Diskussion um Garantiebedingungen

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pv magazine: Sie haben schon bei den Solarmodulen für rechtskonforme und damit verbraucherfreundliche Garantiebedingungen gefochten. Nun haben Sie Ähnliches bei Heimspeichern vor. Warum?

Holger Schneidewindt: Garantien sind grundsätzlich sehr wichtig. Sie sind der einzige Schutz für Verbraucher vor Mängeln, wenn die gesetzliche Gewährleistung nach zwei oder fünf Jahren abgelaufen ist. Viele Käufer beruhigt das, weil die Investition ja doch einiges kostet. Aber der Wert einer Garantie hängt enorm von den Garantiebedingungen ab, und da liegt einiges im Argen. Wir schauen uns jetzt AGBs verschiedener Hersteller an. Wenn eine AGB aus unserer Sicht nicht rechtskonform ist, schreiben wir dem Unternehmen in Form einer Abmahnung und verlangen eine Unterlassungserklärung. Das ist außerhalb von Gerichten, gilt aber wie ein Urteil, wenn wir uns auf etwas einigen. Wir dürfen als Verbraucherzentrale in dieser Form für Verbraucher tätig werden, und alle Tätigkeiten rund um Solaranlagen und Speicher bei Eigenverbrauch sind zivilrechtlich als Verbraucherangelegenheiten anzusehen. Wenn wir und der Hersteller nicht zusammenkommen, müssen Gerichte entscheiden.

Teilweise können Sie sich ja richtig über Garantiebedingungen aufregen. Was stört Sie an denen am meisten, die Sie bisher gesichtet haben?

Das Allerwichtigste ist für die Käufer von Solaranlagen und auch von Speichern, dass die Wirtschaftlichkeit, die dem Kauf zugrunde liegt, nicht durch unvorhergesehene Kosten wieder einkassiert wird. Insofern ist enorm wichtig, wer die Kosten der Garantieabwicklung trägt. Die Garantieabwicklung besteht daraus, dass Fachmänner kommen oder man möglicherweise irgendetwas irgendwo hinschickt. Überall fallen Kosten an. Nun ist es so, dass in manchen Garantiebedingungen genau diese Kosten ausgenommen und auf die Kunden abgewälzt werden. Rechtlich ist das nicht haltbar.

Wie viele Garantiebedingungen haben Sie sich angeschaut? Und was haben Sie da gefunden?

Wir schauen uns gerade die Garantiebedingungen von fünf bis zehn Unternehmen an. Wir haben mindestens vier gefunden, bei denen die Kostenklausel so gefasst ist wie eben beschrieben. Es ist bei manchen Unternehmen, die auch zu den Top Ten gehören, im Übrigen gar nicht so einfach, die Garantiebedingungen zu finden. Normalerweise stellen sie Hersteller online, weil kundenfreundliche Garantiebedingungen ja auch eine Werbung sein können und den Kauf möglicherweise befördern könnten.

Wie ist Ihre Erfahrung bei den Solarmodulen mit Ihrem Vorgehen?

Bei den Solarmodulen haben wir 2011 acht der damaligen Marktführer angeschrieben. Die meisten haben Unterlassungserklärungen unterschrieben. In zwei Fällen mussten wir klagen und die Gerichte – einmal Landgericht, einmal Oberlandesgericht – haben unsere Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit der Kostenabwälzung bestätigt. Wenn Marktführer diesen Schritt gehen (müssen), ziehen die anderen Firmen meist nach. Einige Speicherhersteller, die die Geschichte kennen, haben das ordentlich gemacht. Andere wälzen die Kosten aber komplett auf den Speicherbetreiber ab. Ein anderer Punkt sind übrigens die Fristen, in denen man den Schaden geltend machen muss, nachdem man ihn bemerkt hat. Sehr kurze Fristen sind rechtlich auch nicht haltbar.

Gibt es noch weitere?

Es gibt eine neue Tendenz in den Garantiebedingungen: Die Hersteller fordern eine dauerhafte Internetverbindung und permanenten Onlinezugriff. Sie sammeln also Daten wie verrückt – personenbezogene Daten, deren Verarbeitung unter das Datenschutzrecht fällt. Insbesondere durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten strenge ­Anforderungen, die auch die Hersteller bei Garantiebedingungen im Auge haben müssen. Bei Speichern als Herzstück von neuen Prosumer-Geschäftsmodellen, zum Beispiel wenn man ganz viele kleine Speicher virtuell zusammenschließt, um dann als eine Gruppe diese Flexibilität als Regelenergie zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, ist das nachvollziehbar. Da ist der Onlinezugriff natürlich wichtig. Bei der klassischen Anwendung von Speichern nicht wirklich. Insofern gibt es viel ­Diskussionsstoff, einseitige Regeln zulasten der Kunden sind aber nicht in Ordnung.

Das heißt, ich verliere meinen Garantieanspruch, wenn mein Speicher nicht dauerhaft online war?

Genau, so etwas findet man. Und zwar völlig unabhängig davon, ob ein späterer Mangel, den der Kunde als Garantiefall geltend macht, überhaupt etwas mit der fehlenden Internetverbindung zu tun hatte. Man findet auch etwas mildere Versionen, dass die Leistungspflicht nur ein bisschen eingeschränkt wird oder man anfallende Kosten zu tragen hat, wenn man nicht dauerhaft online ist. Wenn man den Speicher kauft, weil man damit seine Solarenergie aus der Solaranlage speichern und im Haus verbrauchen möchte, gibt es keinen Grund, warum der Hersteller dauerhaft auf den Speicher zugreifen muss. Das ist ja unter Umständen auch ein Sicherheitsproblem, das derzeit grundsätzlich im Smarthome-Bereich diskutiert wird: Cyberkriminalität. Den Onlinezugriff sollte man auf das wirklich Notwendige beschränken. Natürlich hat der Hersteller Interesse an allen möglichen Daten, aber das muss alles im Rahmen bleiben und ist kein Grund für Garantieeinschränkungen. Transparenz ist enorm wichtig und auch Vorgabe der DSGVO: Welche Daten werden verarbeitet und wie genutzt?

Wie ist das eigentlich mit Updates, die ja oft über den Internetanschluss kommen. Müssen die Speicherbetreiber diese zulassen?

Jeder, der ein Smartphone hat, hat sich schon mal darüber geärgert, wenn die Hersteller lapidar mitteilen: Wir haben hier ein Sicherheitsupdate. Und dann schieben die sonst was mit rein in diesem Update. Und plötzlich ist, wie bei manchen iPhone-Nutzern geschehen, die Batterie doppelt so schnell leer wie vor dem Update. Oder Funktionen haben sich geändert oder neue Funktionen sind dazugekommen. Oft sind die Änderungen und Neuerungen nicht notwendig, sondern nur „nice to have“ – nicht selten nur für den Hersteller. Das kann nicht sein. Man muss unterscheiden zwischen Sicherheitsupdates und Funktionsupdates. Funktionsupdates sind nicht zeitkritisch. Auch manche Sicherheitsupdates sind nicht zeitkritisch. Nur bei wirklich zeitkritischen Updates ist ein sofortiger Onlinezugriff gerechtfertigt. Es bedarf hinsichtlich Updates also einer differenzierteren und flexibleren Lösung. Wie immer: Eine starre, einseitige Regelung zulasten des Kunden ist nicht in Ordnung.Verbraucher freuen sich aber eventuell darüber, wenn sie immer neue und vor allem auch gleich die neuesten Funktionalitäten bekommen.

Das Gespräch führte Michael Fuhs.

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