Beim Thema Kohleausstieg bleibt die Bundesregierung vage. So haben die Grünen in einer Anfrage zur Versorgungssicherheit in Deutschland nach den Erkenntnissen der Regierung gefragt, die sie aus dem Generation Adequacy Assessment von Amprion, der Studie von ENTSO-E sowie der Consentec-Kurzstudie für das Bundeswirtschaftsministerium zieht: Den Studien zufolge ist eine Stilllegung von Kohlekraftwerken in Deutschland in Höhe von sieben bis elf Gigawatt ohne Gefahr für die Versorgungssicherheit möglich. Eine Einschätzung der Analysen bleibt die Bundesregierung in ihrer Antwort schuldig, sie verweist stattdessen auf die jüngst eingerichtete Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Diese soll bis Ende des Jahres ein Aktionsprogramm erarbeiten, in dem dann auch „ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums“ enthalten sei. Der Antwort der Bundesregierung zufolge liegt die Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität Deutschland im internationalen Vergleich auf einem Spitzenplatz.
Die Bundesregierung will das Thema Versorgungssicherheit vor allem auch auf europäischer Ebene angehen und dabei auf eine „gemeinsame Methodik und ein gemeinsames Verständnis zur Messung und Bewertung der Versorgungssicherheit sowie auf einen gemeinsamen Versorgungssicherheitsbericht“ hinwirken, wie es heißt. In einer weiteren Antwort spricht die Bundesregierung zwar von einem positiven Einfluss auf die Versorgungssicherheit in Deutschland die für 2020 geplante Stromleitung „Nordlink“ nach Norwegen mit 1,4 Gigawatt Übertragungsleistung. In welchem Maße sich dadurch die Versorgungssicherheit erhöht, scheint aber auch die Bundesregierung nicht genau zu wissen. „Wie hoch die tatsächliche Importmenge nach Deutschland sein wird, hängt von der Differenz der Stromgroßhandelspreise sowie der Markt- und Netzsituation in beiden Ländern ab“, schreibt sie in ihrer Antwort.
Wenig Konkretes zur Kohlereserve
Die Grünen wollen in einer Frage zur Kohlereserve wissen, ob die Bundesregierung diese als ein wirksames Instrument erachtet „vor dem Hintergrund, dass diese noch kein einziges Mal abgerufen wurde“. Eine Einschätzung samt Begründung bleibt die Regierung aber auch in dieser Frage schuldig. Wie aus der Antwort hervorgeht, sollen die entsprechenden Kraftwerke für länger andauernde und mit einer gewissen Vorlaufzeit vorhersehbare Extremsituationen die Versorgungssicherheit zusätzlich absichern. Solche Vorlaufzeiten wären dabei auch nötig, schließlich benötigen Kohlekraftwerke mehrere Tage, bis sie hochgefahren sind. Zu den entsprechenden Extremsituationen zählt die Bundesregierung zum Beispiel länger andauernde Wetterextreme. „Seit der Einrichtung der Sicherheitsbereitschaft sind solche Fälle nicht eingetreten“, heißt es.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte im Sommer 2016 im Energiewirtschaftsgesetz (§ 13g EnWG) die „Sicherheitsbereitschaft“ für Kraftwerksanlagen geschaffen. Braunkohlekraftwerke mit insgesamt 2,7 Gigawatt Leistung wurden dabei unter Vertrag genommen und gingen in über in die stille Reserve. Nach vier Jahren sollen diese Anlagen endgültig stillgelegt werden. Die Kosten werden über die Netzentgelte auf die Kunden umgelegt. Aus einer Antwort auf eine frühere Anfrage der Grünen ging jüngst hervor, dass die Übertragungsnetzbetreiber für die Reservekraftwerke allein für dieses Jahr rund 150 Millionen Euro zahlen. Ohnehin wird den sehr trägen Kohlekraftwerken für das Hochfahren zehn Tage Zeit gegeben.
Auf eine Nachfrage der Grünen zu einer jüngst erschienenen Analyse des Deutschen Wetterdienstes (DWD) betont die Bundesregierung, dass die im EEG angelegte Diversifizierung der Erneuerbaren-Erzeugung sinnvoll sei. Vor dem Hintergrund der kürzlich bekanntgegebenen Ergebnisse aus der ersten gemeinsamen Windkraft- und Photovoltaik-Ausschreibung ist das immerhin bemerkenswert. Bei der Ausschreibung hatten ausschließlich Photovoltaik-Projekte den Zuschlag erhalten. Die Bundesregierung erkennt damit zwar die Ergebnisse der Analyse des Deutschen Wetterdienstes an, trotzdem müssten weiter auch die Zeiten mit geringer Einspeisung von Strom aus Solar- und Windenergieanlagen untersucht werden, heißt es.
Der DWD hatte in seiner Analyse nachgewiesen, dass durch den kombinierten Einsatz von Windkraft an Land und auf See, Photovoltaik und einem europäischen Stromverbund die Risiken durch Windflauten und sonnenscheinarme Phasen deutlich reduziert werden können. So käme die Windkraft in Deutschland alleine auf durchschnittlich 23 Ertragsausfälle pro Jahr, womit Phasen bezeichnet sind, in denen über einen Zeitraum von 48 Stunden die mittlere Energieproduktion unter zehn Prozent der Nennleistung sinkt. In Kombination mit Offshore-Wind- und Photovoltaik-Anlagen sinken die Ertragsausfälle in Deutschland auf zwei, im europäischen Stromverbund auf 0,2 pro Jahr.
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