Regelung zu Photovoltaik-Sonderausschreibungen kommt erst nach der Sommerpause

Foto: Von Jörg Zägel - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14898651

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Im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des EEGs und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind die im Koalitionsvertrag versprochenen Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land nicht enthalten. „Darin setzen wir zunächst die zeitkritischen Punkte um, zum Beispiel beihilferechtliche Vorgaben. Denn da müssen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen“, begründete eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage von pv magazine das Fehlen.

„Weitere Punkte werden nach der Sommerpause umgesetzt. Hierzu gehört auch das Thema Sonderausschreibungen“, so die Sprecherin weiter. Sie versprach zugleich, dass die Sonderausschreibungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt würden. „Deshalb arbeiten wir an einem Vorschlag, der alle Vorgaben des Koalitionsvertrages berücksichtig, das heißt die Regelungen zu den Sonderausschreibungen ebenso wie Regelungen, die die Aufnahmefähigkeit der Netze sicherstellen.“ Nähere Angaben wollte die Sprecherin mit Verweis auf die laufende Ressortabstimmung nicht machen.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf Sonderausschreibungen von jeweils zwei Gigawatt Photovoltaik und Windkraft an Land in den Jahren 2019 und 2020 verständigt. Sie sind gedacht, um die Lücke zum Klimaziel 2020, das die Bundesregierung nicht erreichen wird, zu verkleinern. Erneuerbaren-Verbände sowie Politiker von SPD und Grüne kritisiert im Zuge des unter dem Namen „100-Tage-Gesetz“ bekannt gewordenen Referentenentwurfs das Fehlen der Sonderausschreibungen. Sie sehen darin eine weitere Verzögerungstaktik der Bundesregierung, die sich diese mit Blick auf die Klimaziele aber gar nicht leisten könne.

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