsätzlichen, von der SPD aus ideologischen Gründen nicht zu erwarten. Sprich, in dieser Legislaturperiode wird in diese Richtung sicher nicht weiter gedacht.
Tim Wolf sagt:
Die allgemeine Hoffnung der Kohleverstromer auf den Kapazitätsmarkt belegt demnach, dass der Preiswettbewerb bei der reinen (und vom Verbrauch erstmal entkoppelten) Erzeugung offenbar bereits von den Erneuerbaren gewonnen wurde. Das wäre eine extrem erfreuliche Feststellung, die unter den aktuellen politischen Verhältnissen so mit Sicherheit nicht verbreitet werden wird.
@ Tim Wolf.
Genau so ist es, die Erneuerbaren haben den Preiswettbewerb schon lange gewonnen, wenn sie logistisch integriert werden. Integriert heißt ein Geschäftsmodell so konzipiert ist, dass Strom immer dann zugekauft wird wenn der Wind weht und die Sonne hoch am Himmel steht.
Mit anderen Worten, wenn der berühmt berüchtigte „Zappelstrom“ zur Goldgrube wird.
Dabei müssen die nicht einmal vom Verbrauch entkoppelt werden, wie Sie dem von mir oben zitierten entnehmen können.
Hier noch einmal Zitat:
Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
So gesehen agieren Kohlekraftwerke doch heute schon mehr, oder weniger als Backup, oder Kapazitätsmarkt.
Bei den Politikern darf das natürlich nicht verbreitet werden, da haben Sie Recht, sonst käme ja eventuell ans Tageslicht, dass die niedrigen Börsenpreise von den Stromverbrauchern mit einer höheren Umlage finanziert werden, und die Strompreise von den Erneuerbaren nur deshalb so hoch getrieben werden, weil denen nur die Kosten untergejubelt werden. Mit dem Nutzen machen andere lukrative Geschäfte.
Bei einer Kosten/Nutzen Rechnung, wie vor 2010, sprich wenn den EE die niedrigen Börsenpreise Umlagen relevant zugute kämen, hätte die Umlage wenn überhaupt allenfalls eine “3“ vorm Komma, und den Kritikern wäre jeglicher Wind aus den Segeln genommen.
@Hans Diehl: „Bin mal gespannt wie die Lobbyisten das fortan hinbekommen wollen, dass die Umlage nicht all zu sehr sinkt.“ Der Unsinn den sie hier verzapfen zeigt das sie offensichtlich weder wissen das abgesehen von ENBW , das mehrheitlich im Besitz des Landes Baden-Württemberg ist , sich die 3 anderen großen überregionalen Stromerzeuger sich weitgehend von ihren Beteiligungen an den 4 großen Übertragungsnetzbetreiber getrennt haben, und diese an Investoren aus dem Ausland verkauft haben ( https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbertragungsnetzbetreiber ), und das es zum 2. rechtliche Reglungen für die Ermittlung der EEG-Umlage gibt, deren Einhaltung von unabhängigen Sachverständigen überprüft wird, und dies keineswegs im freien ermessen der Übertragungsnetzbetreiber liegt wie sie hie ständig in den Raum stellen. Und diesen Tatsachen ändern alle ihre absurden Verschwörungstheorien die sie hier ständig verbreiten nichts. Im übrigen findet diese Verschwörungstheorien auch keinerlei öffentliche Resonanz , weder die Vertreter der Verbände der Wind und Solarenergie noch der Think-Tank Agora Energiewende übernehmen diesem Unfug
Es gibt dazu noch andere Perspektiven, welche beispielsweise das Blockadeverhalten der großen Energieversorger (auch als diese, vor bilanziellem Unbundling/Entflechtung, noch für die Stromnetze verantwortlich zeichneten) nicht noch nachträglich mit Stromzuweisungen und höheren Erneuerbare-Energien-Anteilen dafür belohnen wollen. Kein Greenwashing für diese langjährige Lobbyarbeit gegen Ökostrom. Was diese Konzerne, mithilfe ihrer Kundenzuflüsse, selbst aufbauen ist dann deren wirklich eigener Verdienst an der Energiewende.
Wieviel an personellen Verflechtungen noch in den neuen großen EVUs steckt, darüber kann man ohne Insiderwissen nur spekulieren.
Im Rahmen der Ausgleichsmechanismusverordnung wird dazu weiteres angefügt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung#Gründe_für_Reform
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung#Auswirkungen
Auch mit differenzierter Ansicht sollte man doch kritisch gegenüber länderübergreifenden Konzernen und deren Machtkonzentration bleiben.
Was sollte denn nach ihrer Meinung die Alternative für die EEG-Umlage sein. Die einzig denkbare Alternativ aus meiner Sicht wäre eine Übernahme der Mehrkosten für die auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen für Betreiber von über das EEG geförderten Anlagen, durch den Staat um die Verbraucher von diesen Kosten zu entlasten. Diese Kosten ausländischen Übertragungsnetzbetreiber in Rechnung zu stellen, wie das Herr Diehl wohl glaubt , dürfte weder verfassungsrechtlich zulässig sein noch mit Europarecht vereinbar sein. Und nur zu Erinnerung noch Und nur zu Erinnerung noch 2014 betrug die mittlere Vergütung fpr eine KWK aus solarer Energie erzeugte kwh 31 Cent ( https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz ) und da mehr gut 90 % der Ende 2014 installierten PV-Anlagen nach 2009 installiert wurden werden die erst ab 2030 aus der Förderung laufen.
Es sollte möglich sein, aus einer Kombination aus anteilsmäßig, fair reduzierten Industrieprivilegien und eines Teils der übermäßigen Kapitalbindung des EEG-Kontos die EEG-Umlage für die nächsten 3-5 Jahre unter 7ct/kWh zu halten. Die Netznutzungsentgelte werden für diesen Zeitraum voraussehbar, zusätzlich nur ungenügend niedriger zu stabilisieren sein.
Sollte auch der Offshore-Windkraftanlagenausbau hierzulande stärkeren Aufwind erhalten, wäre auch das ein spürbarer Einfluß, welcher sich aber zu den geplanten Erweiterungen frühestens in einigen Jahren auswirken würde. Die Abschaltung der AKWs wird die Vorhaltung von Reservekapazitäten erfordern.
Erst dann werden die ersten starken Anlagengenerationen aus der EEG-Vergütung wegfallen, sowie deren Einspeisestrommengen zu Teilen, sollte sich keine Nachfolgevergütung für unrentablere, aber funktionsfähige Vergütungsanlagen finden lassen.
Insgesamt jedoch müsste der Ausbaugrad verstärkt werden, damit die europäischen Ziele des Pariser Klimaabkommens noch erreicht werden können.
Bernd Taler sagt.
@Hans Diehl: „Bin mal gespannt wie die Lobbyisten das fortan hinbekommen wollen, dass die Umlage nicht all zu sehr sinkt.“ Der Unsinn den sie hier verzapfen zeigt das sie offensichtlich weder wissen das abgesehen von ENBW , das mehrheitlich im Besitz des Landes Baden-Württemberg ist , sich die 3 anderen großen überregionalen Stromerzeuger sich weitgehend von ihren Beteiligungen an den 4 großen Übertragungsnetzbetreiber getrennt haben, und diese an Investoren aus dem Ausland verkauft haben ( https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbertragungsnetzbetreiber ),
@ Bernd Taler
Wo habe ich denn die Lobbyisten irgend jemand zugeordnet. ???
Wenn sich Milliarden Überschüsse auf dem EEG anhäufen, die von den Verbrauchern zu viel an EEG Umlage bezahlt wurden , und die folgende Umlage trotzdem steigt, wie 2016 und 17 geschehen, lässt sich der Verdacht dass Lobbyisten im Spiel sind nicht ausräumen, oder ????
Bernd Taler sagt.
. Und diesen Tatsachen ändern alle ihre absurden Verschwörungstheorien die sie hier ständig verbreiten nichts.
@Bernd Taler
Haben Sie übrigens auf Grund meiner Erklärung nun erkannt wie man hoch volatilen Strom am Terminmarkt verkaufen kann.??
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2018/08/09/photovoltaik-rekordeinspeisung-im-juli-tangiert-eeg-konto-kaum/#comments
Wenn Sie dann noch — auf Grund meiner Erklärung — gelernt haben die von Ihnen verlinkte Grafik richtig zu deuten, haben wir ja gemeinsam das Wesentliche ihrer vermeintliche Verschwörungstheorie in ein Faktum verwandelt.
Bernd Taler sagt:
Im übrigen findet diese Verschwörungstheorien auch keinerlei öffentliche Resonanz , weder die Vertreter der Verbände der Wind und Solarenergie noch der Think-Tank Agora Energiewende übernehmen diesem Unfug
@ Bernd Taler.
Muss ich Ihnen schon wieder nachhelfen, was öffentliche Resonanz betrifft.
Sie dürfen nicht nur die Resonanz wahrnehmen, die Ihnen ins Konzept passt.
Schauen Sie mal hier.
https://energiewende-rocken.org/das-eeg-paradoxon/
Das EEG-Paradoxon oder warum steigt der Strompreis?
Oder hier:
http://www.fr.de/politik/meinung/erneuerbare-energien-gesetz-eeg-das-eeg-umlagesystem-ist-paradox-a-581413
Bernd Taler sagt.
Was sollte denn nach ihrer Meinung die Alternative für die EEG-Umlage sein. Die einzig denkbare Alternativ aus meiner Sicht wäre eine Übernahme der Mehrkosten für die auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen für Betreiber von über das EEG geförderten Anlagen, durch den Staat um die Verbraucher von diesen Kosten zu entlasten. Diese Kosten ausländischen Übertragungsnetzbetreiber in Rechnung zu stellen, wie das Herr Diehl wohl glaubt ,
@ Bernd Taler
Sie haben wohl grundsätzlich gar nicht verstanden was Herr Diehl glaubt.
Hier In Kurzfassung, was Herr Diehl glaubt.:
Herr Diehl glaubt, wenn die EEG Umlage auf Kosten/Nutzen Basis, ermittelt würde, sprich die sinkenden Börsenpreise ( Nutzen ) kompensierend der Umlage zugute kämen, wie vor 2010, dann hätten wir höchsten, wenn überhaupt eine „3“ vorm Komma der Umlage, und die Kosten wären gerecht verteilt.
Wie die Kosten zum Nachteil der Verbraucher mit der EEG Neuordnung umverteilt wurden, zeigt doch der Verlauf der Umlagenkurve ab 2010 auf dem Video des Prof..
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Welche Kosten da ausländischen Netzbetreibern in Rechnung gestellt werden müssten, wird wahrscheinlich Ihr Geheimnis bleiben.
@Hans Diehl . Es ist schlicht und einfach Unsinn , das die Überschüsse auf dem EEG -Konnte zu anderen Zwecken verwendet werden dürfen . Und es ist eher amüsant das sie hier dubiose Seiten und einen mehr als 4 Jahren Artikel verlinken , über die kaum noch jemand redet . Und das erst letztes Jahr eine Novelle des EEG in Kraft getreten ist haben sie offensichtlich auch verpasst . Sie sind halt ein Mann von vorgestern , der mit Zahlen und Prozentrechnung auf Kriegsfuß steht und ständig hier die gleichem Spam-Kommentare postet , die kaum etwas mit dem Inhalt der Artikel zu tun haben zu denen sie posten. Und es ist eher heiter wenn sie in ihren obigen Post vom 13. August 2018 um 15:52 Uhr zunächst schreiben „Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig“ und das denn mit dem Terminmarkt in Verbindung bringen wollen , und damit eben zeigen das sie überhaupt nicht wissen was ein Terminmarkt ist Meine verlinkte Grafik zeigt im Übrigen den Spotmarktpreis, und nur der ist relevant für hochvolatilen Strom . Aber ernst nehmen kann man so jemand nicht
PS : durch das EGG wurden nicht den Betreibern von EGG – Anlagen ein Ei ins Netz gelegt, da denen ja für 20 Jahre ab Inbetriebnahme eine fixe Einspeisevergütung garantiert wurde, sondern den privaten deutschen Stromverbrauchern, die dadurch Strompreise die mehr als 40 % höher sind als im Schnitt der EU bezahlen müssen. Und an diesen Fakten ändern alle ihre Nebelschwaden hier nichts
@Herr Diehl “ @Bernd Taler : Sie haben wohl grundsätzlich gar nicht verstanden was Herr Diehl glaubt.Hier In Kurzfassung, was Herr Diehl glaubt“:
Was Herr Diehl wirklich glaubt ist völlig irrelevant, weil niemand von den politisch Verantwortlichen in Berlin Herrn Diehl beachtet. Da soll es aber jetzt zum diesem Artikel gewesen sein von mir zu ihren substanzschwachen Spam-Kommentaren mit ihren Verschwörungsgeschichten die wenig mit de obigen Artikel tun haben
Bernd Taler sagt:
@Hans Diehl . Es ist schlicht und einfach Unsinn , das die Überschüsse auf dem EEG -Konnte zu anderen Zwecken verwendet werden dürfen .
@ Bernd Taler.
Mit „dürfen“ sind wir uns ja einig, ich rede aber von dem was wirklich geschieht, und das sieht wie folgt aus.
So entsteht jeweils die EEG Umlage.
Pressemitteilung der Netzbetreiber Zitat:
Die Berechnung im Einzelnen Für das Jahr 2017 wird eine weiter ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von knapp 11 Terawattstunden (TWh) (von etwa 176 TWh 2016 auf etwa 187 TWh 2017) spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent vermindert haben, ergibt sich für das Jahr 2017 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,4 Milliarden Euro. Zitat Ende.
Und nun der Knackpunkt.
Die für die Umlage prognostizierte Deckungslücke von 24,4 Milliarden ist höher als für den Saldo auf dem EEG Konto benötigt wird.
Höher deshalb, weil die 20% sinkende Börsenpreise in der Prognose ( Merit Order Effekt ) alljärlich auf dem EEG Konto schon durch die erhöhte Umlage von den Verbrauchern ausgeglichen werden, und somit als Überschuss anfallen.
Milliarden Überschuss, der am Ende des Jahres zwar bei der folgende Umlage berücksichtigt wird, aber nicht zu Gunsten der Umlage, sonst dürfte die folgende Umlage zu mindestens nicht steigen.
Wenn die Umlage bei der Prognose schon Merit Order bereinigt würde, sprich um 20% – wegen der sinkenden Börsenpreise – niedriger wäre, hätten wir die Milliarden Überschüsse nicht, die die Verbraucher zu viel an Umlage bezahlen, wo für noch Negativzinsen auf dem EEG Konto anfallen.
Jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit der Liquiditätsreserve.. Die ist nämlich schon mit 6% in der .Prognose enthalten, und hat mit dem Überschuss nichts zu tun.
An diesen Tatsachen, werden Sie nicht vorbeikommen, es sei den Sie versuchen sich wieder wieder mit Polemik.rauszuwinden.
Oder sie sagen das soll es nun gewesen sein, das ist für Sie das kleinere Übel.
@Hans Diehl :
Wenn sie das „Mit „dürfen“ sind wir uns ja einig, ich rede aber von dem was wirklich geschieht, und das sieht wie folgt aus “ Soll das etwa heißen das sie unterstellen das die Überschüsse auf dem EEG-Konto rechtswidrig verwendet werden ? Das ist eine schwerwiegenden Anschuldigung und sie sollte vorsichtig mit solche Aussagen sein , wenn sie die rechtswidrige Verwendung nicht belegen können. Ansonsten scheinen sie Problem mit den Zahlen zu haben , deshalb hier einmal die Zahlen die Grundlage für die Berechnung der Umlage für 2017 war: Prognostizierte Kosten ( im wesentlichen Auszahlung an die Betreiber von geförderten EEG-Anlagen 25,838 Mrd . Euro , Prognostizierte Erlöse 1,389 Mrd Euro . Dadurch ergibt sich eine Prognostizierte Deckungslücke für 2017 24.448 Mrd. Euro. Nach Berücksichtigung der Liquiditätsreserve von 6% und Verrechnung des Überschusses vom Vorjahr von 1.947 Mrd. Euro verbleibt eine Umlagebetrag von 23.978 Mrd. Euro der dann zu einem Umlagebetrag von 6,88 Cent pro kwh führt. Wäre der für die Berechnung der Erlöse maßgeblich Börsenpreis 20 % höher ergäbe das lediglich 277 Mio. Euro höhere Erlöse und der Umlagebetrag würde sich von 23,978 Mrd. Euro auf 23,701 Mrd. Euro sinken, also lediglich 1, 55 % weniger und nicht 20 % wie sie mit ihren Milchmädchenrechnungen in ihrem obigen Post behauptet haben Alle Zahlen können sie auf Seite 15 der veröffentlichen Prognose der EEG-Umlage 2017 entnehmen, die sie hier finden können https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlage/EEG-Umlage-2017. 2018 ist der Börsenpreis wieder leicht gestiegen , so das auch ihre Behauptung durch den „Merit Order Effekt “ würde der Börsenpries seit 2009 ständig sinken nicht mit den der tatsächlichen Entwicklung übereinstimmt. Der Börsenpries ist auch seit 2009 auch keinesfalls kontinuierlich gesunken sondern war bis 2012 höher als 2009 und war erst ab 2013 niedriger als 2009, was sie auch dem Link aus ihren Post vom 13. August 2018 um 13:04 Uhr zur Webseite vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme entnehmen können.
@ Bernd Taler sagt:
Was Herr Diehl wirklich glaubt ist völlig irrelevant, weil niemand von den politisch Verantwortlichen in Berlin Herrn Diehl beachtet.
@ Bernd Taler.
Da haben Sie wohl Recht, und das hat folgenden Grund.
Möglicherweise sind Ihnen einige die da die politische Verantwortung übernommen haben so gar bekannt.
Siehe hier:
.https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
ZITAT:
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:
„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und […] mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. ZITAT Ende.
Womit wir wieder bei den Lobbyisten wären, und ein weiterer Punkt meiner vermeintlichen Verschwörungstheorien entkräftet wäre.
Sie sehen, wo Ihre Freunde, und Bremser der Energiewende über all in der Lage sind die Bremshebel anzusetzen, und dazu Nebelkerzen zu werfen, um in der der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken die Energiewende wäre unbezahlbar.
Klaus Grün sagt.
@Hans Diehl :
Wenn sie das „Mit „dürfen“ sind wir uns ja einig, ich rede aber von dem was wirklich geschieht, und das sieht wie folgt aus “ Soll das etwa heißen das sie unterstellen das die Überschüsse auf dem EEG-Konto rechtswidrig verwendet werden ? Das ist eine schwerwiegenden Anschuldigung und sie sollte vorsichtig mit solche Aussagen sein , wenn sie die rechtswidrige Verwendung nicht belegen können.
@ Klaus Grün
Meine Skepsis was wirklich geschieht, entnehme ich der Tatsache, dass z.B. trotz 2,5 Milliarden Überschuss auf dem Konto in 2015, die Umlage für 2016 von 6,17 auf 6,35 Cent gestiegen ist.
Das Gleiche gilt für ein Jahr später. Trotz 1,9 Milliarden Überschuss auf dem Konto in 2016, ist die Umlage für 2017 auf 6,88 Cent gestiegen.
Klaus Grün sagt:
Ansonsten scheinen sie Problem mit den Zahlen zu haben , deshalb hier einmal die Zahlen die Grundlage für die Berechnung der Umlage für 2017 war: Prognostizierte Kosten ( im wesentlichen Auszahlung an die Betreiber von geförderten EEG-Anlagen 25,838 Mrd . Euro , Prognostizierte Erlöse 1,389 Mrd Euro . Dadurch ergibt sich eine Prognostizierte Deckungslücke für 2017 24.448 Mrd. Euro. Nach Berücksichtigung der Liquiditätsreserve von 6% und Verrechnung des Überschusses vom Vorjahr von 1.947 Mrd. Euro verbleibt eine Umlagebetrag von 23.978 Mrd. Euro der dann zu einem Umlagebetrag von 6,88 Cent pro kwh führt. Wäre der für die Berechnung der Erlöse maßgeblich Börsenpreis 20 % höher ergäbe das lediglich 277 Mio. Euro höhere Erlöse und der Umlagebetrag würde sich von 23,978 Mrd. Euro auf 23,701 Mrd. Euro sinken, also lediglich 1, 55 % weniger und nicht 20 % wie sie mit ihren Milchmädchenrechnungen in ihrem obigen Post behauptet haben
@ Klaus Grün
Es geht doch um die Milliarden, die auf dem EEG Konto als Überschuss anfallen..
Deshalb müssen Sie die prognostizierte Deckungslüge, mit den 20% sinkende Börsenpreise ( Merit Order Effekt ) auf das EEG Konto verlegen. Denn diese prognostizierte Deckungslücke geht auf dem Konto als Umlage ein.
Was stellen Sie da fest, oha…. der Saldo auf dem EEG Konto benötigt die 20% Merit Order aus der prognostizierten Umlage ja gar nicht. Die sind ja schon da, weil die ja alljährlich von den Verbrauchern mit einer höheren Umlage ausgeglichen werden.. Weil die 20% für den Saldo auf dem Konto nicht nötig sind, aber trotzdem eingehen, müssen sich zwangsläufig einige Milliarden auf dem Konto ansammeln.
Wenn die Umlage bei der Festlegung, Merit Order bereinigt würde, hätten wir die Überschüsse nicht. Sie kämen nämlich definitiv „allen“ Verbrauchern in Form einer geringeren Umlage zugute.
Seit Beginn an nenne ich das EEG Konto deswegen „Nebelkerze“
Klaus Grün.
Nochmal auf Ihre Rechnung, und meine vermeintliche Milchmädchenrechnung zu kommen.
Ausgehend von dem was Sie im Folgenden schreiben.
ZITAT: . Nach Berücksichtigung der Liquiditätsreserve von 6% und Verrechnung des Überschusses vom Vorjahr von 1.947 Mrd. Euro verbleibt eine Umlagebetrag von 23.978 Mrd. Euro der dann zu einem Umlagebetrag von 6,88 Cent pro kwh führt.
Wäre der für die Berechnung der Erlöse maßgeblich Börsenpreis 20 % höher ergäbe das lediglich 277 Mio. Euro höhere Erlöse und der Umlagebetrag würde sich von 23,978 Mrd. Euro auf 23,701 Mrd. Euro sinken, also lediglich 1, 55 % weniger und nicht 20 % wie sie mit ihren Milchmädchenrechnungen in ihrem obigen Post behauptet haben. ZITAT ENDE
Um die 20% richtig einordnen zu können, müssen Sie das gesamte System in Betracht ziehen.
Bei der Ermittlung der Umlage wird von 20% weniger Erlösen ausgegangen.
Weniger Erlösen in Folge des preissenkenden Merit Order Effektes, im Folgenden MOE abgekürzt..
Der preissenkende MOE sprich diese 1,55% oder 277 Millionen gehen zu viel auf dem EEG Konto ein.
Zu viel weil, weil auf dem Konto sinkende Börsenpreise jährlich durch höhere Umlage schon ausgeglichen sind.
Eine MOE bereinigte Umlage, wäre für 2017 nicht von 6,354 Cent in 2016 auf 6,880 Cent gestiegen, sondern um 1,55% auf 6,256 Cent gesunken.
So mit würden sich auf dem EEG Konto keine Milliarden ansammeln, und die Verbraucher würden eine gerechte EEG Umlage bezahlen.
Das wird ja nun schon seit 2010 der EEG Neuordnung so praktiziert.
Dabei ist der MOE in diesem Falle mit 1,55% oder 0,098 Cent besonders niedrig, weil die Börsenpreise nicht mehr in dem Maße sinken wie gleich nach 2010, wo die EE zum vermarkten an die Börse verpflichtet wurden.
Gleich nach 2010 hatte man einen MOE von 0,6 bis 0,8 Cent ermittelt, das waren bei der damaligen Umlage schon eher um die 20%
Schauen Sie mal hier auf Seite 3
https://www.impres-projekt.de/impres-wGlobal/wGlobal/scripts/accessDocument.php?wAuthIdHtaccess=353086721&document=/impres-wAssets/docs/2014_09_10_Monitoringbericht_FINAL_.pdf&display=1
ZITAT
Die Stromverbraucher insgesamt sehen sich 2013 durch die EEG-Umlage einer Belastung von rund 16 Mrd. € ausgesetzt. Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt
eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben. Sofern solche Preissenkungen vollständig an die Stromverbraucher durchgereicht werden, stünden ihren Belastungen durch die EEG-Umlage Entlastungen in einer Größenordnung von über 0,6 Ct/kWh gegenüber.
Oder hier:
Merit-Order-Effekt und der Endkundenstrompreis
Die Größenordnung des Merit-Order-Effekts ist in den letzten Jahren von mehreren Forschungsinstituten untersucht worden.
Eine Studie der TU Berlin errechnete für den Spotmarkt-Strompreis zwischen 2006 und 2010 etwa einen durchschnittlichen jährlichen Merit-Order-Effekt von ca. 0,8 Cent/kWh.ZITAT Ende
Bis 2009 wirkte der MOE kompensierend auf die EEG Umlage.
Ab 2010, der EEG Neuordnung, ist gerade das Gegenteil der Fall. Je größer der MOE, mit anderen Worten, je niedriger der Börsenpreis, desto höher die Umlage.
Auf Grund dessen stieg die Umlage seit 2010 rapide an.
Womit wir wieder beim Video des Ex Chef vom Fraunhofer Institut wären, der nennt das größte Schweinerei der Energiewirtschaft.
Siehe hier, wie sich das auf der grafik ab 2010 deutlich macht.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Sie sehen Klaus Grün, Milchmädchenrechnungen , können einen interessanten Hintergrund haben.
@Hans Diehl zu „@ Klaus Grün: Meine Skepsis was wirklich geschieht, entnehme ich der Tatsache, dass z.B. trotz 2,5 Milliarden Überschuss auf dem Konto in 2015, die Umlage für 2016 von 6,17 auf 6,35 Cent gestiegen ist. Das Gleiche gilt für ein Jahr später. Trotz 1,9 Milliarden Überschuss auf dem Konto in 2016, ist die Umlage für 2017 auf 6,88 Cent gestiegen.“
Sie zeigen erneut das Zahlen nicht ihre Sache sind. Die 1,9 Milliarden Überschuss auf dem Konto von 2016 reichten eben nicht um die höheren Kosten für die EEG ( im wesentlichen Einspeisevergütung an Betreiber von über das EEG geförderten Anlagen ) auszugleichen.
Aber offensichtlich sind sie mit Prozentrechnung und dem kleinen Einmaleins überfordert . Und amüsant ist auch das sie uralte längst überholte Studien anbringen wollen. Was den sogenannten „Merit-Order-Effekt“ angeht , hier die Zahlen für den Spotpreis ,der für das EEG-Konto relevant ist ,von 2009 bis 2012 ( nach den Zahlen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
2009 3,989 Cent pro kwh, 2010 4,555 Cent pro kwh, 2011 5,158 Cent pro kwh, 2012 4,263 Cent pro kwh . Diese Zahlen stehen im Widerspruch zu der von ihnen zitierten uralten Studie der TU Berlin, da der Börsenpreis bis 2012 in jedem Jahr höher war als 2009 , gab es keinen nachweisbaren preissenken Effekt durch die sogenannte Merit Order in diesen Jahren. Selbst die Vertreter der Verbände der Wind und Solarbrache bringen diese ollen Kamelen längst nicht mehr in die Diskussion ein , sondern konzentrieren sich auf die sich abzeichnende Konkurrenzfähig von Strom aus Wind und PV . Als Diskussionspartner nimmt sie so aber niemand ernst
Klaus Grün sagt:
Aber offensichtlich sind sie mit Prozentrechnung und dem kleinen Einmaleins überfordert . Und amüsant ist auch das sie uralte längst überholte Studien anbringen wollen. Was den sogenannten „Merit-Order-Effekt“ angeht , hier die Zahlen für den Spotpreis ,der für das EEG-Konto relevant ist ,von 2009 bis 2012 ( nach den Zahlen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
@ Klaus Grün.
Zu nächst einmal zeigen Sie mit Ihrem Diskussionstil, dass ich Sie mit meinen Kommentaren mitten ins Mark getroffen habe.
Ähnlich wie den Bernd Taler, wo bei ich den Eindruck nicht los werde, dass Sie der Bernd Taler im neuen Gewand sind. Ihre Formulierungen sind mir zu identisch. Ich bin ja auch noch in anderen Energiewende Foren und Blöggen unterwegs, und kenne die Masche der Auftragsschreiber der anderen Seite.
Aber nun zur Sache, den Merit Order Effekt, den die EE schon seit Beginn wegen ihrer fast „Null„ Grenzkosten und Vorrangigkeit an der maßgebenden Stelle dem Spotmarkt an der Strombörse auslösen. Den Merit Order Effekt und dessen Einfluss auf die EEG Umlage können Sie nur über den gesamten Zeitraum betrachten, deswegen sind die uralten Studien genau so wichtig und aussagekräftig wie aktuellen. Wenn Sie sich über die uralten Studien amüsieren, zeigt das, ähnlich wie bei Bernd Taler, dass Sie einfach das System nicht verstehen, oder hier absichtlich vernebeln wollen.
Die dickste Nebelkerze ist ja nun Ihre folgende Aussage.
Zitat Klaus Grün
Sie zeigen erneut das Zahlen nicht ihre Sache sind. Die 1,9 Milliarden Überschuss auf dem Konto von 2016 reichten eben nicht um die höheren Kosten für die EEG ( im wesentlichen Einspeisevergütung an Betreiber von über das EEG geförderten Anlagen ) auszugleichen.
Zitat Ende
Wollen Sie die Leser hier wirklich weismachen die Prognose hätte um 1,9 Milliarden daneben gelegen.??
Klaus Grün sagt:
2009 3,989 Cent pro kwh, 2010 4,555 Cent pro kwh, 2011 5,158 Cent pro kwh, 2012 4,263 Cent pro kwh . Diese Zahlen stehen im Widerspruch zu der von ihnen zitierten uralten Studie der TU Berlin, da der Börsenpreis bis 2012 in jedem Jahr höher war als 2009 , gab es keinen nachweisbaren preissenken Effekt durch die sogenannte Merit Order in diesen Jahren.
@ Klaus Grün
Das habe ich doch dem Bernd Taler schon erklärt.
In 2010 und 2011 hatten wir in der Tat keine sinkenden Börsenpreise, den Merit Order Effekt hatten wir aber, der wurde nur nicht sichtbar, weil die Preise über den hinaus angestiegen sind.
Der Grund war die bundesweite Panikmache wegen der bevorstehenden Abschaltung der ersten AKW. Die Strompreise sollten explodieren, so von den einschlägigen Medien verkündet, und alle Großabnehmer deckten sich ein mit Langzeitverträgen am Terminmarkt, deshalb der Anstieg der Preise trotz der senkenden MOE Wirkung Als die Stimmungsmache dann als unbegründet erkannt war, fingen die Preise ab 2012 wieder an zu sinken, anfangs so gar sehr rapide,
Klaus Grün sagt:
Selbst die Vertreter der Verbände der Wind und Solarbrache bringen diese ollen Kamelen längst nicht mehr in die Diskussion ein , sondern konzentrieren sich auf die sich abzeichnende Konkurrenzfähig von Strom aus Wind und PV . Als Diskussionspartner nimmt sie so aber niemand ernst
@ Klaus Grün.
Richtig… Nicht mehr, damit geben Sie ja zu, dass die sich schon mal mit dem Unsinn beschäftigt hatten, den der Diehl da verkündet. Ihre Branche setzt auf Aussitzen, die Lage wird sich schon beruhigen, wenn die anderes zu tun haben.
Warum sollen die sich damit auch weiter hin beschäftigen. Die Verbraucher sind doch die Dummen, weil sie eine zu hohe Umlage bezahlen. Und deren Stimme findet weniger Gehör.
Übrigens bis jetzt kenne ich nur Sie und den Bernd Taler der mich nicht ernst nimmt.
Bin mal gespannt wie viele Nicknamen da noch herhalten müssen, um die Thesen des Bernd Taler zu untermauern.
Mir macht es immer wieder Spaß die Argumente der anderen Seite bei Lichte zu betrachten, und zu widerlegen.
Aber bitte im einigermaßen freundlichen Ton.
MfG
@Herr Diehl Zu „@ Klaus Grün : Zu nächst einmal zeigen Sie mit Ihrem Diskussionsstil, dass ich Sie mit meinen Kommentaren mitten ins Mark getroffen habe “
Der Unsinn den sie hier erneut verzapfen hat mir nur gezeigt das sie mit Zahlen und Prozentrechnung auf Kriegsfuß stehen und auf belegbare Fakten mit Phrasendrescherei antworten. Und was den sogenannten „Merit-Oder- Effekt“ angeht , sowohl die Höhe des Merit-Order-Effekts als auch dessen volkswirtschaftliche Bedeutung sind umstritten. Und auch ihre abstrusen Behauptungen der Überschuss aus dem EEG -Konto würde rechtswidrig zu anderen Zwecken verwendet konnten sie nicht im Geringsten belegen. Das EEG–Konto war übrigens von 2010 bis 2013 tief im Minus , Ende 2012 mit 2,588 Mrd. Euro und Ende 2013 mit 2,166 wegen des völlig aus dem Ruder gelaufen Zubaus der Photovoltaik mit damals noch sehr hohen Einspeisevergütungen. Die viel zu späte Reaktion der Politik auf die starke Überförderung der Photovoltaik in diesem Zeitraum hatte auch der Sachverständigenrat in seinem Gutachten von 2016 kritisiert https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/jahresgutachten/fruehere-jahresgutachten/jahresgutachten-201617.html . Erst ab 2014, nachdem der Zubau von Photovoltaik wieder unter der Obergrenze des Zielkorridors für den Zubau lag ,gab es einen Überschuss der in die Berechnung der Umlage für 2015 floss. Seit her ist die EEG-Umlage auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,240 Cent auf 6,782 Cent 2018 . Da diese sehr hohen Einspeisevergütungen den Betreibern aber auf 20 Jahre garantiert wurden über das EEG, wird die Umlage erst dann signifikant sinken können wenn diese zwischen 2009 und 2013 in Betrieb genommen Anlagen aus der Förderung laufen . Und daran ändern alle ihre Nebelkerzen hier nichts. Im Übrigen finde ich es eher amüsant das sie zu glauben scheinen ihr Geschwätz hätte auch nur den geringsten Einfluss auf die Gesetzgebung in Berlin. Das soll es er jetzt von meiner Seite gewesen sein. Weiterte substanzlose Phrasendrescherei von ihnen , die nichts mit dem Inhalt des obigen Artikels zu tun hat werde ich ignorieren.
Klaus Grün sagt:
Und was den sogenannten „Merit-Oder- Effekt“ angeht , sowohl die Höhe des Merit-Order-Effekts als auch dessen volkswirtschaftliche Bedeutung sind umstritten.
Klaus Grün.
Umstritten aber nur von der konventionellen Seite, weil die von Kosten/Nutzen nichts wissen wollen.
So frei nach dem Motto, wenn ihr die Energiewende haben wollt, dann übernehmt auch die Kosten, den Nutzen streichen wir ein.
Schauen Sie mal hier:
http://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/2014_09_10_Monitoringbericht_FINAL_.pdf
Die Stromverbraucher insgesamt sehen sich 2013 durch die EEG-Umlage einer Belastung von rund 16 Mrd. € ausgesetzt. Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben.3 Sofern solche Preissenkungen vollständig an die Stromverbraucher durchgereicht werden, stünden ihren Belastungen durch die EEG-Umlage Entlastungen in einer Größenordnung von über 0,6 Ct/kWh gegenüber.Zitat Ende
Allein in 2013 sind den Verbrauchern 3,3 Milliarden oder 0,6 Cent/Kwh Nutzen vorenthalten worden.
@Herr Diehl : zu der von ihnen verlinkten Studie , die dort genannte Summe von 3,3 Milliarden ist dort keineswegs transparent mit nachvollziehbaren Zahlen und Fakten belegt , sondern auf Seite 20 wird gesagt „für die Berechnung des Merit-Order-Effektes werden die Strompreise für das zu analysierende Jahr jeweils mit und ohne EEG-Stromerzeugung simuliert“ In wie weit eine Simulation die Realität abbilden kann ist gerade wenn es um Börsenentwicklungen geht in höchsten Maße fragwürdig, und gehört eher in die Rubrik glaube nur der Statistik die du selbst gefälscht hast. Aber das kann jemand wie sie, den schon Prozentrechnung intellektuell überfordert wohl kaum beurteilen. Und vor dem Hintergrund das das EEG-Konto Ende 2013 mit 2,166 Mrd. Euro im Minus war wegen der stark gestiegenen Höhe der mittleren Einspeisevergütung in Folge der Überförderung der Photovoltaik, bliebe selbst wenn man diese Zahl als realistisch annimmt nur noch ca. 0,2 Cent/kwh übrig um die stark gestiegen Kosten für EEG in dem Jahr zu kompensieren. Im Übrigen wurde auch anders als sie hier behauptet haben, zu keiner Zeit ein „Merit-Order-Effekt“ bei der Ermittlung der Umlage berücksichtigt auch nicht vor 2010, sondern Grundlage für den Wert des Stroms aus EGG war immer der Börsenwert des Stroms solange es das EEG gibt. Und der Börsenpreis ist 2010 und 2011 auch keinesfalls gesunken, sondern ist in beiden Jahren gestiegen und war 2011 mit 5,158 Cent pro kwh um 1,169 Cent höher als 2009 . Aber erst nehmen kann ich so jemand wie sie nicht, der mit Zahlen auf Kriegsfuß steht und mit Unkenntnis des EEG glänzt ,weil ihn Paragraphen von Gesetzten überfordern , und der absurde Verschwörungstheorien verbreiten will. Und wie Herr Grün oben anmerkte , scheinen sie unter maßloser Selbstüberschätzung zu leiden , wenn sie ernsthaft glaube so jemand wie sie würde in Berlin beachtet werden. Aber verbreiten sie ihren Spam ruhig weiter wenn sie sonst keine sinnvolle Beschäftigung haben. Aber an den Fakten das die deutschen Verbraucher noch sehr lange weit höhere Strompreise zahlen müssen als im Schnitt der EU, wegen der sehr hohen Kosten für den Ausbau zwischen 2009 und 2013, ändern alle ihre Märchen die sie hier verbreiten nichts. Das wäre nur zu ändern wenn der Staat bereit wäre diese Kosten zu übernehmen und sie nicht mehr auf die Endverbraucher umzulegen. Ich verabschiede mich jetzt von diesem Artikel ,ihren endlosen Spamkommentaren die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben und ihren absurden Verschwörungsgeschichten.
@Herr Diehl : zu der von ihnen verlinkten Studie, die dort genannte Summe von 3,3 Milliarden ist dort keineswegs transparent mit nachvollziehbaren Zahlen und Fakten belegt , sondern auf Seite 20 wird gesagt „für die Berechnung des Merit-Order-Effektes werden die Strompreise für das zu analysierende Jahr jeweils mit und ohne EEG-Stromerzeugung simuliert“ In wie weit so eine Simulation die Realität abbilden kann ist gerade wenn es um Börsenentwicklungen geht in höchsten Maße fragwürdig, und gehört eher in die Rubrik glaube nur der Statistik die du selbst gefälscht hast. Und vor dem Hintergrund das das EEG-Konto 2013 ein Minus 2,166 Mrd. Euro mit in die Berechnung der Umlage von 2014 nahm wegen der stark gestiegenen Höhe der mittleren Einspeisevergütung in Folge der Überförderung der Photovoltaik, bliebe selbst wenn man diese Zahl als realistisch annimmt nur noch ca. 0,2 Cent/kwh übrig um die stark gestiegen Kosten für EEG in dem Jahr zu kompensieren. Im Übrigen wurde auch anders als sie hier behauptet haben, zu keiner Zeit ein „Merit-Order-Effekt“ bei der Ermittlung der Umlage berücksichtigt auch nicht vor 2010, sondern Grundlage für die Bewertung des Stroms aus EGG zur Ermittlung der Differenzkosten war immer der Börsenwert des Stroms solange es das EEG gibt. Und der Börsenpreis ist 2010 und 2011 auch keinesfalls gesunken, sondern ist in beiden Jahren gestiegen und war 2011 mit 5,158 Cent pro kwh um 1,169 Cent höher als 2009 ,also rund doppelt so hoch wie der in ihrer verlinkten Studie unterstellte Merit-Order-Effekt . Aber ernst nehmen kann ich so jemand wie sie nicht, der mit Zahlen auf Kriegsfuß steht und mit Unkenntnis des EEG glänzt ,weil ihn das lesen Paragraphen von Gesetzten überfordert , und der absurde Verschwörungstheorien verbreiten will. Ich verabschiede mich jetzt von diesem Artikel ,ihren endlosen Spamkommentaren die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben und ihren absurden Verschwörungsgeschichten.
Klaus Grün sagt.
Das soll es er jetzt von meiner Seite gewesen sein. Weiterte substanzlose Phrasendrescherei von ihnen , die nichts mit dem Inhalt des obigen Artikels zu tun hat werde ich ignorieren.
@ Klaus Grün.
Mit dieser Aussage zeigen Sie einmal mehr, dass Sie Probleme mit dem System haben, und gar nicht verstehen, was mit dem obigen Artikel zum Ausdruck kommen soll.
Ich werde es Ihnen wieder mal erklären müssen.
Photovoltaik-Rekordeinspeisung im Juli tangiert EEG-Konto kaum.
So lautet die Überschrift des Artikels.
Das heißt, auf dem Konto hat sich unterdessen so viel Geld angesammelt, dass selbst die Monate – in einem Jahrhundert Sommer wohlgemerkt – , in denen das Konto am meisten belastet wird, kaum negativ zu Buche schlagen.
Da sammelt sich Geld an, das die Verbraucher zu viel an EEG Umlage bezahlen, und obendrein noch mit Negativzinsen belastet werden.
Das ist keine Prognoseabweichung, wie Sie hier verkünden wollen, sondern das ist der preis senkende Merit Order Effekt, der jährlich in der Umlage enthalten ist, z. B. 3,3 Milliarden in 2013, wie Sie dem Link meines vorigen Kommentars entnehmen können.
Sie sehen, meine Phrasendrescherei hat schon was mit dem Artikel zu tun, Sie verstehen nur nicht die Zusammenhänge, oder wollen sie nicht verstehen.
Übrigens sollten Sie sich mal mit Ihrem Kollegen, dem Bernd Taler absprechen, dass ihr bei euren Kommentaren nicht genau die gleichen Formulierungen anwendet, es könnte sonst der Verdacht entstehen, dass es sich um ein und die selbe Person handelt.
Schauen Sie mal das Folgende.
Bernd Taler sagt am 14. Aug. um 15.23 Uhr
Das soll es er jetzt von meiner Seite gewesen sein. Weiterte substanzlose Phrasendrescherei von ihnen , die nichts mit dem Inhalt des obigen Artikels zu tun hat werde ich ignorieren.
Klaus Grün sagt am 21. Aug. um 14.28 Uhr.
Das soll es er jetzt von meiner Seite gewesen sein. Weiterte substanzlose Phrasendrescherei von ihnen , die nichts mit dem Inhalt des obigen Artikels zu tun hat werde ich ignorieren..
Merken Sie was ?????
Ich freue mich schon auf den nächsten Beitrag, möglicherweise vom Wolfgang Klima.
Aha…. jetzt scheint wieder das „Orginal“ dran zu sein.
Bernd Taler sagt:
@Herr Diehl : zu der von ihnen verlinkten Studie, die dort genannte Summe von 3,3 Milliarden ist dort keineswegs transparent mit nachvollziehbaren Zahlen und Fakten belegt , sondern auf Seite 20 wird gesagt „für die Berechnung des Merit-Order-Effektes werden die Strompreise für das zu analysierende Jahr jeweils mit und ohne EEG-Stromerzeugung simuliert .
@ Bernd Taler.
In Erklärungsnot müssen Sie nun schon wieder Studien in Frage stellen.
Die gesamte Kostenbetrachtung der Energiewende einschließlich der Umlagenermittlung basiert doch auf der Grundlage von Prognosen und Simulationen.
Manchmal werden sogar Zahlen aus dem Bauchgefühl verbreitet.
Oder haben Sie transparente Zahlen für die Billion die Altmaier mal in den Raum gestellt hatte.
Da sind doch Studien schon eher richtungsweisend.
Aber nehmen wir mal die Realität , an der Sie nicht vorbeikommen.
Die Erneuerbaren werden vorrangig und ohne Grenzkosten, an der Leipziger Strombörse angeboten, senken dort nach dem Merit Order Prinzip, ( MOE ) Angebot und Nachfrage, die Börsenpreise.
Die Differenz zwischen diesen Börsenpreise und den EE Vergütungen ergeben die Umlage, die auf dem EEG Konto eingeht.
Selbst wenn auf dem Konto nicht ein Cent mehr für Vergütungen ( Ausgaben ) benötigt würde, ging bei sinkenden Börsenpreisen durch den MOE auf dem Konto mehr Umlage ein.
Da muss sich doch Geld ansammeln, oder ????
Und genau das ist der MOE der jährlich die Milliarden Überschuss auf dem Konto verursacht.
Und noch ein Beispiel, das den MOE bei Kenntnis der Zusammenhänge deutlich macht.
Mit etwa 220 bis 240 Euro wird ein Durchschnittshaushalt jährlich durch die EEG Umlage belastet, so ist von amtlichen Stellen zu lesen.
Und mehr als 300 Euro im Jahr könnte man sparen, wenn man zu den Stromanbietern wechselt, die die sinkenden Börsenpreise an ihre Kunden weiter geben. So wird geworben, und verschiedentlich auch praktiziert.
Genau das sagt die genannte Studie, wenn der MOE an die Verbraucher weiter gereicht würde, wäre das eine Entlastung von 3,3 Milliarden oder 0,6 Cent/Kwh. Für das Jahr 2013 wohlgemerkt.
Da diese Entlastung aber – in der Umlage enthalten – auf dem EEG Konto eingeht, sammeln sich da erst mal Milliarden an.
Ob das jetzt wie in der Studie 3,3 oder nur 3,1 Milliarden sind, ändert das nichts an der Tatsache, dass es den Verbrauchern über die Umlage nicht zugute kommt.
Wer von dem MOE profitieren will muss zu den Anbietern wechseln, die die gesunkenen Börsenpreise weiter geben.
Gesunkene Börsenpreise, ausgelöst von den EE wohlgemerkt. Die Umlage bleibt aufgebläht hoch, und dient lediglich als Angriffsfläche für die Energiewende Kritiker.
Bernd Taler.
Im Übrigen wurde auch anders als sie hier behauptet haben, zu keiner Zeit ein „Merit-Order-Effekt“ bei der Ermittlung der Umlage berücksichtigt auch nicht vor 2010, sondern Grundlage für die Bewertung des Stroms aus EGG zur Ermittlung der Differenzkosten war immer der Börsenwert des Stroms solange es das EEG gibt.
@ Bernd Taler.
Und schon wieder offenbaren Sie Ihre Unkenntnis. Der Börsenwert ist doch das Ergebnis des Merit Order Effektes. Googeln Sie mal nach Merit Order, damit Sie überhaupt wissen um was es geht.
Sehr wohl wurde vor 2010 der Merit Order Effekt ( MOE ) bei der Ermittlung der Umlage berücksichtigt. Man muss nur die Zusammenhänge kennen, was bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall ist…
Im Folgenden die Zusammenhänge.
Vor 2010 bekamen die Versorger einen Anteil EE Strom zwingend zugeteilt, den sie relativ teuer vergüten mussten. Den Rest ihres Bedarfs mussten sie sich konventionell beschaffen.
Die Mehrkosten die ihnen dabei entstanden war die EEG Umlage.
Wenn damals die Börsenpreise – vom MOE verursacht – sanken, und die Versorger sich billiger ihren Restbedarf beschaffen konnten, wirkte der MOE .. „kompensierend“.. auf deren Mehrkosten, sprich Umlage. Je nach Reststrombeschaffungsmodell der einzelnen Versorger, hatten wir bundesweit die unterschiedlichsten „Mehrkosten“ sprich Umlagen, die von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden mussten.
Mit einer niedrigen Umlage konnte man Werbung machen, so wie gegenwärtig mit günstigen Tarifen
Die EE Mehrkosten waren ganz im Sinne der Energiewende, quasi in den Markt integriert. Heute muss man zu den Anbietern wechseln, die die sinkenden Börsenpreise weiter geben, um in den Genuss des MOE zu kommen..
Habe ich Ihnen aber schon X- mal erklärt, und Sie haben das als Unsinn und Verschwörungstheorien abgetan.
Wie Sie sehen Sie werden ständig von ihrer arroganten Unkenntnis, die Sie hier an den Tag legen, eingeholt.
Aber nur weiter so, ob als Bernd Taler, Klaus Grün oder sonstwer, ich bin Rentner mit viel Zeit, und dem Hobby „Mehrkoste“ sprich Umlage seit meiner ersten PV Anlage 1992
zu dem Spruch von Herrn Diehl aus seinem Post von „Da muss sich doch Geld ansammeln, oder ????“ Vielleicht sollten sie sich einfach einmal informieren wie die Zahlen im EGG-Konto zustande kommen bevor sie solch dumme Fragen stellen. Ob es einen „Merrit-Oder-Effekt“ gibt oder nicht spielt dort überhaupt keine Rolle, sondern Basis für die Bewertung der Erlöse sind die Spotmarktpreise, keine Simulationen und keine Werte aus Termingeschäften fürs Folgejahr. Es ist dabei auch völlig unerheblich aus welchen Gründen die mal höher und mal niedriger sind .Zur Erinnerung bis 2012 waren die höher als 2009 , 2011 war die Differenz zu 2009 sogar mehr als doppelt so hoch wie der in ihrer Studie auf Grund von mehr als fragwürdigen Simulation behauptete Merit-Order-Effekt , die auch niemand verifizieren kann. Aber ein totaler Laie wie sie kann damit wohl nichts anfangen was Verifizierbarkeit in der Wissenschaft bedeutet . Das EEG-Konto war auch entgegen ihren Märchenerzählungen hier bis 2013 im Minus . Und für ihre Behauptung vor 2010 wäre eine Merit-Order in die Berechnung der EEG-Umlage eingeflossen konnte sie auch keinerlei belegbare seriöse Quelle als Beleg bringen . Und anders als sie hier oben behautet haben , war die EEG-Umlage immer bundesweit einheitlich solange es sie gibt, ihre obigen Behauptung sind schlicht und einfach Unsinn. Aber wie schon oben gesagt ,ernst nehmen kann ich so jemand wie sie nicht, der mit Zahlen auf Kriegsfuß steht und mit Unkenntnis des EEG glänzt , weil ihn das lesen von Paragraphen und Gesetzten überfordert , und ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis absurde Verschwörungstheorien verbreiten will . Das soll jetzt aber wirklich mein Schlusswort sein zu dem Unsinn den sie hier verzapfen , lesen wird diese endlosen Wortschalle ohnehin kaum noch jemand hier .
PS: dass die 4 großen überregionalen deutschen Energiekonzern mittlerweile mehr als alle sogenannte Ökostromanbieter in Anlagen die über das EEG Anlagen gefördert werden investieren , hab sie als Mann von vorgestern mit fragwürdigen Quelle die fast alle mehr als 4 Jahre alt sind , offensichtlich auch verpasst
Bernd Taler sagt:
zu dem Spruch von Herrn Diehl aus seinem Post von „Da muss sich doch Geld ansammeln, oder ????“ Vielleicht sollten sie sich einfach einmal informieren wie die Zahlen im EGG-Konto zustande kommen bevor sie solch dumme Fragen stellen. Ob es einen „Merrit-Oder-Effekt“ gibt oder nicht spielt dort überhaupt keine Rolle, sondern Basis für die Bewertung der Erlöse sind die Spotmarktpreise,
@Bernd Taler
Richtig.
Basis für die Erlöse sind die Spotmarktpreise, und die Differenz von Spotmarktpreisen zu den „prognostizierten“ Vergütungen ergibt die Umlage.
Wenn nun die Erlöse, sprich Spotmarktpreise auf Grund des MOE sinken, geht auf dem Konto mehr Umlage ein, ohne das sich die prognostizierten Vergütungen erhöhen. In Folge dessen muss sich Geld ansammeln.
In der Praxis ist es so, dass die Netzbetreiber alljährlich bei der Prognose der Umlagen relevanten Deckungslücke für das Folgejahr, für die Erlöse, – ausgehend vom Vorjahr – 20% sinkende Börsenpreise ( MOE ) berücksichtigen , die auf dem Konto dann zu viel eingehen.
Zu viel eingehen, weil die 20% MOE vom Vorjahr durch gestiegene Umlage schon ausgeglichen wurden.
Der Saldo auf dem EEG Konto ist um den MOE kleiner als die prognostizierte Deckungslücke. Da muss sich auf dem Konto zwangsläufig Geld ansammeln.
Die Realität bestätigt meine Thesen ,in Form der Überschüssigen Milliarden auf dem Konto.
Sie sehen im Gegensatz zu Ihnen weiß ich sehr wohl wie die Zahlen auf dem EEG Konto zu Stande kommen.
Jetzt kommen Sie bitte nicht damit, dass die Milliarden Überschüsse auf dem Konto Prognoseabweichungen wären.
Bernd Taler sagt:
PS: dass die 4 großen überregionalen deutschen Energiekonzern mittlerweile mehr als alle sogenannte Ökostromanbieter in Anlagen die über das EEG Anlagen gefördert werden investieren , hab sie als Mann von vorgestern mit fragwürdigen Quelle die fast alle mehr als 4 Jahre alt sind , offensichtlich auch verpasst
@ Bernd Taler:
Wenn hier jemand was verpasst hat, sind das eindeutig Sie.
Sie haben verpasst, dass ich schon X-mal auf das neue Geschäftsmodell von EON hingewiesen habe, im Zusammenhang mit den niedrigen Börsenpreisen.
Ein Geschäftsmodell mit dem alles sagenden Namen, „Netze, Handel und Vertrieb“
Das jüngste Kind heißt EON Solar Cloud, wenn Sie davon schon mal was gehört haben.
Ein Geschäftsmodell auf der Basis von „Zappelstrom“ wie ihn die Kritiker nennen.
Die Basis für diese Modelle, sind die niedrigen Börsenpreise, verursacht durch den Merit Order Effekt den die EE am Spotmarkt bewirken. Womit wir wieder beim Thema wären
Wäre im Sinne der Energiewende nichts gegen einzuwenden, wenn das nicht alleine von den Verbrauchern mit der Umlage finanziert würde.
Sie wissen doch seit 2010 gilt, je niedriger die Börsenpreise, desto höher die Umlage.
Fazit: Die EE sind wegen der hohen Umlage die bösen Preistreiber, dass andere damit lukrative Geschäfte machen, bleibt der Öffentlichkeit verborgen.
Hätten Sie seither meine Kommentare richtig gelesen und verstanden, anstatt als Unsinn und Verschwörungstheorien abzutun, hätten Sie selbst gemerkt, dass ich keiner von vorgestern bin.
Herr Diehl hat offensichtlich das Geschäftsmodell von den neuen Ablegern von EON und Rewe genauso wenig verstanden , wie er die gesetzlich Grundlagen zur Ermittlung der EEG-Umlage kennt und die Reglungen aus dem EEG , was er mit seiner absurden Behauptung im Post von 22. August 2018 um 11:36 Uhr gezeigt hat “ Wenn damals die Börsenpreise – vom MOE verursacht – sanken, und die Versorger sich billiger ihren Restbedarf beschaffen konnten, wirkte der MOE kompensierend auf deren Mehrkosten, sprich Umlage. Je nach Reststrombeschaffungsmodell der einzelnen Versorger, hatten wir bundesweit die unterschiedlichsten „Mehrkosten“ sprich Umlagen, die von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden mussten.“ Die EEG-Umlage war immer bundeseinheitlich und mit der obigen Behauptung zeigt er Diehl überdeutlich das er gar nichts von dem versteht worüber er ihr endlos schwadroniert. Grundlage des Geschäftsmodels dieser Anleger der klassischen Töchter ist nicht der Unsinn den Herr Diehl verzapft , sondern das für übers EEG geförderte Anlagen der Gesetzgeber immer noch für 20 Jahre stabile Vergütungen garantiert werden die höher sind als die aktuellen Börsenpreise . Die sind im Übrigen entgegen den Märchen von Herrn Diehl seit dem Tiefpunkt in 2016 wieder angestiegen und nach 8 Monaten 2018 liegt der Wert bei 3.852 also 1,032 Cent höher als 2016 , und fast doppelt so hoch wie der angebliche MOE-Effekt vom dem der Herr Diehl hier schwadroniert. Da wo ich her komme nennt jemand wie Herrn Diehl einen ausgemachten Dummschätzer, aber ernst nimmt solche Leute so gut wie niemand
Mein lieber Herr Grün warum den immer so unfreundlich. Kennen Sie die Redensart wer schreit, oder polemisiert hat Unrecht.
Aber nun zur Sache.
Sie sind wohl etwas später als ich mit der Energiewende in Berührung gekommen..
Das ist jetzt natürlich jetzt ein entscheidender Nachteil für Sie bei dieser Diskussion
Meine erste PV Anlage ging 1992 mit dem Stromeinspeisegesetz ans Netz. ich bekam 16,90 Pfennig für die Kwh, aber nur als Gutschrift für den Strom, den ich nicht selbst verbraucht hatte.
Als Umlage hatte ich lange noch eine „0“ vorm Komma da hatten andere bei anderen Versorgern schon eine 1 davor. Obwohl ich selbst kein Grüner war , hatte man als Bastler damals Kontakt zu den paar „Grünen Spinnern“ die die Platten auf dem Dach hatten.
Die unterschiedlichen Umlagen waren auch Themen in den diesbezüglichen Diskussionsforen.
Und wenn Sie mir unterstellen, dass das nicht so war, sind Sie in der Beweispflicht.
Na dann mal los.
Klaus Grün sagt:
Grundlage des Geschäftsmodels dieser Anleger der klassischen Töchter ist nicht der Unsinn den Herr Diehl verzapft , sondern das für übers EEG geförderte Anlagen der Gesetzgeber immer noch für 20 Jahre stabile Vergütungen garantiert werden die höher sind als die aktuellen Börsenpreise .
@ Klaus Grün
Ja eben , ….wenn ich dann den für 20 Jahre stabil vergüteten EEG Strom an die Börse bringe, Sie wissen doch sicher dass der seit 2010 dort hin verpflichtet wurde, und der dort die Preise senkt, kann den einer meiner Töchter , billig kaufen und lukrativ vermarkten. Meine Preis ist ja 20 Jahre sicher, deshalb ist mir egal wie der den an der Börse nach unten drückt.
So würde ich das machen, wenn ich Manager in der Stromwirtschaft wäre. Ist ja nichts illegales die Rahmenbedingungen bieten das ja gerade an.
Dumm ist nur, dass die Verbraucher das mit steigender Umlage bei den niedrigen Börsenpreisen finanzieren.. Was ist da so unsinnig dran ????? Ich denke ich hätte eine Chance auf Manager des Jahres zu werden.
Niedrige Börsenpreise plus Umlage, wenn das keine Gewinnoptimierung wird. Es sei denn die Umlage fließt ans Rote Kreuz.
1992 gab es noch keine EEG-Umlage die auf die Endverbraucher umzulegen ist, die wurde erst mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 von der damaligen rotgrünen Regierung eingeführt und anders als sie behauten war die EEG-Umlage immer bundesweit einheitlich, und da sie selbst ganz offensichtlich nicht dazu in der Lage sind , hier für sie der Link mit der Endfassung des Gesetzes http://www.iwr.de/re/iwr/info0005.html . § 11 können sie entnehmen das es eine
Bundesweite Ausgleichsregelung von Anfang an gab, entgegen ihren absurden Behauptungen
Und hier noch eine Infografik vom BMWI zur Entwicklung der EEG-Umlage seit 2000 https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2014/31/Meldung/infografik-wie-hat-sich-die-eeg-umlage-entwickelt2.html
Der Unfug den sie hier verzapfen scheint wohl ihrem Alter geschuldet. Aber wenn man nicht in der Lage ist sich seriös zu informieren wie sie , und mit Gesetzestexten , dem kleinen Einmaleins und der Prozentrechnung intellektuell überfordert ist wie sie, dann sollte man besser schweigen.
Damit ist diese Diskussion für mich beendet , auf weiteren ähnlich absurden Unsinn wie sie hier verzapfen werde ich nicht mehr eingehen, weil es keine Sinn macht seine Zeit mit solchen Dummschwätzern zu verschwenden
Klaus Grün sagt:
1992 gab es noch keine EEG-Umlage die auf die Endverbraucher umzulegen ist, die wurde erst mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 von der damaligen rotgrünen Regierung eingeführt und anders als sie behauten war die EEG-Umlage immer bundesweit einheitlich, und da sie selbst ganz offensichtlich nicht dazu in der Lage sind , hier für sie der Link mit der Endfassung des Gesetzes.
@ Klaus Grün
EEG Umlage hieß das damals noch nicht, da haben Sie Recht
Aber ein Beweis, dass von 1990 bis 2000 die Versorger den EE Strom zwar relativ teuer abnehmen und vergüten mussten, aber ihre dadurch entstandenen Mehrkosten nicht auf die Verbraucher umgelegt haben, ist das leider nicht. So Großzügig, dass sie die Mehrkosten selbst übernommen hätten, waren die nun gegenüber der ungeliebten Energiewende auch wieder nicht. Im Gegenteil, die haben so gar dagegen geklagt.
Schauen Sie mal hier: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.Zitat Ende.
Na was glauben Sie was die privaten Mittel sind mit dem das Stromeinspeisegesetz finanziert wurde.
Richtig… eine Ökostromumlage, die von den Verbrauchern bezahlt wurde. Und zwar je nach den unterschiedlichen Mehrkosten, der EVU,s bundesweit unterschiedlich.
Das Urteil wurde dann auch gleich auf das EEG übertragen.
Fragen Sie mal ihre älteren Kollegen, die werden Sie aufklären. Sie haben wahrscheinlich zu der Zeit noch in einem Hörsaal gesessen.
So jetzt wird wahrscheinlich wieder der Bernd Taler ran müssen.
Hallo ihr Taler,s und Grün,s, und wer noch dahinter steckt.
Was haltet ihr eigentlich von der folgenden Version, die ich Euch gepostet habe.
Klaus Grün sagt:
Grundlage des Geschäftsmodels dieser Anleger der klassischen Töchter ist nicht der Unsinn den Herr Diehl verzapft , sondern das für übers EEG geförderte Anlagen der Gesetzgeber immer noch für 20 Jahre stabile Vergütungen garantiert werden die höher sind als die aktuellen Börsenpreise .
@ Klaus Grün
Ja eben , ….wenn ich dann den für 20 Jahre stabil vergüteten EEG Strom an die Börse bringe, Sie wissen doch sicher dass der seit 2010 dort hin verpflichtet wurde, und der dort die Preise senkt, kann den einer meiner Töchter , billig kaufen und lukrativ vermarkten. Meine Preis ist ja 20 Jahre sicher, deshalb ist mir egal wie der den an der Börse nach unten drückt.
So würde ich das machen, wenn ich Manager in der Stromwirtschaft wäre. Ist ja nichts illegales die Rahmenbedingungen bieten das ja gerade an..
Diese Version ist die Grundlage meiner Thesen, nämlich die Tatsache, das EEG Strom – seit dem er an der Börse verramscht werden muss – dort die Preise nach unten, zeitweise sogar unter „Null“ drückt, womit andere dann lukrative Geschäfte machen.
Wäre ja nichts dagegen einzuwenden, wenn nicht alleine die Verbraucher die niedrigen Börsenpreise mit mit steigender Umlage finanzieren müssten. Dazu kommt, dass die EE wegen der hohen Umlage als Preistreiber an den Pranger gestellt werden.
Ihr Beiden von der konventionellen Seite fühlt Euch nun ertappt, und müsst das notgedrungen als Unsinn bezeichnen, weil Euch nichts anderes dazu einfällt.
Nun Herr Diehl da sie mich hier ja direkt ansprechen noch ein Schlusswort von mir. Es gab bis zum EEG von 2000 nach dem Stromeinspeisegesetz von 1990 zwar eine Abnamepflicht für diesen Strom und es gab auch Reglungen für die vergleichsweise bescheidenen Vergütungen ( sie nannten in ihrem obigen Post 16,90 Pfennig für eine KWH aus ihrer Solaranlage) , aber die war weit davon entfernt die Kosten zu decken. Es gab aber keine gesetzliche Reglung für eine bundesweite Umlage der Mehrkosten auf die Endverbraucher. Bei den kleinen Summen um die es da ging waren diese Kosten auch noch eher vernachlässigbar. Mit dem EEG von 2000 hat sich das geändert, es wurde eine bundesweit einheitliche Reglung eingeführt die EEG-Umlage , was sie in ihrem Post von 22. August 2018 um 11:36 Uhr bestritten haben ,und behaupten haben bis zur EEG-Novelle 2010 hätte wäre die vom Versorger abhängig und die wäre nicht bundesweit einheitlich gewesen. Und die Vergütungsätze für Solaranlagen wurden mit dem EEG 2000 drastisch erhöht. § 8 aus dem obigen link zum des Gesetztext von 2000 können sie entnehmen „Für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung mindestens 99 Pfennige pro Kilowattstunde. Die Mindestvergütung wird beginnend mit dem 1. Januar 2002 jährlich jeweils für ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 vom Hundert gesenkt; der Betrag der Vergütung ist auf eine Stelle hinter dem Komma zu runden. “
Das die erste nach dem neuen EEG ermittelte Umlage für das Jahr 2000 lediglich 0,19 Cent betrug ( Herr Trittin hatte ja auch versprochen es würde eine Durchschnittsfamilie nicht mehr als ein Bällchen Eis im Monat kosten) können sie dem 2. Link aus dem letzten Post von Herrn Grün ebenfalls entnehmen . Das Herr Trittin gelogen hat ist mittlerweile auch klar, und er ist der Hauptverantwortliche für die Umlage der Mehrkosten auf die Endverbraucher und nicht die Netzbetreiber. Das sind die harten Fakten und nicht die Märchen die sie hier erzählen wollen. Aber das sie mit Zahlen und Prozentrechnung hoffnungslos überfordert sind haben beweisen sie hier ja ständig . Und von daher hat Herr Grün auch recht , es macht wenig Sinn mit jemand der auf Grund seines hohen Alters nicht mehr in der Lage ist sich seriös zu informieren , mit dem Lesen und Verstehen von Gesetzestexten überfordert ist ,und die Prozentrechnung und das kleine Einmaleins nicht beherrscht , weitere Zeit zu verschwenden. Von daher sind sie jetzt ab jetzt wohl ganz alleine hier in der Diskussion zu diesem Artikel und niemand wird den weiteren Unsinn den sie hier noch posten lesen.
PS: schlecht informiert wie sie sind haben sie wohl auch verpasst das mittlerweile auch der Think Tank „Agora Energiewende“ vorschlägt einen Teil der EEG-Umlagekosten aus dem Bundeshaushalt oder über einen Fonds zu finanzieren und damit auszulagern. Dabei gehe es darum die Stromverbraucher von den Kosten für die Technologieentwicklung der Photovoltaik und der Offshore-Windkraft oder der EEG-Ausnahmen für die Industrie zu entlasten https://www.pv-magazine.de/2017/04/10/agora-energiewende-fordert-reform-des-abgaben-und-umlagensystems-zugunsten-der-erneuerbaren/
Bernd Taler sagt.
Nun Herr Diehl da sie mich hier ja direkt ansprechen noch ein Schlusswort von mir. Es gab bis zum EEG von 2000 nach dem Stromeinspeisegesetz von 1990 zwar eine Abnamepflicht für diesen Strom und es gab auch Reglungen für die vergleichsweise bescheidenen Vergütungen ( sie nannten in ihrem obigen Post 16,90 Pfennig für eine KWH aus ihrer Solaranlage) , aber die war weit davon entfernt die Kosten zu decken. Es gab aber keine gesetzliche Reglung für eine bundesweite Umlage der Mehrkosten auf die Endverbraucher.
@ Bernd Taler
Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass das gesetzlich geregelt war.
Ich habe immer geschrieben wir „hatten“ damals bundesweit die unterschiedlichsten Umlagen.
Im Gesetz stand damals in etwa wie folgt „Die Mehrkosten“ die bei den Versorgern wegen der zwingenden Abnahme und Vergütung des Ökostroms anfallen, „können“ an die Verbraucher weiter gereicht werden“ Mit anderen Worten die Versorger konnten sich unterschiedlich ihren konventionellen Reststrombedarf beschaffen. Wenn die Börsenpreise sanken – , je nach Einkaufsmodell – der eine etwas billiger als der andere, und so ergaben sich unterschiedliche Mehrkosten, sprich Umlage. Dazu kam, dass sinkende Börsenpreise, kompensierend auf die Mehrkosten wirkten.
Nicht mehr und nicht weniger wollte ich seither zum Ausdruck bringen.
Womit wir dieser Fall schon mal von „Unsinn“ in „Fakt“ verlagern können, oder ????
Bernd Taler sagt.
Das die erste nach dem neuen EEG ermittelte Umlage für das Jahr 2000 lediglich 0,19 Cent betrug ( Herr Trittin hatte ja auch versprochen es würde eine Durchschnittsfamilie nicht mehr als ein Bällchen Eis im Monat kosten) können sie dem 2. Link aus dem letzten Post von Herrn Grün ebenfalls entnehmen . Das Herr Trittin gelogen hat ist mittlerweile auch klar, und er ist der Hauptverantwortliche für die Umlage der Mehrkosten auf die Endverbraucher und nicht die Netzbetreiber.
@Nein Herr Taler.
Der Trittin hat nicht gelogen, er konnte ja damals nicht wissen welch faules Ei den EE und der gesamten Energiewende 2010 auf drängen der konventionellen Seite mit der EEG Neuordnung ins Nest gelegt wurde.
Bis 2009 war die Welt noch in Ordnung sagt doch auch der Prof. im bekannten Video.
Zur Erinnerung: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Während bis 2009 sinkende Börsenpreise kompensierend auf die Umlage wirkten, ist ab 2010 gerade das Gegenteil der Fall. Wenn die Börsenpreise sinken mit anderen Worten die Strom Beschaffungskosten billiger werden, steigt die Umlage.
In der Praxis wird dieses „Paradoxon“ besonders deutlich, je billiger sich die Versorger bei sinkenden Börsenpreise Strom beschaffen können, desto höhere Umlage müssen ihre Kunden bezahlen.
Tatsachen, an denen Sie nicht vorbeikommen.
Na ja….… Sie haben ja noch eine Karte in der Hinterhand, die da lautet Unsinn und Verschwörungstheorie, die werden Sie wohl jetzt wieder ziehen müssen.
Bernd Taler sagt:
PS: schlecht informiert wie sie sind haben sie wohl auch verpasst das mittlerweile auch der Think Tank „Agora Energiewende“ vorschlägt einen Teil der EEG-Umlagekosten aus dem Bundeshaushalt oder über einen Fonds zu finanzieren und damit auszulagern. Dabei gehe es darum die Stromverbraucher von den Kosten für die Technologieentwicklung der Photovoltaik und der Offshore-Windkraft oder der EEG-Ausnahmen für die Industrie zu entlasten https://www.pv-magazine.de/2017/04/10/agora-energiewende-fordert-reform-des-abgaben-und-umlagensystems-zugunsten-der-erneuerbaren/
@ Bernd Taler.
Auch da ist Ihnen der Diehl wieder um Einiges voraus.
Ich weiß nicht genau ob Agora auch dabei war. Als ich davon gelesen habe, habe ich an mindestens 2 Institutionen Mails verschickt mit dem folgenden Hinweis.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert. Zitat Ende.
Schon beim Stromeinspeisegesetz hat man drauf geachtet, dass keine staatliche Beihilfe im Spiel ist, was bei dem Agora Vorschlag aber der Fall wäre.
Sie sehen, selbst bei all dem Unvermögen, das Sie mir gebetsmühlenartig unterstellen, bin ich noch um Einiges mehr auf dem Laufenden, als Sie es sind.
Herr Diehl, eigentlich wollte ich ja nicht mehr zu ihren ständigen Wiederholungen oller , längst widerlegter Kamellen äußern . Aber zu ihrem letzten Link zum einem 17 Jahre alten Bericht über ein Urteil des EUGH. Ihnen als völlig unbedarftem juristischen Laien ist wohl nicht klar das man sich bei juristischen Fragen nicht auf Medienberichte in Magazinen stützen kann die von juristischen Laien verfasst wurden, sondern das Originalurteil entscheidend ist. Der EUGH hat am 13. März 2001 entschieden :
„1. Eine Regelung eines Mitgliedstaates, durch die private Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet werden, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Mindestpreisen abzunehmen, die über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert dieses Stroms liegen, und durch die die sich aus dieser Verpflichtung ergebenden finanziellen Belastungen zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den privaten Betreibern der vorgelagerten Stromnetze aufgeteilt werden, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 1 EG) dar.
2. Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Elektrizitätsmarkts verstößt eine solche Regelung nicht gegen Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG).“
Da sie in ihrem fortgeschritten Alter mit den Möglichkeiten des Informationszeitalters offensichtlich überfordert sind , sie brauchen nur nach „Eugh Urteil vom 13.03.01 C-379/98“ zu googlen dann können sie sich das Original-Urteil von „clearingstelle-eeg-kwkg“ herunterladen.
Da dem Think Tank „Agora Energiewende“ versierte Juristen zur Verfügung stehen , dürften die geprüft haben ob ihr Vorschlag mit dem Urteil des EUGH vereinbar ist. Wobei ich persönlich aber nicht glaube das die politisch Verantwortlichen bereit sind diese doch beträchtlichen Summen zu übernehmen, da sie in den nächsten Jahre eine Menge Geld in andere Bereich stecken wollen . Interessant ist in dem Zusammenhang aber für mich , das mit dem Vorschlag die Kosten für die Technologieentwicklung der Photovoltaik aus der Umlage heraus zu nehmen , „Angora Energiewende“ damit einräumt , das der starke Ausbau der Photovoltaik zwischen 2009 und 2013 einer der wesentlichen Kostentreiber für den starken Anstieg der EEG-Umlage war. Die viel zu späte Reaktion der Politik auf die starke Überförderung der Photovoltaik in diesem Zeitraum hatte auch schon der Sachverständigenrat in seinem Gutachten von 2016 kritisiert https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/jahresgutachten/fruehere-jahresgutachten/jahresgutachten-201617.html . Seit diese Überförderung der Photovoltaik abgebaut wurde, ist die Umlage auch nur noch moderat gestiegen . Aber da sie ja offensichtlich alle Entwicklungen nach 2014 verpasst zu haben scheinen, haben sie wohl auch nicht mitbekommen das seit 2015 die EEG-Umlage auch nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,240 Cent auf 6,782 Cent 2018.
Bernd Taler sagt:
Nun Herr Diehl da sie mich hier ja direkt ansprechen noch ein Schlusswort von mir.
Und von daher hat Herr Grün auch recht , es macht wenig Sinn mit jemand der auf Grund seines hohen Alters nicht mehr in der Lage ist sich seriös zu informieren , mit dem Lesen und Verstehen von Gesetzestexten überfordert ist ,und die Prozentrechnung und das kleine Einmaleins nicht beherrscht , weitere Zeit zu verschwenden. Von daher sind sie jetzt ab jetzt wohl ganz alleine hier in der Diskussion zu diesem Artikel und niemand wird den weiteren Unsinn den sie hier noch posten lesen.
@ Bernd Taler
Wenn Sie sich nun schon direkt angesprochen fühlen, warum reagieren Sie dann mit Nebensächlichkeiten und nicht auf das was ich gepostet habe. ???
Auf das Folgende fühlen Sie sich angesprochen.
Schauen Sie mal meinen Dialog mit Herrn Grün.
Klaus Grün sagt:
Grundlage des Geschäftsmodels dieser Anleger der klassischen Töchter ist nicht der Unsinn den Herr Diehl verzapft , sondern das für übers EEG geförderte Anlagen der Gesetzgeber immer noch für 20 Jahre stabile Vergütungen garantiert werden die höher sind als die aktuellen Börsenpreise .
@ Klaus Grün
Ja eben , ….wenn ich dann den für 20 Jahre stabil vergüteten EEG Strom an die Börse bringe, Sie wissen doch sicher dass der seit 2010 dort hin verpflichtet wurde, und der dort die Preise senkt, kann den einer meiner klassischen Töchter , billig kaufen und lukrativ vermarkten. Mein Preis ist ja 20 Jahre sicher, deshalb ist mir egal wie der den an der Börse nach unten drückt.
So würde ich das machen, wenn ich Manager in der Stromwirtschaft wäre. Ist ja nichts illegales die Rahmenbedingungen bieten das ja gerade an..
Und wenn man die neuen Geschäftsmodelle unter die Lupe nimmt, kommt das mit dem Gleich was Herr Grün „Diehl,chen Unsinn nennt.
Leider geht das zu Lasten der Verbraucher, weil die für die niedrigen Börsenpreise höhere Umlage bezahlen müssen.
All ihr Taler,s Grün,s und wer sonst noch dahinter steckt, lasst mich auch zu einem Schlusssatz kommen.
Ich setze voraus, das Euch bekannt ist, dass seit 2010 im Wesentlichen die Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen die Umlage ergibt
Das heißt, je billiger sich die Versorger oder wer auch sonst noch, bei sinkenden Börsenpreise Strom beschaffen kann, desto höhere EEG Umlage müssen die Verbraucher bezahlen.
In diese Daten und Fakten fundierte Tatsache, münden alle meine Thesen, denen ihr nichts anderes entgegenzusetzen habt, als Polemik.
zu Herrn Diehls Spruch „In diese Daten und Fakten fundierte Tatsache, münden alle meine Thesen, denen ihr nichts anderes entgegenzusetzen habt, als Polemik.“
Es ist schon absurd wenn Herr Diehl , wenn man mit Quellen belegt das seine Aussagen der Börsenpreis wär erst seit 2010 Grundlage für die Differenzkosten widerlegt , er das als Polemik bezeichnet. Darüber hinaus habe ich ihm hier mehrfach an Hand von konkreten Daten aus https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht vorgerechnet das ein 20 % höherer oder niedrigerer Börsenpreis den Umlagebetrag um weniger als 2 % senkt. Als Antwort kommen von Herrn dann nur die immer selben dummen Phrasen. Und darauf das selbst „Angora Energiewende“ mit dem Vorschlag die Kosten für die Technologieentwicklung der Photovoltaik aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, jetzt einräumt das der starke Ausbau der Photovoltaik zwischen 2009 und 2013 einer der wesentlichen Kostentreiber für den starken Anstieg der EEG-Umlage war, hat Herr Diehl auch kein ernst zu nehmendes Argument . Es macht ganz offensichtlich wenig Sinn mit jemand der auf Grund seines hohen Alters nicht mehr in der Lage ist sich seriös zu informieren, alle Entwicklungen der letzten 4 Jahre verpasst hat ,mit dem Lesen und Verstehen von Gesetzestexten überfordert ist , die Prozentrechnung und das kleine Einmaleins nicht beherrscht , und wie ein Papagei ständig nur die gleich dummen Sprüche klopft, weitere Zeit zu verschwenden.
PS: dafür das die Mehrkosten für über das EEG geförderten Anlagen über eine Umlage auf die Endverbraucher umgelegt wird ,ist Herr Trittin der Hauptverantwortliche, und daran ändern alle Nebelschwaden von Herrn Diehl hier nichts
Bernd Taler.
Machen Sie doch für den unbedarften Leser nicht so viele Worte, und kommen Sie auf meinen Schlusssatz.
Zitat:
Das heißt, je billiger sich die Versorger oder wer auch sonst noch, bei sinkenden Börsenpreise Strom beschaffen kann, desto höhere EEG Umlage müssen die Verbraucher bezahlen.
In diese Daten und Fakten fundierte Tatsache, münden alle meine Thesen, denen ihr nichts anderes entgegenzusetzen habt, als Polemik.Zitat Ende.
Was ist falsch daran, wenn ich behaupte, dass seit 2010 die Verbraucher höhere Umlage bezahlen müssen, wenn die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger sinken. ???.
Nur auf dieses „Paradoxon“ erwarte ich, von Ihnen eine Antwort.und keine ablenkenden Manöver.
Da sie offensichtlich Probleme mit dem Leseverständnis haben, ich hatte in meinem letzten Post erneut darauf hingewiesen, dass ich ihnen hier mehrfach an Hand von konkreten Daten aus https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht vorgerechnet habe das ein 20 % höherer oder niedrigerer Börsenpreis den Umlagebetrag um weniger als 2 % nach oben oder unten ändert. Der Börsenpreis ist übrigens 2017 und 2018 wieder gestiegen. Und der Börsenpreis war auch bis 2012 höher als 2009 , wo laut ihren obigen Posts die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll. Trotz des höheren Börsenpreis ist die Umlage aber in diesem Zeitraum besonders stark angestiegen, weil die hohen Kosten für Strom aus PV , wo sich die Einspeisemenge in dem Zeitraum verdreifachten, mit Einspeisevergütungen die in dem Zeitraum noch weit über denen anderer übers EEG geförderten EE lagen, die Differenzkosten die nach dem EEG auf die Verbraucher um zu legen sind , stark nach oben trieben ( siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Umlage_(Differenzkosten) . Und 2018 lag der Börsenpreis mit 3,871 Cent/kwh auch nur minimal unter dem von 2009 mit 3.989 aber die EEG-Umlage war mehr als 5 mal so hoch wie 2009 . Also anders als sie hier in den Raum stellen, führt eine höhere Einspeisung von EEG-Strom eben nicht zu immer niedrigeren Börsenpreisen ( Quelle für die Zahlen zum Börsenpreis Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und die Hauptursache für den starken Anstieg der EEG-Umlage bis 2015 war die Überförderung der damals noch teuersten über das EEG geförderten Energie. Seit diese die starke Überförderung der Photovoltaik abgebaut wurde, ist die EEG-Umlage seit 2015 auch nur noch moderat gestiegen von 6,240 Cent auf 6,782 Cent 2018. Das soll jetzt aber endgültig mein letztes Wort zu dem immer gleichen Unsinn den sie hier verzapfen , ohne auf Argumente und Zahlen einzugehen .
Bernd Taler sagt:
Da sie offensichtlich Probleme mit dem Leseverständnis haben, ich hatte in meinem letzten Post erneut darauf hingewiesen, dass ich ihnen hier mehrfach an Hand von konkreten Daten aus https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht vorgerechnet habe das ein 20 % höherer oder niedrigerer Börsenpreis den Umlagebetrag um weniger als 2 % nach oben oder unten ändert.
@ Bernd Taler
Wenn Sie schon – warum auch immer – anscheinend unter zwei Namen posten, müssen Sie auch genau drauf achten, wer was schreibt.
Schauen Sie mal, es war doch der Klaus Grün, der am 14 Aug. um 18.15 Uhr die 20% niedrigeren Börsenpreise in weniger als 2% Umlage ermittelt hat.
Ich hatte ihm auch damals erklärt wie das in der Gesamtbetrachtung auf die Umlage wirkt.
Siehe hier:
Eine MOE bereinigte Umlage, wäre für 2017 nicht von 6,354 Cent in 2016 auf 6,880 Cent gestiegen, sondern um 1,55% auf 6,256 Cent gesunken.
Sie scheinen nicht nur Probleme mit dem Lesen zu haben.
Aber zu rück zu finalen Frage
Seit 2010 besteht die Umlage aus der Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen
Was ist falsch daran, wenn ich behaupte, dass seit 2010 die Verbraucher höhere Umlage bezahlen müssen, wenn diese Differenz größer wird, sprich die Strom Beschaffungskosten für die Versorger sinken. ???.
Also noch einmal, was ist daran falsch ???
Herr Diehl Ihre Behauptung vor 2010 wäre eine dubiose MOE bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt worden , ist schlicht und einfach genau so ein Unsinn wie ihre obige Behauptung vom 22. August 2018 um 18:56 Uhr bis 2010 wäre die Berechnung der EEG-Umlage nicht bundesweit einheitlich gewesen, was ihnen schon Herr Grün mit Quellenbeleg auf gezeigt hat in seinem Post von 23. August 2018 um 17:23 Uhr. Und das sie diesen Unsinn dann trotzdem ständig wiederholen , zeigt mehr als deutlich das sie für niemand ein ernst zunehmender Diskussionspartner sein können. Aber was solls ,posten sie ihren Blödsinn hier ruhig weiter, es beachtet diesen Quatsch von einem geistig verwirrten alten Mann ohne hin niemand
Bernd Taler bitte nicht ablenken, das ist nicht die Antwort auf meine Frage.
Hier noch einmal
Seit 2010 besteht die Umlage aus der Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen
Was ist falsch daran, wenn ich behaupte, dass seit 2010 die Verbraucher höhere Umlage bezahlen müssen, wenn diese Differenz größer wird, sprich die Strom Beschaffungskosten für die Versorger sinken. ???.
Also noch einmal, was ist daran falsch ???
Ihre Behauptung erst seit 2010 ergäbe sich der Börsenpreis aus der Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen ist schlicht und einfach gelogen. Der Börsenpreis war seit es das EEG gibt immer Bezugspunkt für die Ermittlung der bundesweiteinheitlich EEG-Umlage. Und daran ändern alle dummen Sprüche von einem offensichtlich geistig verwirrten alten Mann , der mit dem lesen von Gesetzen intellektuell überfordert ist , nie seriöse Quellen für seine Behauptungen bringen kann , die Prozentrechnung und das kleine Einmaleins nicht beherrscht , und wie ein Papagei ständig nur die gleich dummen Sprüche wiederholt , auch wen sie schon x-mal mit Fakten und belegten Quellen widerlegt wurden. Und es ist eher amüsant das sie zu glauben scheinen ,ihre Spamkommentare würden auch nur den geringsten Einfluss auf die Novellen vom EEG haben.
Bernd Taler sagt:
Ihre Behauptung erst seit 2010 ergäbe sich der Börsenpreis aus der Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen ist schlicht und einfach gelogen. Der Börsenpreis war seit es das EEG gibt immer Bezugspunkt für die Ermittlung der bundesweiteinheitlich EEG-Umlage
@ Bernd Taler.
Bitte keine Taschenspielertricks.
Differenz und Bezugspunkt ist nicht das Gleiche. Lassen Sie sich das von einem alten verwirrten Mann erklären.
Bis 2010 war der Börsenpreis ein Umlagen „Bezugspunkt“. Ein Bezugspunkt insofern, dass wenn der Börsenpreis sank und die Versorger sich Strom billiger beschaffen konnte, das kompensierend auf die Umlage wirkte.
Seit 2010 gilt die Differenz zwischen Börsenpreis und EE Vergütung für die Umlage.
Das heißt wenn gegenwärtig die Börsenpreise sinken, wirkt das kontraproduktiv gegenüber vor 2010 dem „Bezugspunkt“
Erklärt sich aber alles in meiner Schlussbetrachtung, der Sie ausweichen wie der Teufel dem Weihwasser.
Hier noch einmal
Seit 2010 besteht die Umlage aus der Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen
Was ist falsch daran, wenn ich behaupte, dass seit 2010 die Verbraucher höhere Umlage bezahlen müssen, wenn diese Differenz größer wird, sprich die Strom Beschaffungskosten für die Versorger sinken. ???.
Also noch einmal, was ist daran falsch ???
Zum letzten Mal ihre dummes Märchen, der Börsenpreis wäre vor 2010 nicht Bezugspunkt für den Ermittlung der EGG-Umlage gewesen ist eine dumme Lüge von einem geistig verwirrten alten Mann der nicht in der Lage ist Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen . Der Börsenpreis war immer Grundlage für die Bewertung des Stroms zur Ermittlung der EEG-Umlage seit sie 2000 eingeführt wurde. Und da sie diesen Unsinn trotzdem ständig wiederholen macht es auch keinen Sinn weiter auf diese mehr als dummen Sprüche von ihnen zu reagieren , weil Unsinn bleibt völlig gleich gültig wie ist sie das hier noch posten. Aber erst nehmen wird so jemand sie, wenn es um eine Neugestaltung des EEG geht, ganz sicher niemand ,da können sie hier auch ständig ihre Märchen posten.
All meine dummen Sprüche führen gezielt zu dem was Sie scheuen wie der Teufel das Weihwasser..
Nämlich die Antwort auf die schon X- mal gestellte Frage.
Hier noch einmal
Seit 2010 besteht die Umlage aus der Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen
Was ist falsch daran, wenn ich behaupte, dass seit 2010 die Verbraucher höhere Umlage bezahlen müssen, wenn diese Differenz größer wird, sprich die Strom Beschaffungskosten für die Versorger sinken. ???.
Also noch einmal, was ist daran falsch ???
Offensichtlich sind sie damit intellektuell überfordert nach zu vollziehen was ihnen hier schon mehrfach vorgerechnet wurde, das alle Schwankungen des Börsenpreises nach 2010 nur minimale Auswirkungen auf die EEG-Umlage hatten, die im niedrigen Prozentbereich lagen und vernachlässigbar waren im Vergleich zu den Kosten für den völlig aus den Ruder gelaufene Zubau von PV bis 2013, wegen starker Überförderung für die Vergütungen für die Betreiber von PV-anlagen , weil sie mit Zahlen und der Prozentrechnung auf Kriegsfuß stehen. Seit dieser Zubau wegen des Abbau der Überförderung durch viel zu hohe, den Betreiber auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen, wieder unter der Obergrenze für den Zubaukorridor im EEG liegt , ist die EEG-Umlage auf auch nur noch moderat gestiegen. Und ihre Ignoranz ändert auch nichts daran das selbst „Angora Energiewende“ mit dem Vorschlag die Kosten für die Technologieentwicklung der Photovoltaik aus der EEG-Umlage heraus zu nehmen, damit jetzt einräumt das der starke Ausbau der Photovoltaik zwischen 2009 und 2013 einer der wesentlichen Kostentreiber für den starken Anstieg der EEG-Umlage war https://www.pv-magazine.de/2017/04/10/agora-energiewende-fordert-reform-des-abgaben-und-umlagensystems-zugunsten-der-erneuerbaren/ . Und auch ihre hier mehrfach auf gestellte Behauptung , bis 2010 wäre die EEG-Umlage nicht einheitlich gewesen wurde, wurde ihnen durch verlinken des Gesetzestextes von 2000 widerlegt. Aber was soll es , alle ihre Spamkommentare hier nimmt doch niemand in Berlin erst, wenn es um Novellen des EEG für die Zukunft geht. Es spielt auch keine Rolle ob sie verstehen , das sie und der Unsinn den sie hier verzapfen völlig irrelevant sind .