Bundeswirtschaftsministerium prüft Maßnahmen für Befreiung von Eigenverbrauch bei PV-Anlagen bis 30 Kilowatt nach EU-Einigung

Foto: Von Jörg Zägel - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14898651

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Noch gibt es einige formale Abstimmungen, ehe die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Dann beginnt, die Uhr für die EU-Mitgliedsstaaten zu ticken, die 18 Monate Zeit haben, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Im Jahr 2020 müsste es nach derzeitigem Stand spätestens passieren. Doch nach der Meldung vergangene Woche, dass sich EU-Kommission, Rat und Parlament verständigt haben, dass Photovoltaik-Eigenverbrauch aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung künftig nicht mehr mit Abgaben belastet werden, kommentierte ein Leser, dass die deutsche Delegation von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) durchgesetzt habe, dass Deutschland bis 2026 dafür Zeit habe.

pv magazine nahm dies zum Anlass, um beim Bundeswirtschaftsministerium Folgendes nachzufragen: „Wann plant die Bundesregierung diese Vorgaben [aus dem EU-Trilog, Anm. der Red.] umzusetzen? Ist es richtig, dass Minister Altmaier eine Übergangsfrist bis 2026 beantragt hat?“

Die komplette Antwort einer Sprecherin des Ministeriums wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Nur so viel sei vorweggenommen, erwarten Sie keine konkrete Antwort:

„Die Trilogeinigung zur Erneuerbaren-Richtlinie sieht vor, dass der Eigenverbrauch insgesamt gestärkt werden soll und nicht diskriminiert oder mit Doppelbelastungen schlechter gestellt werden soll. Daneben ist geregelt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass der Eigenverbrauch zu einer angemessenen Finanzierung des Gesamtsystems beiträgt. Das unterstützt die Bundesregierung und ist im Einklang mit der deutschen Rechtslage.

Für Anlagen im individuellen Eigenverbrauch, die nicht größer als 30 Kilowatt sind, gilt darüber hinaus, dass sie in einem angemessenen Umfang sogar privilegiert werden sollen. Dafür haben die Mitgliedstaaten mehrere Optionen:

  • sie können die Anlagen für die selbst erzeugte und verbrauchte Elektrizität anteilig von Gebühren und Umlagen befreien bis zur Höhe des objektiv Notwendigen, um die ökonomische Realisierbarkeit des Projekts sicherzustellen,
  • sie können anstelle der Befreiung für Anlagen dieser Größe eine angemessene Förderung vorsehen,
  • sie können beide Optionen kombinieren,
  • sie können auch eine vollständige Befreiung von allen Abgaben und Umlagen vorsehen; das wird insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten in Betracht kommen, die über keine hohen Abgaben und Umlagen verfügen.

Insgesamt ist damit sichergestellt, dass überall in Europa für kleine Anlagen im individuellen Eigenverbrauch ein Anreiz gesetzt wird: entweder durch eine direkte Förderung oder durch eine anteilige Befreiung von Abgaben und Umlagen, die die Mitgliedstaaten aber auf die Höhe des objektiv Notwendigen begrenzen können. Sie sind sogar dazu angehalten, das zu tun, denn die gesamte Regelung steht unter dem Vorbehalt des Beihilfenrechts, wonach Überförderung zu vermeiden ist.

Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie erforderlich sind.“

Tatsache ist, dass in Deutschland derzeit der Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen größer zehn Kilowatt mit 40 Prozent EEG-Umlage belastet wird. Bei Direktlieferungen von Solarstrom werden – unabhängig wie groß die Anlage ist – 100 Prozent EEG-Umlage fällig. Dies betrifft auch die Versorgung von Mietern mit Solarstrom. Solche Projekte werden zwar mittlerweile mit einem Mieterstrom-Zuschlag gefördert, doch für jede gelieferte Kilowattstunde Solarstrom muss der Versorger 100 Prozent EEG-Umlage zahlen, die derzeit 6,79 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Mit den neuen Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dürfte dies nicht vereinbar sein.

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