pv magazine erhielt kürzlich folgende Leserfrage: “Ich habe 2011 das Dach eines Gewerbebetriebes gepachtet und dort eine 135 Kilowatt-Anlage errichtet. Bisher habe ich den gesamten produzierten Strom ins Netz eingespeist. Nun habe ich von der Möglichkeit der PV-Anlagen-Verpachtung erfahren. Der Betrieb verbraucht jährlich ca. 100.000 Kilowattstunden Strom. Welche Einnahmen kann der Pächter erzielen? Für den eingespeisten Strom erhält er die gleiche Vergütung wie ich bislang auch? Für den selbsverbrauchten Strom sieht die Rechnung wie aus? Ich gehe davon aus, dass auch der Pächter einen Vorteil haben will?“
Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) rechnet vor, wann es sich die Verpachtung der Photovoltaik-Anlage für wen lohnt und von welchen Parametern dies abhängt. Mit dem Programm pv@now hat er auch eine Beispielrechnung vorgenommen (siehe Bild oben).
Michael Vogtmann (DGS): Bei der Frage wäre natürlich gut zu wissen, ob der Gewerbebetrieb wegen dauerhaft über 100 Megawattstunden Strombezug pro Jahr schon RLM-Messung hat und in dessen Konsequenz einen relativ geringen – durch Photovoltaik-Strom teilweise ersetzbaren – Arbeitsstromtarif im Hochtarif von nur ca. 18 Cent pro Kilowattstunde zahlt oder ob er noch unter die „Tarifkunden“ mit unter 100 Megawattstunden fällt, dann hat er mindestens 20 Cent pro Kilowattstunde netto Bezugstrompreis.
Fatal könnte sich bei Eigenversorgung ein „Herunterfallen“ unter die 100 Megawattstunden-Grenze auswirken, weil sich dann der Strombezugspreis für den Gewerbebetrieb kurzfristig um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde verteuern würde. Das würde sich auf die Strompreiseinsparungen durch Photovoltaik-Eigenversorgung teils kontraproduktiv auswirken.
Nehmen wir an, der Gewerbebetrieb hatte noch keine RLM-Messung und keine Leistungspreise, dafür einen teuren Arbeitspreis mit 20,0 Cent pro Kilowattstunde netto.
Dann ergäbe sich bei Vermietung der PV-Anlage, dem damit einhergehendem Betreiberwechsel (vom Investor auf den Gewerbebetrieb) und der resultierenden Eigenversorgung des Gewerbebetriebs folgendes Wertschöpfungspotenzial für jede im Gewerbebetrieb selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom: Zum einen wären da die vermiedenen Strombezugskosten von 20 Cent pro Kilowattstunde; zum anderen die Belastung aus der Abführung der 40 Prozent EEG-Umlage in Höhe von 2,7 Cent pro Kilowattstunde (Stand 2018). Die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs greift, da in diesem Fall die Eigenversorgung erst NACH dem 31.7.2014 aufgenommen wurde/wird. In Summe bleiben somit für die Gewerbebetrieb reale vermiedene Strombezugskosten von 17,3 Cent pro Kilowattstunde.
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Zusätzlich würde der Gewerbebetrieb noch die Vergütung für den Direktverbrauch in Höhe von 27,26 Cent pro Kilowattstunde aus der EEG-Vergütung für Anlagen dieser Größe abzüglich 16,38 Cent pro Kilowattstunde (damals feststehender Abzug von der EEG-Mischvergütung) erhalten – also nochmals 10,88 Cent pro Kilowattstunde.
Nun ergibt sich folgende Summe der Mindest-Wertschöpfung aus der eigenverbrauchten Kilowattstunde: 28,18 Cent, also ca. ein Cent mehr als bei weiterer Volleinspeisung (27,26 Cent Vergütung bei 135 Kilowatt-Anlagen 2011)
Achtung: Wenn die Direktverbrauchsquote über 30 Prozent läge – ich gehe von etwa 40 Prozent Eigenverbrauchsquote bei einer 135 Kilowatt-Anlage und maximal 100 Megawattstunden Strombedarf aus -, dann kämen für die über die 30 Prozent hinausgehenden, etwa zehn Prozent zusätzliche Eigenverbrauchsquote noch einmal zusätzliche jeweils 4,38 Cent je Kilowattstunde Wertschöpfung hinzu. Damit würde es richtig interessant werden.
Legt man die Annahme zugrunde: Zusätzliche 10.000 Kilowattstunden Stromeigenverbrauch über die 30 Prozent Eigenverbrauchsquote hinaus würden 10.000 x 5,38 Cent Vorteil bringen. Das wären 438 Euro mehr als bei der niedrigeren Direktverbrauchsvergütung bis 30 Prozent Eigenverbrauchsquote, die einen Vorteil von 100 Euro bringen.
Mein überschlägiger Praxis-Vorschlag: Der Investor soll dem Gewerbebetrieb ein Angebot über eine PV-Mietzahlung in Höhe der prognostizierten jährlichen Überschusseinspeisung plus prognostizierter Eigenverbrauchs-Strommenge x 28 Cent pro Kilowattstunde unterbreiten.
Damit würde der Investor einen knappen Cent pro Kilowattstunde mehr erhalten in Bezug auf die ca. 50.000 Kilowattstunden bei einer Eigenverbrauchsquote von 40 Prozent. Damit ergebe sich ein Mehrerlös für den Investor von jährlich 400 Euro für die eigenverbrauchten Kilowattstunden. Der Gewerbebetrieb spart 0,3 Cent pro eigenverbrauchter Kilowattstunde bei den ersten 30 Prozent und knapp 5,0 Cent pro Kilowattstunde, sobald die Eigenverbrauchsquote die 30 Prozent übersteigt.
Fazit: Wenn die PV-Anlage im vorliegenden Fall beispielsweise nur halb so groß gewesen wäre, hätte sich mit der Umstellung nicht 40, sondern etwa 65 Prozent Eigenverbrauchsquote erzielen lassen. Dann wäre die Extra-Wertschöpfung der zusätzlich erreichten 4,38 Cent pro Kilowattstunde Zusatzförderung bei mehr als 30 Prozent Eigenverbrauchsquote noch viel ausgeprägter als bei dem vorliegenden Fall einer 135 Kilowatt Anlage und einem Strombezug unter 100 Megawattstunden pro Jahr.
Tipp: Sollte der Arbeitsstrompreis nennenswert über 20 Cent pro Kilowattstunde liegen, dann unbedingt den Vertrag abschließen. Wenn er unter 20 Cent pro Kilowattstunde liegt, dann lieber weiter so unbürokratisch laufen lassen wie bisher. Bei genau 20 Cent könnte es ein Grenzfall sein: Dann müssten beide Seiten genau durchrechnen.
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Sie schreiben, daß bei Verpachtung der PVA an den Gewerbebetrieb die 40%EEG-Umlage auf Eigenverbrauch = ca. 2,7 ct/kWh entfallen würden. Ist es nicht so, daß die Ersparnis 60% (da nur 40 statt 100% der Umlage anfallen) = ca. 4,0 ct/kWh beträgt? Oder ist das eine Sonderregelung für Altanlagen aus 2011?
Wie sähe die Rechnung für eine Neuanlage 2018 aus -unter der 100 kWp -Grenze – was für viele potentielle Investoren interessanter sein dürfte?
Hallo !
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