Bis Ende März sind bei der Bundesnetzagentur 5382 EEG-Batteriespeicher mit einer Bruttoleistung von 27.77 Megawatt gemeldet worden. Dies geht aus der Aktualisierung der Behörde vom Montag hervor. Im Zuge der Marktstammdatenregisterverordnung führte die Politik eine Meldepflicht für Speicher ein. Da sich das Webportal aber noch verzögert, können Batteriespeicher – die etwa im Zusammenhang mit einer Photovoltaik-Anlage installiert werden – bislang nur vorläufig gemeldet werden.
Im März sind immerhin knapp 2000 Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden. Es ist allerdings immer noch nur ein Bruchteil der in Deutschland installierten Systeme. Nach jüngsten Analysen sind bislang allein rund 80.000 Photovoltaik-Heimspeicher in Deutschland verbaut.
Auch die Politik hat mittlerweile erkannt, dass sich die Meldepflicht bei den Speicherbetreibern noch nicht wirklich herumgesprochen hat. Eine Übergangszeit für die Meldung von Photovoltaik-Heimspeichern ist in dem Referentenentwurf vorgesehen, mit dem unter anderem Änderungen im EEG erreicht werden sollen. „In vielen Fällen wurden Solaranlagen in das Register eingetragen, die Meldung des Stromspeichers unterblieb jedoch, da sich deren Betreiber im Unklaren waren, dass für die Stromspeicher eine gesonderte Meldepflicht im Register besteht. Die Neuregelung schafft eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2019, in der die Registrierung des Stromspeichers nachgeholt werden kann“, heißt es in dem vergangene Woche bekannt gewordenen Entwurf. Er befindet sich nun jedoch noch in der Ressortabstimmung. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs soll noch vor der Sommerpause erfolgen.
Anfang Dezember will die Bundesnetzagentur nach letzten Bekundungen das Marktstammdatenregister nun starten. Bis dahin müssen die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen die existierenden Wege und Formulare für die Meldung ihrer Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme nutzen. Dabei sei die Anmeldung nur vorläufig. Nach dem Start des Webportals müssten sich die Betreiber bestehender und neuer Anlagen erneut registrieren und ihre Eintragungen prüfen. Ursprünglich sollte das Webportal für das Marktstammdatenregister schon Mitte 2017 verfügbar sein.
Eine Meldepflicht besteht für alle seit August 2014 installierten Stromspeicher. pv magazine fragte dabei jüngst bei der Bundesnetzagentur nach, was genau als EEG-Batteriespeicher gilt. Die Antwort der Behörde finden Sie in diesem Beitrag.
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