Photovoltaik-Sonderausschreibungen fehlen im EEG-Referentenentwurf

Teilen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zu Beginn der Woche einen Referentenentwurf zur Änderung des EEG, des KWK-Gesetzes und weiterer Bestimmungen im Energierecht veröffentlicht. Vergeblich sucht man in dem 67-seitigen Entwurf die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land, auf die sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben. Immerhin jeweils zwei Gigawatt pro Technologie für 2019 und 2020 versprach die neue Regierung, um so die Lücke zu den Klimazielen 2020 doch noch ein bisschen zu schließen.

Doch anscheinend wird dieses Versprechen nun in den internen Auseinandersetzungen zermahlen. Aus der Union heißt es wohl, die Sonderausschreibungen kämen irgendwann später. Dies will die Branche aber nicht einfach hinnehmen. „Aus Sicht der Erneuerbare-Energie-Branche gibt es keinen fachlichen Grund, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen jetzt wieder in Frage zu stellen. Zudem bieten die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Sonderausschreibungen für Onshore-Wind und Photovoltaik der Industrie die überfällige Planungssicherheit, auf die nicht länger gewartet werden kann“, erklärt Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), auf Nachfrage von pv magazine.

In der Politik wird derzeit unter dem Vorwand der „Netzsynchronität“ versucht, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu bremsen. Doch dieses Argument zieht nach Ansicht von Röttgen für die Sonderausschreibungen bei Photovoltaik-Anlagen nicht. „Die Tatsache, dass der Gesetzentwurf auch keine Sonderausschreibung für Photovoltaik enthält, welche vom Thema Netzausbau nicht betroffen ist, zeigt, dass das Argument Netzaufnahmefähigkeit hier keine Rolle spielt.“ Die Ausbaumenge der Windkraft im Netzausbaugebiet sei zudem bereits durch das EEG 2017 begrenzt, so Röttgen weiter.

Auch die Grünen sehen in dem Entwurf die Fortführung der bekannten Politik der Großen Koalition. „In der Energie- und Klimapolitik geht es mit dieser Bundesregierung genauso weiter wie mit der letzten. Vollmundige Ankündigungen im Koalitionsvertrag sind offenbar nichts wert“, erklärt Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. „Erst werden Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik in Aussicht gestellt und von einem 65 Prozent-Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 fabuliert, und dann passiert gar nichts.“

Dass vor allem von der Union die Sonderausschreibungen verschleppt werden, dafür sprechen auch Äußerungen aus der SPD-Fraktion. So erklärte nach einem Bericht von „Energie und Management“ der Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff auf einer Konferenz diese Woche in Berlin: „Die CDU/CSU-Fraktion will die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für die Windenergie und Photovoltaik bei dem anstehenden EEG-100-Tage-Gesetz nicht mittragen.“ Zugleich erklärte er, dass er noch auf Korrekturen in der anstehenden Ressortabstimmung zwischen den Ministerien hoffe. Der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD) erklärte: „Die Aufnahmefähigkeit der Netze kann kein Argument gegen die Sonderausschreibungen sein. Im Bereich der Netzbetriebssteuerung, der zuschaltbaren Lasten und der Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke gibt es effektive Maßnahmen zur Entlastung der Stromnetze.“

Senkung des Höchstpreises bei Ausschreibungen auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde

In dem bisher vorliegenden Referentenentwurf findet sich ansonsten auch nur wenig, was für die Photovoltaik von Belang ist. So werden die Erfahrungen aus den ersten Ausschreibungsrunden ausgewertet. „Die Auswirkungen des Systemwechsels zu Ausschreibungen auf die Akteursstruktur kann bei der Solarenergie aktuell nicht abschließend bewertet werden“, heißt es dazu. Angesichts des hohen Wettbewerbsniveaus, der sinkenden Zuschlagswerte und hohen Realisierungsraten werden „keine Änderung des Ausschreibungsdesigns empfohlen“.

Einzig eine Absenkung des Höchstwerts bei den Photovoltaik-Ausschreibungen ist im Entwurf enthalten. Es ist geplant den im EEG 2017 festgeschriebenen Wert von 8,91 auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Dies dürfte angesichts von durchschnittlichen Zuschlagswerten um die 4,00 Cent pro Kilowattstunde der Solarbranche eher weniger Kopfzerbrechen bereiten. Genau mit diesem Aspekt begründet das Bundeswirtschaftsministerium die geplante Kürzung. Zugleich sei auch eine spätere Anhebung nicht ausgeschlossen, sollten die durchschnittlichen Erzeugungskosten „deutlich über dem Höchstwert liegen“. Zur Herleitung des neuen Höchstwertes heißt es im Entwurf: „Der neue Höchstwert entspricht den durchschnittlichen Zuschlagswerten aller sechs Ausschreibungsrunden aus den Jahren 2016 und 2017. Die stark gesunkenen Zuschlagswerte aus den letzten drei Ausschreibungsrunden von Mitte 2017 bis Anfang 2018 im Bereich von 4,33 bis 5,66 Cent pro Kilowattstunde sollte nicht zur Herleitung des neuen Höchstwertes herangezogen werden, da hier zunächst die Realisierungsrate abzuwarten ist.“

Allerdings ist in dem Gesetzentwurf auch festgehalten, dass die Absenkung des anzulegenden Wertes für Photovoltaik-Anlagen demnächst nicht mehr auf einen jährlichen Brutto-Zubau von 2500 Megawatt berechnet werden soll, sondern von jährlich 1900 Megawatt. Hierbei hat die Regierung das jährliche Ausschreibungsvolumen von 600 Megawatt abgezogen, da ihre Förderhöhe separat ermittelt werde und sie daher „auch nicht den atmenden Deckel beeinflussen“.

Bei den grenzüberschreitenden Photovoltaik-Ausschreibungen, die die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit Dänemark als Piloten ausprobierte, hinkt die Politik auch hinterher. Eigentlich sollte es zwei Ausschreibungen dieser Art geben, aber nur mit Dänemark konnte ein entsprechendes Abkommen geschlossen werden. Nach dem Entwurf verhandelt die Bundesregierung seit dem Sommer 2017 unter anderem mit Frankreich über eine grenzüberschreitende Ausschreibung. Sie strebe weiterhin an, dass jährlich Ausschreibungen mit einem Umfang von 300 Megawatt für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten geöffnet werden. Eine Neuauflage mit Dänemark sei allerdings nicht geplant, da sich das Land gegenüber der EU-Kommission nur zu einer einmaligen Öffnung verpflichtet habe.

Eine Übergangszeit für die Meldung von Photovoltaik-Heimspeichern ist in dem Gesetz auch vorgesehen. „In vielen Fällen wurden Solaranlagen in das Register eingetragen, die Meldung des Stromspeichers unterblieb jedoch, da sich deren Betreiber im Unklaren waren, dass für die Stromspeicher eine gesonderte Meldepflicht im Register besteht. Die Neuregelung schafft eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2019, in der die Registrierung des Stromspeichers nachgeholt werden kann“, heißt es im Entwurf.

Die notwendigen Regelungen für die Sonderausschreibungen werden erst nach der Sommerpause verabschiedet, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von pv magazine erklärte. Der vorliegende Referentenentwurf wird wahrscheinlich am 9. Mai im Kabinett verabschiedet, um das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschieden zu können.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.