Yingli bemüht sich um Schlichtung bei Polysilizium-Liefervertragsstreitigkeiten

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Die Yingli Green Energy Holding Company Limited hat einen Antrag auf Schlichtung beim Londoner internationalen Schiedsgericht (LCIA) eingereicht. Es gehe um Forderungen aus langfristigen Lieferverträgen von mindestens 897,5 Millionen US-Dollar, wie das chinesische Photovoltaik-Unternehmen bereits am Freitag mitteilte. Grund sei, dass Yingli den in den Verträgen vorgesehenen Abnahmeverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen sei. Die Polysilizium-Lieferanten hätten entsprechend Rechnungen und Forderungen an den chinesischen Modulhersteller geschickt. Eine Tochtergesellschaft von Yingli habe Mitte Dezember zudem ein Kündigungsschreiben von einem Lieferanten erhalten und die Zahlung von nicht weniger als 897,5 Millionen US-Dollar aus den Vertragsbedingungen gefordert.

Nach Erhalt der Kündigung habe Yingli aktiv versucht, mit dem Lieferanten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es sei aber keine gegenseitige Vereinbarung erzielt worden, so das chinesische Photovoltaik-Unternehmen. Daher habe Yingli nun entschieden, seine Rechte in dem Schiedsverfahren energisch zu verteidigen. Gleichzeitig solle beim Londoner Gericht eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung gefunden werden. Namen der Polysilizium-Hersteller nannte Yingli nicht.

Yingli veröffentlichte erst vor wenigen Tagen seine Geschäftszahlen für 2017. Dabei zeigte sich, dass das chinesische Photovoltaik-Unternehmen mittlerweile Verbindlichkeiten von insgesamt 3,2 Milliarden US-Dollar hat. Allein 2017 machte Yingli einen Nettoverlust von 510 Millionen US-Dollar.

Viele Modulhersteller schlossen in Zeiten knapper Siliziumverfügbarkeit und hoher Preise langfristige Verträge mit den Anbietern. In der Folge sanken die Preise für Polysilizium drastisch und viele Photovoltaik-Modulhersteller versuchten, ihre Verpflichtungen wieder zu lockern., um davon zu profitieren. Wegen Vertragsbrüchen verklagte der US-Anbieter Hemlock unter anderem eine Solarworld-Tochter und andere chinesische Hersteller wie etwa JA Solar. Während viele der Fälle einvernehmlich zwischen den Unternehmen gelöst wurden, ging Hemlock vor Gericht. In erster Instanz wurde die Solarworld-Tochter Deutsche Solar im Juli 2016 von einem US-Gericht zu einer Zahlung von 585 Millionen US-Dollar Schadenersatz zuzüglich 208 Millionen US-Dollar Zinsen verurteilt. Allerdings ging Solarworld in Berufung und nach der Insolvenz im vergangenen Jahr wird Hemlock wohl kein Geld erhalten.

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