Neues Tool berechnet Wirtschaftlichkeit von Mieterstromkonzepten

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Das Institut für Solarenergieforschung (ISFH) hat auf dem PV-Symposium in Bad Staffelstein ein kostenfreies Tool für Mieterstrom vorgestellt. Mit dem Programm können Projektierer oder Investoren ihre individuellen Mieterstromkonzepte auf ihre Wirtschaftlichkeit ganzheitlich bewerten, wie das Institut vergangene Woche mitteilte. Ob und wie stark sich eine Investition lohnt, hänge dabei von sehr vielen Faktoren ab.

Das Programm basiert auf Microsoft Excel und kann vielfältige Versorgungslösungen vergleichen. Neben Photovoltaik-Anlagen lassen sich auch kleine Windkraftanlagen und Batteriespeicher sowie gekoppelte Strom-Wärme-Versorgungen mit Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen oder Gaskesseln betrachten – diese Anlagen erhalten allerdings im Gegensatz zur Photovoltaik-Anlage allesamt keine Mieterstromförderung. Dazu werde der Strom-, Heiz- und Warmwasserverbrauch des Gebäudes je nach Zahl und Art der Wohneinheiten berechnet.

Basierend auf Referenzjahresverläufe bilanziere das Tool Erzeugung und Verbrauch von Strom und Wärme und visualisiere Energieflüsse sowie die ökologische und ökonomische Bewertung des gewählten Versorgungskonzeptes. Dabei kämen die gängigsten Verfahren für dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnungen zum Einsatz, sprich die Berechnung von Kapitalwert, Endwert, Annuitäten und Amortisationsdauer. Die ökologische Bewertung erfolge anhand jährlich vermiedener CO2-Emissionen im teils regenerativ versorgten Gebäude im Vergleich zu einem konventionell versorgten Referenzgebäude.

„Beim Aufrufen des Tools sind in allen Feldern Standardwerte, wie sie derzeit im Markt vorzufinden sind, und ein Versorgungskonzept für ein Gebäude mit 20 Wohneinheiten und 20 Kilowatt Nennleistung für die Photovoltaik-Anlage hinterlegt“, erklärt Michael Knoop vom ISFH auf Nachfrage von pv magazine. Das Programm lasse so sehr schnelle Berechnungen von Gebäudeversorgungen zu – die Dauer für die Berechnung hänge im Wesentlichen davon ab, wie genau man ein Projekt kennt und wie viele Werte man selbst noch anpassen muss. Der Rechner verwende dabei Vereinfachungen zum Beispiel bei der Jahressimulation, die stündlich aufgelöst wird statt in für Abrechnung relevante 15-Minuten-Intervallen. Knoop zufolge sind die Einflüsse daraus vernachlässigbar.

Einen wesentlichen Einfluss auf die Gewinne eines geplanten Projektes hat demnach die Größe des Gebäudes und der Photovoltaik-Anlage. So stiegen die Gewinne nahezu proportional bei einer gleichmäßigen Erhöhung der Photovoltaik-Leistung und der Wohnungsanzahl im Gebäude. Die Gewinne würden außerdem im Wesentlichen vom Direktverbrauchsanteil abhängen, heißt es. Besonders niedrige Amortisationszeiten von sechs bis acht Jahren würden bei hohen Direktverbräuchen von über 90 Prozent erzielt, je kleiner der Direktverbrauchsanteil, desto weiter würde sich die Amortisationszeit der Dauer einer rein einspeisenden Anlage nähern; diese würde bei 13 bis 15 Jahren liegen. Bei sehr kleinen Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten und einer Photovoltaik-Leistung von unter sechs Kilowatt sei der wirtschaftliche Betrieb „gefährdet“, wie es heißt.

Das Institut hat das Beispiel eines Referenzgebäudes auf seine Wirtschaftlichkeit mithilfe des Programms durchgerechnet. Das Referenzgebäude mit 20 Wohneinheiten und einem typischen Stromverbrauch von jeweils 2,5 Megawattstunden pro Jahr steht demnach in Dresden und hat eine Photovoltaik-Anlage mit 20 Kilowatt Leistung. Die Installation eines Batteriespeichers mit zehn Kilowattstunden ist den Modellrechnungen zufolge nicht zu empfehlen.

Bei Investitionskosten von 8200 Euro für ein Lithium-Ionen-Speichersystem läge der Gewinn nach einem 20-jährigen Betrieb rund 7900 Euro unter den Gewinnen ohne Speichersystem. Die jährlichen Einnahmen durch den Stromverkauf an die Mieter abzüglich des Reststrombezuges lägen mit gut 272 Euro knapp zehn Prozent über den Einnahmen ohne Batteriespeichersystem. Andererseits seien die jährlichen Einnahmen durch die erhaltene Einspeisevergütung 259 Euro niedriger. Durch die aufgrund des um neun Prozentpunkte höheren Direktverbrauchanteils zusätzlichen Fördereinnahmen von 73 Euro und die aufgrund der niedrigeren Gewinne ebenfalls um 55 Euro niedrigere Gewerbesteuer läge der zusätzliche jährliche Überschuss abzüglich 72 Euro jährlicher Wartungskosten des Speichersystems bei ungefähr 70 Euro. Dieser Betrag reiche nicht, um die Investitionskosten über 20 Jahre zu decken.

„In dem Beispielgebäude müssten die spezifischen Anschaffungskosten für das Speichersystem von 800 Euro auf ungefähr 200 Euro pro Kilowattstunde sinken, damit der sofortige Kauf eines Photovoltaik-Speichersystems höhere Gewinne nach 20 Jahren erwirtschaftet als der ausschließliche Kauf der Photovoltaik-Anlage“, sagt Knoop. Anders sehe allerdings die Nachrüstung eines Batteriespeichers aus, wenn die bereits installierte Photovoltaik-Anlage aus der EEG-Vergütung fällt. „Hier lohnt sich der Kauf eines Batteriespeichers bereits eher.“

Das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Mieterstrom gewährt einen Zuschuss für direkt im Gebäude verbrauchten Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden. Die Höhe des Zuschlages hängt von der Größe der Solaranlage und der Entwicklung des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland ab und liegt dem ISFH zufolge derzeit zwischen 2,2 Cent und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich entfielen beim Mieterstrom Kosten wie zum Beispiel Netzentgelte und Stromsteuer, weshalb Mieterstrom-Anbieter den vor Ort erzeugten Strom vergünstigt anbieten können. Strom, der ins Netz eingespeist wird, wird wie gewohnt nach EEG vergütet.

Rund 300.000 Gebäuden kommen dem ISFH zufolge für Mieterstrommodelle mit Photovoltaik-Anlage in Deutschland in Frage. 2017 seien jedoch trotz Förderung lediglich 54 Mieterstromprojekte mit einer Gesamtleistung von 1,2 Megawatt bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Die zurückhaltende Investitionshaltung liege vor allem an den für die Wirtschaftlichkeit maßgeblichen, aber oftmals unbekannten Größen des Direktverbrauchs und an den hohen Kosten für die korrekte Verbrauchsabrechnung der Mieter, schreibt das Institut.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind im März 15 neue Projekte mit einer Gesamtleistung von 399 Kilowatt neu gemeldet worden. Insgesamt sind seit Einführung des Mieterstromzuschlags im vergangenen Juli bislang 88 Photovoltaik-Anlagen mit knapp 2,15 Megawatt Leistung bei der Behörde gemeldet worden, davon 35 Projekte mit 897 Kilowatt Gesamtleistung in diesem Jahr. Die Politik hatte eine jährliche Begrenzung des Mieterstromzuschlags bei 500 Megawatt angesetzt.

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