Bundesregierung prüft „Relativierung des Einspeisevorrangs“

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Ende Mai hat das Bundeswirtschaftsministerium dementiert, den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien aufgeben zu wollen. Dass über eine mögliche „Relativierung“ dieses Einspeisevorrangs aber sehr wohl nachgedacht wird, geht jetzt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/3307) hervor, die mehrere Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Netzengpässe und Netzausbau“ gestellt haben. Diese Antwort liegt pv magazine vor.

Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, verweist in der Antwort auf die Studie „Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz“ der Gutachter Consentec, bbh und Ecofys. Diese Studie sei im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt worden. „Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch eine moderate Relativierung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien und KWK-Anlagen im Netzengpassmanagement nennenswerte Netzengpasskosten einsparen lassen“, heißt es in dem Schreiben: „Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die Vorschläge aus der Studie umgesetzt werden können.“

Die Studie beschreibt eine solche Relativierung als „in bestimmten Situationen und in einem begrenzten Umfang technisch und ökonomisch sinnvoll“. Weiter heißt es in der Studie: „Die gezielte Einbeziehung der EE- und KWK-Anlagen in den Prozess des Netzengpassmanagements erfordert Anpassungen der rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen. Das aktuell geltende Europarecht gestattet eine Relativierung des Einspeisevorrangs grundsätzlich nur aus Gründen der Netzsicherheit. Vor diesem Hintergrund muss eine rechtlich normierte Relativierung des Einspeisevorrangs mit Kriterien der Netzsicherheit begründbar sein. Von einer zu weitgehenden Relativierung oder gar vollständigen Aufhebung des Einspeisevorrangs ist hingegen auch aus europarechtlichen Gründen abzuraten.“

Das Thema Sonderausschreibungen wird in der Antwort ebenfalls kurz angesprochen. „Die Bundesregierung strebt an, in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag vorzulegen, wie Sonderausschreibungen unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Netze ausgestaltet werden können“, heißt es dazu in dem Schreiben.

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