In der Presse, auch bei uns, war oft zu lesen, dass Photovoltaik-Steckermodule nun erlaubt seien. Stimmt das?
Andreas Habermehl (Foto): Wir nennen diese Module steckerfertige Photovoltaik-Systeme und meinen damit zum Beispiel die Module, die man an den Balkon montieren und mit einem Stecker anschließen kann. Unser Ziel war es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, solche Produkte an der elektrischen Anlage sicher betreiben zu können. Wir haben deshalb an der Erarbeitung einer Norm mitgewirkt, die als technische Regel diese Voraussetzungen beschreibt. Diese Voraussetzungen stehen in VDE 0100-551-1, die im Mai 2018 neu erschienen ist.
Bei den Voraussetzungen gehen die Interpretationen vermutlich gerade etwas auseinander. Man konnte oft lesen, dass man diese Module kaufen und in die normale Steckdose einstecken darf. Der Auffassung sind Sie ja nicht. Richtig?
Es ist normativ nicht zugelassen, mit einem normalen Schuko-Stecker das Gerät in eine vorhandene Steckdose einzustecken und zu betreiben. Die Norm fordert eine spezielle Energiesteckvorrichtung. Das hat auch seine Gründe. Der Betrieb solcher Module über einen Schuko-Stecker birgt erhebliche Gefahren. Wir warnen davor und haben gleichzeitig mitgeholfen zu beschreiben, wie man den Betrieb sicher machen kann.
In der Norm steht, dass das Modul „über eine spezielle Energiesteckvorrichtung zum Beispiel nach Vornorm VDE V 0628‐1“ angeschlossen werden muss. Dort wird auf den Wieland-Steckverbinder Bezug genommen. Das „zum Beispiel“ wird gerne so interpretiert, dass man auch eine andere Energiesteckvorrichtung nehmen könnte.
Es ist möglich eine andere Steckverbindung zu verwenden, die die Anforderungen der Norm erfüllt. Ein Schuko-Stecker mit blanken Kontakten ist normativ jedoch nicht zulässig.
Sie beziehen sich auf die parallel diskutierte Steckervornorm VDE V 0628‐1. Steht darin, dass er berührungssicher sein muss?
Auch dort steht, dass die Steckverbindung berührungssicher und verwechslungssicher sein muss. Ein Beispiel ist eben der Wieland-Stecker.
Ein anderer Punkt, der oft diskutiert wird, ist der Anschluss an den Endstromkreis. Was ist diesbezüglich in der VDE 0100-551-1 vom Mai 2018 wirklich neu?
Es ist grundsätzlich neu geregelt, dass der Endstromkreis unter besonderen Bedingungen für die Einspeisung zugelassen ist. Das war vorher nicht der Fall. Bisher musste ein separater Stromkreis installiert werden, der separat abgesichert war. Mit der Neuausgabe der Norm ist es in Deutschland möglich, einen vorhandenen Stromkreis mit einer Steckdose zu verwenden, eben zum Beispiel am Balkon. Eine der Bedingungen ist, dass die vorhandene Steckdose von einer Elektrofachkraft gegen eine spezielle Energiesteckvorrichtung ausgetauscht werden muss. Zusätzlich muss dann nach Prüfung des Stromkreises unter Umständen die Sicherung reduziert werden, um die Überlastung der Leitung zu verhindern. Es wäre beispielsweise möglich, eine vorhandene 16-Ampère-Sicherung von einer Elektrofachkraft gegen 13 oder 10 Ampère austauschen zu lassen. Dadurch entsteht eine Reserve und das Modul kann an diesem Endstromreis betrieben werden.
Es muss nach dieser Lesart gemäß der Norm also jemand prüfen, ob dieser Endstromkreis ertüchtigt werden kann, so dass auch mit dem zusätzlichen Einspeiser die Sicherheit gewährleistet ist. Das kann der Verbraucher nicht. Man hat den Eindruck, in Deutschland tut man sich bei den Modulen besonders schwer. In Österreich und in den Niederlanden, so heißt es, sei der Gebrauch legal und einfacher. Warum sehen die Nachbarn das so unterschiedlich?
Die Norm gilt grundsätzlich in ganz Europa, also auch in Österreich und den Niederlanden. In den Niederlanden war es bis vor kurzem möglich, die steckerfertigen PV-Module an einem Endstromkreis ohne weitere Vorkehrungen zu betreiben. Der Hintergrund war, dass man in den Niederlanden für 16-Ampère-Steckdosen-Stromkreise Leitungen mit einem Querschnitt von 2,5 Quadratmillimeter verlegt hat. Wir in Deutschland verlegen für Steckdosenstromkreise Leitungen mit einem Querschnitt von 1,5 Quadratmillimeter. In den Niederlanden hatte man bei dem 16-Ampère-Stromkreis also bisher eine Reserve, was die Leitungsbelastung betrifft. In Österreich sichert man die 1,5-Quadratmillimeter-Leitungen üblicherweise mit 13 Ampère ab. Da gibt es also ebenfalls eine Reserve. Ein weiterer Punkt betrifft die Messung der eingespeisten Energie. In Österreich sind dazu schon überwiegend sogenannte Zweirichtungszähler vorhanden. Im Falle einer Rückeinspeisung kann dieser die Energie, die ins das Netz fließt, messen.
Die DGS Berlin Brandenburg, das PI Berlin und die HTW Berlin haben ja eine Untersuchung veröffentlicht, wie stark sich Leitungen durch zusätzliche Module im Endstromkreis maximal erwärmen. Das wesentliche Ziel ist ja nicht, eine bestimmte Amperezahl einzuhalten, sondern zu verhindern, dass sich Leitungen stärker erwärmen als erlaubt. Wie interpretieren Sie die Untersuchung?
Diese Untersuchung kann ich nicht ohne weiteres bewerten, da ich daran nicht beteiligt war. Bei unserer Betrachtung war maßgeblich, dass eine Sicherheitsnorm Gefahren weitestgehend ausschließen muss. Dazu gehören zum Beispiel drohende Überlastungen. Zu unserer Verantwortung gehört es dabei auch, extreme Umstände mit zu berücksichtigen, um einen maximalen Schutz zu gewähren. Dabei ist uns bewusst, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann und dass es sich bei den Anforderungen immer um eine Abwägung handelt. Wir haben meiner Ansicht nach einen angemessenen Weg gefunden, Risiken durch Überlastungen und gefährliche Berührungen zu minimieren.
Die Autoren sagen, sie haben die schlechtesten vorstellbaren Bedingungen angenommen, also eine besonders schlechte Leitung. Diese wurde zwischen Styroporplatten gemessen, als ob die Wand keine Wärme abführen würde. Also die schlechteste vorstellbare Wand. Sie gehen davon aus, dass es in der Realität trotzdem noch schlimmer kommen kann?
Wir können in einer Sicherheitsbetrachtung nicht nur von standardisierten Bedingungen ausgehen, sondern müssen auch Faktoren berücksichtigen, die nicht kalkulierbar sind. Dazu gehört auch der unvorhersehbare Fehlgebrauch durch den Nutzer, der zum Beispiel in eine Überlastung münden kann.
Die Voraussetzung ist natürlich, dass er sich daran hält, maximal ein oder zwei Module einzustecken, wie die Autoren der Studie schlussfolgern.
Genau. Sie können jedoch nicht vollständig vorhersehen, was der Anlagenbetreiber in seinem Endstromkreis alles einstecken wird. Wir müssen deshalb immer von extremen Umständen ausgehen, wenn wir eine möglichst hohe Sicherheit gewährleisten wollen.
Sie haben schon erwähnt, dass ein herkömmlicher Zähler nicht zugelassen ist, auch wenn er eine Rücklaufsperre hat. Sie sagen auch: „Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 forderte schon immer eine Messung für Photovoltaik-Anlagen und im Modus Eigenverbrauch ist der saldierende Zweirichtungszähler gefordert“. Dann ist das also unabhängig von der Novelle, die gerade im Notifizierungsverfahren ist. Wenn man sein Modul so betreibt, dass es auf gar keinen Fall einspeisen kann, würde das die Norm erfüllen, ohne dass man den Zähler tauschen müsste?
In der Anwendungsregel ist festgelegt, dass bei allen Erzeugungsanlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, sichergestellt sein muss, dass die Energie, die ins Netz fließt, messtechnisch erfasst wird. Wenn eine PV-Anlage netzgeführt ist- und das betrifft in Deutschland fast alle Erzeugungsanlagen, also auch die steckerfertigen PV-Systeme, dann ist es immer möglich, dass Leistung in das Netz des Netzbetreibers abgegeben wird. Dies muss mit einem Zweirichtungszähler erfasst werden.
Indielux hat gerade eine Pressemeldung zu einem Produkt veröffentlicht. Das Unternehmen hat es Sicherheitssystem getauft. Es misst den Strom am Netzanschlusspunkt und regelt das Modul so, dass keine Leistung ins Netz fließen kann. Infolge dessen bräuchte man keinen Zweirichtungszähler. Kann das funktionieren?
Der Nachweis, dass keine Energie in das Netz des Netzbetreibers fließt, muss am Netzübergabepunkt, also am Zählerplatz, mit einer geeichten Messeinrichtung geführt werden. Ich sehe daher keine andere Möglichkeit, als einen geeichten Zweirichtungszähler einzubauen.
Hersteller bringen Produkte auf den Markt und erklären, dass man sie als Verbraucher unter bestimmten Bedingungen normgerecht nutzen darf. So wie jetzt zum Beispiel Indielux mit dem Sicherheitsmanager. Vom Verbraucher kann man ja nicht erwarten, dass er die Normen alle durchliest und versteht. Der Verbraucher kauft also das Produkt und schließt es an. Was passiert dann im schlimmsten Fall?
Es ist aus unserer Sicht absolut richtig, dass ein Endverbraucher die komplexen technischen Zusammenhänge nicht beurteilen kann. Deshalb haben wir eine Norm geschaffen, die sich an Fachleute richtet und fordern auch die Inbetriebnahme der Einspeisestromkreise ausschließlich durch Fachleute. Wenn dann die technischen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, kann der Endkunde sein steckerfertiges PV-System unkompliziert und sicher betreiben. Wenn die Sicherheit nicht vorab hergestellt wird, bestehen erhebliche Gefahren. Hersteller stehen aus unserer Sicht in der Verantwortung sichere Produkte und die sichere sowie rechtskonforme Anwendung zu gewährleisten. Dazu gehört auch, den potentiellen Käufer über den richtigen Umgang mit dem Produkt aufzuklären. Im Falle der steckerfertigen PV-Systeme bedeutet dies bereits beim Kauf angemessen und verständlich darauf hinzuweisen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das steckerfertige PV-System sicher zu betreiben. Maßgeblich ist dafür aus unserer Sicht die bereits oben beschriebene Norm.
Der Konflikt geht ja darum: Schafft man es, eine Lösung zu finden, dass ohne große Hürden die Stecker-Module verwenden können. Geht das, ohne dass ein Elektrohandwerker kommen muss?
Die Lösung haben wir geschaffen.
Wenn ich eine Einspeisesteckdose habe?
Ja. Bei Neubauten habe ich immer die Möglichkeit, dass ich dort grundsätzlich eine Energiesteckdose vorsehe und ein Zweirichtungszähler eingebaut ist. Da kann der Laie ein steckerfertiges PV-System kaufen und benutzen.
Was kostet es, wenn ich im Altbau ohne Energiesteckdose einen Elektrohandwerker kommen lasse, um die Steckdose auf dem Balkon auszutauschen und die Absicherung gegebenenfalls anzupassen? 200 bis 300 Euro?
Das ist schon relativ hoch gegriffen. Um die Sicherung auszutauschen und die Steckdose einzubauen, geht man üblicherweise von zwei Stunden Arbeit aus.
In Europa brauche ich ein CE Zeichen, wenn ich ein Produkt auf den Markt bringe. Das ist eine Selbsterklärung. Was bedeutet das für die Stecker-Solargeräte?
Das CE-Kennzeichen sagt aus, dass bestimmte europäische Regulierungen eingehalten wurden. Das zielt in erster Linie auf die Warenverkehrsfreiheit ab. Das CE-Kennzeichen ist deshalb per se kein Sicherheitskennzeichen. Gleichwohl ist Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung häufig auch die Einhaltung von Produktnormen, die bestimmte Sicherheitsanforderungen beschreiben können. Man muss dazu jedoch wissen, dass es für das Gesamtprodukt des steckerfertigen Solarmoduls noch keine Produktnorm gibt, sondern nur für die einzelnen Komponenten. Die fehlende Produktnorm für steckerfertige Solarmodule bedeutet nun aber andersherum nicht, dass der Hersteller unsichere Produkte auf den Markt bringen darf. Es muss die Sicherheit dann eigenständig gewährleisten und trägt dafür allein die Verantwortung. Normen können den Vorteil bieten, dass bei deren Einhaltung vermutet wird, technisch richtig vorgegangen zu sein. Die fehlende Produktnorm ist deshalb aus meiner Sicht eines der Probleme, dass die Hersteller angehen sollten.
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Der geforderte Energiestecker plus dazugehörige Steckdose plus Zweirichtungszähler macht die Anlage unwirtschaftlich.
Eine Steckeranlage von Simon (150 Wp) kostet 668 € incl. Befestigungssystem (http://shop.simon.energy/). Dazu kommen mindestens 200 € für den Energiestecker incl. Arbeitskosten.
Bei senkrechter Anbringung am Südbalkon werden maximal 100 kWh PV-Strom pro Jahr geerntet. Selbst wenn diese zu 100% im Haus genutzt werden könnten, betragen die Stromkosteneinsparungen nur etwa 30 € pro Jahr. Die Anlage wäre erst nach 30 Jahren abbezahlt.
Für die Anbieter von solchen Anlagen kann es schon wirtschaftlich sein.
Politisch ist es natürlich reine Symbolpolitik. Einen merkbaren Effekt auf die PV-Installationszahlen kann man damit nicht erreichen. Da es für die Mieter ein Verlustgeschäft ist, wird nicht einmal die Ungerechtigkeit zwischen Eigenheimbesitzern und Mietern beseitigt, dass erstere als Prosumer die steigenden Kosten für Energiebezug mit Gewinnen aus Energieerzeugung kompensieren können. Man schafft damit nur weitere Enttäuschte, die sich an der Nase herumgeführt fühlen. Leider ist die Konsequenz der Genasführten dann nicht, sich kompetent zu machen, um in Zukunft für die Betrüger kein so ein leichtes Opfer zu sein, sondern sie lasten dem Produkt in allen seinen Ausprägungen an, dass es nichts tauge. Stecker-PV-Anlagen werden also der Reputation der PV insgesamt schaden.
… was für ein Quatsch und eine Überheblichkeit! Ich kann Ihnen viele Kunden nennen, die absolut zufrieden mit Ihrer Mini-PV-Anlage sind und oft nach kurzer Zeit eine zweite kaufen. Den Käufern solcher Anlagen per se quasi Unmündigkeit und Naivität zu unterstellen ist an Arroganz kaum zu überbieten und spricht für die Unwissenheit des Schreibers.
Es ist aber nicht die Aufgabe von Sicherheitsnormen, die Wirtschaftlichkeit von irgendwelchen Produkten sicherzustellen.
Vielleicht ist die als Beispiel genannte Steckeranlage ja auch deshalb unwirtschaftlich weil sie völlig überteuert verkauft wird.
Herr Körblein, Sie müssen ja nicht unbedingt den ungünstigsten Fall wählen!
Bei uns kostet das günstigste Minikraftwerk mit 270 Wp Solarmodul, Wechselrichter und Anschlusskabel 300,- EUR. Die Aufputz-Energiesteckvorrichtung kostet dann noch 15,- EUR. Da sieht die Wirtschaftlichkeit doch gleich ganz anderst aus.
Ja, die fossile Stromwirtschaft und ihre „Truppen“ lassen nichts unversucht,
den massenweisen Ausbau der PV auszubremsen !
Die dabei beschworenen Gefahren sind bei einer Modulleistung von 250 oder 300 Watt, geradezu lächerlich !!
Wer, der ein 150WP um 668€ von Simon kauft, hat auch nur eine Sekunde über die Wirtschaftlichgkeit nachdegdacht? Für das selbe Geld bekommt man bei andere Anbietern fast 4mal soviel Leistung!!
Herr Habermehl ist mit seiner Organisation nur zuständig für einen technisch sicheren Anschluß.
und das ist nach der neunen Norm z.B. mit einer Einspeisesteckdose gewährleistet.
Die Frage ob eine kleine Anlage einem der insgesamt über 900 Verteilnetzbetreiber
gefällt, ist eine ganz andere.
Diese Netzbetreiber, die auch Stromverkäufer sind, möchten oft
einer 1 Modulanlage die gleichen Bedingungen für den Betrieb vorschreiben wie einer 10 KW EEG Einspeiseanlage. Dazu gehört der Zweiwegezähler, der technisch absolut überflüssig ist, da ja kein Strom verkauft wird und somit auch nichts erfasst werden muß.
Es handelt sich dabei lediglich um eine Hürde die verhindern soll, dass der Verbraucher sich eine kleine Anlage anschafft. Auch fordern nicht alle VNBs diesen Zähler, der zusätzlich meist mehr Geld kostet.
Somit ist es auch nicht verwunderlich wenn inzwischen mehr als 100000 Anwender eine sogenannte Guerilla Anlage (also ohne den Segen des Verteilnetzbetreibers) installiert haben.
Allerdings gibt es Aussagen aus der Stromindustrie mit bdem Tenor:
Besser einige Hundertausend Guerilla Anlagen als einige Millionen legale KJleinanlagen
Wozu soll der Einspeisestrom gemessen werden? wenn der eingespeist ist, ist es doch schon zu spät und der Energieversorger kann das dann nicht mehr verhindern.
Was soll denn an der Energiesteckdose sicherer sein als bei der Schukosteckdose. Die Kontakte der Schukosteckdose liegen meist vertieft und wo das nicht der Fall ist, kann ein Kinderschutz eingebaut werden. Ich neige auch dazu, ggf. eine Herdanschlußdose einzubauen. Ist billiger, keine freien Kontakte, Ist speziell und überträgt Energie. Als Beispiel für eine spezielle Energiesteckdose könnte auch eine alte Dose dienen, die nicht mehr hergestellt wird, also auch speziell ist. Mach ich natürlich nicht, ist doch klar. Aber die Eigenschaften dieser Dose müßten doch genauer erläutert werden.
Vom Verkäufer kann man garnichts erwarten. Wenn alles wie gewünscht beschrieben wäre, würde es keine Verbraucherschutzsendungen im Fernsehen zu geben.
Hallo habe mir eine mini steck Pv Anlage angeschafft. Mit 2 Feldern a 250 Watt. Läuft einwandfrei hab Verteiler gesetzt und fest angeschlossen. Hab jetzt den Netzbetreiber informiert hab auch die Einspeisezusage erhalten. Er verlangt aber jetzt nach Netzverträglichkeitsprüfung 2 verschiedene Anschlussmöglichkeiten 1x Abzweigmuffe Hausanschlussleitung oder Anschlusspunkt in den vorhandenen Hausanschlusskasten. Netzbetreiber ist Bayernwerk. Die Einspeiseleistung ist für 3 Monate Reserviert. Warum denn so kompliziert.
„Es ist normativ nicht zugelassen, mit einem normalen Schuko-Stecker das Gerät in eine vorhandene Steckdose einzustecken und zu betreiben.“
Hierzu gilt es zu erwähnen, das mir eine Norm überhaupt gar nichts zu verbieten hat. Und schon gar nicht mir als Konsument. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich mir bei jeder Glühbirne, bei jedem Fernseher und bei jeder Kaffeemaschine erst einen Batzen Normen kaufen(!) und lesen müsste um sicherzugehen, dass ich mein Gerät auch benutzen darf.
Normen sind dazu da, um Herstellern von Geräten z.B. im Bezug auf die Betriebssicherheit eine gewisse Art von Rechtssicherheit zu geben. Aber auch die Hersteller müssen sich nicht an diese Normen halten, wenn Sie z.B. die Betriebssicherheit ihrer Geräte auf andere Art und Weise nachweisen können.
Quelle hierzu:
https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen
Die Verwendung eines Gerätes oder eines „Schuko-Steckers“ verbieten kann mir allenfalls ein Gesetz. Ein Gesetz, welches bei Mini-PV Anlagen die Verwendung eines Schukosteckers verbietet, ist mir nicht bekannt. Wem das anders geht: den Paragraphen hier an dieser Stelle bitte sehr gerne bekanntgeben!
Die sichere Verwendung der Wechselrichter ist ja bereits durch die Norm VDE-AR-N4105 gewährleistet. Deshalb ist deutlich zu empfehlen, ein Gerät zu verwenden, welches diese Norm erfüllt. Die Norm VDE 0100-551-1 habe ich nun nicht gekauft, aber es findet sich dort wohl (sinngemäß) der Satz, dass ein „spezieller Stecker“ zu verwenden ist. Was an diesem Stecker speziell zu sein hat, wird wohl weiter nicht erwähnt (bitte um Korrektur, falls ich da falsch liege). Von allen Steckern die ich in Deutschland legal in die Steckdose stecken darf, ist der Schuko-Stecker ja bereits ein spezieller Stecker. Was uns dieser (so alleinstehend halbwegs sinnbefreite) Satz nun sagen will, darüber kann man lange zanken, aber noch mal und vielleicht auch gerade deshalb:
Eine Norm ist kein Gesetz!
An dem Stecker/Dose ist speziell, dass die Kontakte Berührungssicher ausgeführt sind, was bei einem Schuko-Stecker nicht der Fall ist. Der Schuko-Stecker ist für Verbraucher gedacht und nicht für Erzeuger! Nebenbei, ich bin kein Gegner dieser Anlagen, sie sollen nur sicher ausgeführt sein. Meines Wissens geben diese Anlagen erst Strom ab, wenn sie die Netzfrequenz über den Stecker Messen/feststellen. Sollte bei dieser Messung allerdings ein Fehler vorhanden sein, könnte an den Kontakten des Schuko-Steckers die Spannung von eben 230V anliegen, wenn das Modul dann sagen wir 300 Watt Ausgangsleistung hat kann ein Strom von ca. 1,3 Ampere über die Kontakte des Schuko-Steckers fliesen. Wenn sie in einem solchen Fall gerade die nicht berührungssicheren Kontakte des Schuko-Steckers berühren fließt dieser Strom über ihren Körper gegen Erde oder wenn sie glück haben nur über ihre Finger von einem Kontakt zum anderen, was aber auch zu Verbrennungen führen kann. Eine spezielle Steckdose ist meiner Meinung nach die Bessere Lösung als Stromunfälle von Menschen.
Die Angst um Überlastung ist lächerlich. Der eingespeiste Strom beträgt 1A und wird ja schon vorrangig in dem Stromkreis verbraucht an dem angeschlossen wurde. Der einzige Fall von Überlastungsmöglichkeit ist doch, wenn in der Mitte der Leitung eingespeist wird und am Ende mehr Last als die zulässigen 16 A abgerufen werden. Dann würden in diesem Abschnitt 17A fließen. Das muss ja dann mit mehreren Geräten erfolgen, denn ein Gerät mit Schukostecker darf ja gar nicht mehr als 16A aufnehmen. Sobald nur ein Gerät auf die andere Seite des Speisepunktes der Solaranlage kommt, dann teilt sich das schon auf. Wer am Ende einspeist kann nicht überlasten, da ja bis zum nächsten Abnahmepunkt nur 1A fließt der dort dann auch schon verbraucht wird. Letztlich teilt es sich auf wie etwa in Ringleitungen. Außerdem, muss nach Norm erst nach 60min bei 1,45 facher Überlast abgeschaltet werden. Die Leitungen haben also auch Reserven.
Wie realistisch ist also, dass der Nutzer über Stunden die ungünstige Seite des Stromkreises mit mehr als 16A belastet? Wie wahrscheinlich ist es, dass noch hinter der Balkonsteckdose Steckdosen angebracht sind die alleinig Energie Verbrauchen. In der Praxis ist doch die Balkonsteckdose sowieso ein extra Stromkreis.
Ich habe auch kürzlich eine Anlage mit 2 Modulen á 250W installiert und fest über eine Verteilerdose angeschlossen. Funktioniert tadellos.
Bei meinem Netzbetreiber Netze NGO habe ich sie ebenfalls mit diesem Formular https://www.ng-o.com/kunden/downloads/einspeiser/anschluss/erzeugungsanlagen/190410_AnmeldungeinersteckfertigenPV-Anlage.pdf
gemeldet. Bislang keine Probleme.
Hi Markus,
du bist aber keine E-Fachkraft oder?
Zudem steht im Anmeldeformular drin, dass du einen Zweirichtungszähler benötigst.
Hast du einen? Wenn nicht wird es wohl teuer.
Liebes pv-magazine team,
ich lese gerne die Beiträge hier; dass aber gerade ein Magazin dazu beiträgt die Leute bzgl. der Balkonanlagen zu verunsichern macht mich traurig.
Vielmehr sollte jede Art „influencer“ dazu beitragen die Energiewende herbeizuführen (der Staat ist leider zu langsam) und vor allem davon absehen sie zu bremsen!
20.000 solcher Anlagen sind in Deutschland bereits installiert (Dunkelziffer wahrscheinlich größer) – mit bisher keinen Zwischenfällen. Die Niederlande ist uns wieder voraus, dort ist die Zahl installierter Mini-PV-Anlagen bei über 200.000.
Sogar die Berliner Stadtwerke unterstützen eine Anmeldung solcher Anlagen. Einzige vorgeschriebene Voraussetzung: Max. 600 Wp, Rückzählsperre des Stromzählers (falls nicht, muss kostenfrei umgetauscht werden) und Wechselrichter nach VDE-AR-N 4105.
Anmeldung beim Energieversorger ist gut (meist gibt es schon eine DIN-A4-Vorlage), Anmeldung beim Markstammdatenregister ebenfalls (machen die meisten Leute nicht, passiert nichts) – und fertig. Nicht verunsichern lassen durch Energiekonzern-Lobbyismus oder Aufblaserei von sinnlosen Standards.
Hallo zusammen.
Seit 2 Jahren habe ich eine selbstgebastelte steckerfertige Masthalterung-Anlage (600Wp) und bin eigentlich sehr zufrieden damit. Anmeldungen per Internet sowie Prüfung durch Fachmann , Zähleraustausch (wurde automatisch von EON nach Anmeldung vorgenommen), alles verlief reibungslos schnell. Ich würde nun gerne
die Anlage etwas erweitern. Mein Wechselrichter geht bis 670Wp müsste also ausgetauscht werden. Meine Frage: Ist eine Erweiterung erlaubt und wenn ja wieviel
oder ist eine 2. Anlage mit 600Wp zulässig ?
Danke schon mal im Voraus.
Mfg. Walo