Bundesnetzagentur zieht wegen Netzrenditen vor BGH

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Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch Rechtsbeschwerde gegen das im März gefällte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf eingelegt. Es geht um die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die Strom- und Gasnetze der kommenden Jahre. Die Netzbetreiber waren gegen die Senkung der Renditen durch die Bundesnetzagentur vor Gericht gezogen. Die Richter am OLG Düsseldorf hoben die Zinssätze auf und verlangten im Urteil von der Bonner Behörde, diese wieder anzuheben.

Das will die Bundesnetzagentur so aber nicht hinnehmen und das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen. „Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er verwies weiter darauf, dass die damit verbundenen Millionenbeträge von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssten. „Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern“, so Homann weiter.

Applaus für diese Entscheidung, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten, erhält die Bundesnetzagentur vom Ökostromanbieter Lichtblick, das nach eigenen Aussagen als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem Verfahren beteiligt ist. „Die Behörde zeigt Courage im Streit mit der Netzlobby aus Eon, RWE und Stadtwerken. Das ist ein erfreuliches Signal für alle Stromkunden in Deutschland“, sagte Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von Lichtblick.

Die Bundesnetzagentur hatte die Eigenkapitalzinssätze für die 2018 beginnende dritte Regulierungsperiode Gas und die 2019 beginnende dritte Regulierungsperiode Strom im Oktober 2016 festgelegt. Dabei beschloss die Behörde eine Senkung der Zinssätze für Investitionen in Neuanlagen von 9,05 auf 6,91 Prozent vor Steuern. Nach Angaben der Bundesnetzagentur würden die Stromkunden bei den Netzentgelten dadurch in den Jahren 2019 bis 2023 um 2,1 Milliarden Euro entlastet. Der vom OLG Düsseldorf bestellte Gutachter sei dagegen auf eine Entlastung von rund 1,3 Milliarden Euro gekommen, hieß es bei Lichtblick. Der Hamburger Ökostromanbieter hat auch selbst zwei Gutachten zu dem Thema beauftragt und sieht ein Potenzial für Kostensenkungen um rund vier Milliarden Euro, ohne den Netzausbau zu gefährden.

Die Bundesnetzagentur verwies darauf, dass das OLG Düsseldorf dem Vorgehen der Behörde bei der Festlegung der Zinssätze zugestimmt habe. Anders hätten die Richter nur die Höhe der sogenannten Marktrisikoprämie bewertet, die ebenfalls in die Zinssätze einfließt. Die Bundesnetzagentur will nun vom BGH prüfen lassen, ob das OLG Düsseldorf die Abwägung zwischen möglichst hohen Zinssätzen für Netzbetreiber einerseits und einer sicheren, preisgünstigen und effizienten Energieversorgung andererseits korrekt vorgenommen hat, wie es weiter hieß. Die Behörde halte daran fest, dass die festgelegten Eigenkapitalzinsätze „sachgerecht“ seien.

Unterstützung für die Entscheidung, in Revision zu gehen, bekommt die Behörde auch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Viele Ansätze des vom OLG beauftragten und im Urteil aufgegriffenen Gutachtens sind wissenschaftlich umstritten. Insbesondere die Kritik an der Marktrisikoprämie halten wir in dieser Form für nicht nachvollziehbar“, sagte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Verband weist darauf hin, dass unabhängige Gutachten bestätigt hätten, dass die festgesetzten Zinssätze für die risikoarmen Investitionen in die Netze noch zu hoch seien. Beim vzbv hält man die Senkung aus Verbrauchersicht für „absolut notwendig“. „Es bestand sogar Spielraum für eine noch deutlichere Senkung der Renditen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur  ihre Position auch vor dem Bundesgerichtshof vertreten wird“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Die Netzentgelte liegen für die Energiekunden momentan bei rund 20 Milliarden Euro jährlich. Sie sind damit neben der EEG-Umlage der größte Posten auf der Rechnung der Stromkunden. „Gerade vor dem Hintergrund der Tendenz zur Reintegration von Geschäftsbereichen bei vielen Energieunternehmen ist es wichtig, bei den Zinssätzen Maß zu halten, denn die hohen Gewinne aus dem Netz verzerren den Wettbewerb im Energiegeschäft“, ergänzte bne-Geschäftsführer Busch. Aufgrund der unzureichenden Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb könnten integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen.

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