AKW bremsen Photovoltaik und Windkraft aus

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Eigentlich haben Photovoltaik, Windkraft und Co. per EEG einen gesetzlich garantierten Einspeisevorrang. Doch da die EEG-Anlagen leichter abzuregeln sind, als die konventionellen Kraftwerke, werden sie bei einem Überangebot meist vor diesen abgeschaltet. Die Betreiber der Photovoltaik- und Windkraftanlagen werden dann allerdings entschädigt.

Wie oft dies der Fall ist, zeigt eine am Montag veröffentlichte Untersuchung von Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace Energie. So seien in 4.872 Stunden des vergangenen Jahres Windparks und Photovoltaik-Anlagen in der Nähe von AKW abgeregelt worden. Es habe hunderte EEG-Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 455 Megawatt betroffen. 2175 Gigawattstunden Ökostrom seien so verloren gegangen und die Betreiber der Anlagen mit knapp 200 Millionen Euro entschädigt worden, so das Ergebnis der Untersuchung. Die Kosten dieser Abregelungen von erneuerbaren Energien bei gleichzeitig ungebremster Atomstrom-Produktion seien auf Basis von Hochrechnungen aus den Monitoringberichten der Bundesnetzagentur für die ersten drei Quartale 2017 ermittelt worden.

Nach Ansicht von Greenpeace Energy hätten sich zumindest ein Teil der Entschädigungszahlungen vermeiden lassen, wenn die AKW bei den Netzengpässen heruntergefahren worden wären. Dies betreffe vor allem den Norden des Landes. „Der Gesetzgeber muss dringend dafür sorgen, dass künftig keine Strommengen auf AKWs im Netzausbaugebiet übertragen werden dürfen“, fordert Marcel Keiffenheim: „Andernfalls verschärfen sich die Stromengpässe im Norden und vor allem Ökostromanlagen müssten noch öfter abgeschaltet und entschädigt werden.“

Energy Brainpool konnte in seiner aktuellen Untersuchung nicht genau aufzeigen, ob das Herunterfahren der AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein und Emsland in Niedersachsen ermöglicht hätte, dass die Wind- und Solarparks ohne Netzprobleme weiterlaufen. Dies stelle aber den prinzipiellen Zusammenhang nicht in Frage, so Fabian Huneke von Energy Brainpool. „Strukturell trägt die Lage der beiden Kraftwerke zu Transportproblemen im Netz bei, da beide nördlich des Netzengpasses liegen.“

Im Blick auf die anstehende Novelle des Atomgesetzes forderte Greenpeace Energy, an den konkreten Abschaltdaten für die AKW in Deutschland festzuhalten. Auch sollte die Festlegung der maximalen Menge an Elektrizität, die in den Kraftwerken bis zum Betriebsende erzeugt werden dürfen, festgehalten werden. „Es wäre ein Skandal, wenn ausgerechnet die umweltfreundlichen Erneuerbaren auf Jahre blockiert und die Verbraucher zur Kasse gebeten würden, nur um Atomkonzernen lukrative Stromtransfers zu ermöglichen“, sagt Marcel Keiffenheim. „Die Gesetzesnovelle muss dieser absurden Situation einen Riegel vorschieben“, fordert er. Die Novelle ist notwendig, um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 umzusetzen.

Die Grünen monieren angesichts der Untersuchungsergebnisse ebenfalls die Aushebelung des Einspeisevorrangs. „Das ist ein völlig paradoxer Zustand, der allen Energiewendezielen zuwider läuft“, erklärt die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. Mit Blick auf die Novellierung des Atomgesetzes fordert sie weiter: „Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass keine weiteren Strommengen auf die Akw im Norden übertragen werden und diese Netzverstopfer so früh wie möglich abgeschaltet werden. Damit reduzieren sich Kosten, Unfallrisiken und Atommüllmengen – zum Wohle aller.“

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