Litarion muss Betrieb einstellen

Teilen

Die Litarion GmbH galt vor einiger Zeit als großer Hoffnungsträger, um mit asiatischen Herstellern von Batteriezellenkomponenten zu konkurrieren. Nun muss das Unternehmen seinen Betrieb einstellen, wie Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg am Freitag erklärte. Im Januar war der Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt worden, nachdem das Mietverhältnis über die Betriebsimmobilie in Kamenz durch den Eigentümer Li-Tec, der zum Daimler-Konzern gehört, wegen erheblicher Mietrückstände gekündigt wurde.

Wienberg habe in den vergangenen Monaten versucht, den Investorenprozess voranzutreiben. Zwei strategische Investoren hätten auch ein konkretes Kaufangebot abgegeben. Allerdings sei Voraussetzung für den Kauf eine Einigung der Investoren mit Daimler über die Weiternutzung der Immobilie gewesen. In den Verhandlungen über einen Anschlussmietvertrag sei aber keine Einigung erzielt worden, weshalb die Investorenlösung nun auch scheiterte, so Wienberg weiter.

Der Betriebsrat von Litarion sei bereits informiert. In den kommenden Tagen sollen die noch verbliebenen 120 Mitarbeiter ihre Kündigung erhalten. Für sie sei es eine „herbe Enttäuschung“, erklärte Wienberg. „Allerdings lässt das Insolvenzrecht hier keinen Handlungsspielraum.“ Eine Fortführung des Unternehmens wäre nur dann möglich, wenn die Gläubiger keinen Nachteil davon hätten. „Ohne Aussicht auf eine zeitnahe Investorenlösung ist vorliegend aber von solchen Nachteilen auszugehen“, so der Insolvenzverwalter.

Litarion ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Electrovaya mit Hauptsitz in Kanada. Nach Medienberichten setzte Electrovaya die in Kamenz produzierten Elektroden und Separatoren in seinen Lithium-Ionen-Batterien ein. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens musste das kanadische Unternehmen darauf verzichten und seine Produkte umstellen. Die von Litarion produzierten Komponenten waren für mobile und stationären Lithium-Ionen-Speichersysteme bestimmt. Zudem bot das Unternehmen auch eigens entwickelte Hochleistungs-Batteriezellen und -module an.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...