EU-Kommission bestätigt reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorgung aus KWK-Anlagen

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Die EU-Kommission hat die ermäßigte EEG-Umlage von 40 Prozent für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)anlagen genehmigt. Diese Förderung stehe im Einklang mit den EU-Beihilferichtlinien, da der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht werden, heißt es in einer Veröffentlichung aus Brüssel vom Mittwoch. Der Beschluss der EU-Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Mai getroffen hatten.

Die deutsche Förderregelung berücksichtige mehrere Kriterien, die die Rentabilität der Eigenversorgung beeinflussen: die Stromintensität der Branche, die installierte Stromerzeugungskapazität und die Zahl der Betriebsstunden der Anlage. Auf der Grundlage dieser Kriterien würden in der Regelung mehrere Anlagenkategorien definiert und eine angemessene Verringerung der EEG-Umlage gewährt, so die EU-Kommission. Daher werde die 2014 genehmigte Übergangsregelung für ein weiteres Jahr – 2018 – gewehrt, bevor die EEG-Umlage bei der Eigenversorgung durch KWK-Anlagen nach dem gleichen System wie für die anderen Systeme erhoben werden soll.

Nach der Regelung, die gemäß der Vereinbarung von Vestager und Altmaier rückwirkend ab Jahresbeginn gelten soll, sind für KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter einem Megawatt und über zehn Megawatt auch künftig 40 Prozent EEG-Umlage zu zahlen. Diese Ermäßigung gelte auch für neue KWK-Anlagen in stromintensiven Industrien sowie für solche, die weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei höherer Auslastung der KWK-Anlagen steige die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent EEG-Umlage, wie es im Mai aus dem Wirtschaftsministerium hieß.

Im Dezember 2017 hatten Brüssel und Berlin noch keine Einigung erzielen können und somit galt zunächst die Zahlung von 100 Prozent EEG-Umlage für die Eigenversorgung aus KWK-Neuanlagen. Mit der rückwirkenden Einigung soll nun die Ermäßigung auf 40 Prozent weiter bestehen. Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 6,792 Cent pro Kilowattstunde. Die Änderung war auch bereits in dem 100-Tage-Gesetzentwurf von Altmaier von Ende April enthalten. Allerdings ist dieser wegen der fehlenden Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land bislang nicht vom Kabinett verabschiedet worden. Der ursprüngliche Plan von Altmaier war es, die Gesetzesänderungen noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.

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