Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien rückt die Stromerzeugung näher an den Verbraucher. Große Wind- und Solarparks oder Biomasseanlage werden über das Land verteilt gebaut. Ein vom Bundesumweltministerium gefördertes Forschungsvorhaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) hat nun untersucht, wie sich Landschaftsbild im Zuge der Energiewende verändert. Die Ergebnisse samt Handlungsempfehlungen des Projekts „Landschaftsbild und Energiewende“ sind am Montag veröffentlicht worden.
„Die bisherigen Veränderungen der Landschaft stellen nur den Anfang eines tiefgreifenden Wandels dar, der sich noch verstärken wird, wenn man sich vor Augen führt, dass bis 2050 der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch 2050 stattfinden soll“, sagt BfN-Präsidentin Beate Jessel. Daher benötige es, zukunftsorientierte Lösungen, die dem Schutz der Natur gerecht werden und zugleich die Möglichkeit geben, Landschaften aktiv zu entwickeln.
Derzeit würden Landschaftsbild und -ästhetik noch nicht ausreichend bei der Planung und Zulassung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen berücksichtigt würden, erklärt die Leiterin des Forschungsteams Carina Schmidt, die Professorin für Landschaftsplanung an der TU Dresden ist. Dies sei aber für die Akzeptanz der Energiewende bei der Bevölkerung enorm wichtig. Daher müssten auch Bürger stärker in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. „Eine der großen Herausforderungen der Energiewende besteht darin, neue gestalterische Qualitäten von Landschaften zu entwickeln“, so Schmidt weiter.
Die Ergebnisse beziehen sich auf Untersuchungen im Zeitraum 2015 bis 2017. Es seien unter anderem insgesamt 280 Bürgerinitiativen untersucht worden, die sich gegen Windräder aussprechen. Dabei habe sich gezeigt, wie wichtig die Berücksichtigung landschaftsästhetischer Aspekte in Planungs- und Zulassungsverfahren sei und zugleich wie verschieden die Veränderungen der Landschaften durch die Bürger wahrgenommen würden.
Mit Blick auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden mehrere Empfehlungen gegeben. So sollte deren Planung in die Landschaftsrahmenplanung einbezogen werden, wo Gunst-, Restriktions- und Ausschlussräume definiert werden könnten. Zudem sollte die Standortwahl so gesteuert werden, dass landwirtschaftlich besonders erlebniswirksame Bereiche in einer Region von Solarparks freigehalten werden, wie es in der Veröffentlichung heißt. Eine weitere Empfehlung lautet, dass „zur Vermeidung monotoner Bandwirkungen“ von Freiflächenanlagen an Schienenwegen diese nach festgelegten Abständen durch „Grünzäsuren“ unterbrochen werden sollten. Auch sollten die Blendwirkung und andere optische Störfaktoren untersucht werden, wenn sich im Umkreis von 50 bis 100 Metern Wohngebiete, Rad- oder Wanderwege befinden.
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Vorhabens stehen den Praxisakteuren sowie den Gesetz- und Verordnungsgebern zur Verfügung, wie es weiter hieß. Sie sind in zwei Bänden zusammengefasst, die beim BfN kostenfrei heruntergeladen werden können.
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