Das luxemburgische Wirtschaftsministerium überarbeitet derzeit seine aus dem Jahr 2007 stammende Strommarkt-Verordnung. In diesem Zuge soll die Nutzung von Mini-Photovoltaik-Anlagen in dem Land künftig erlaubt werden, wie aus einer Antwort des Ministers Étienne Schneider auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter hervorgeht, die pv magazine vorliegt. Dies umfasst auch steckbare Solar-Geräte, die zum Zeitpunkt der Erstellung des derzeit geltenden Strommarktgesetzes noch gar nicht existierten. Der luxemburgische Regierungsrat habe die Reform bereits am 21. Februar genehmigt. Am 1. März habe Schneider ihn öffentlich vorgestellt. Wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, konnte sein Sprecher nicht sagen. Der Entwurf sei auf dem „Instanzenweg“, erklärte er.
Die Photovoltaik-Balkonmodule sollen nach den derzeitigen Plänen sowohl von der Meldepflicht bei den Regierungsbehörden ausgenommen als auch von der Stromsteuer befreit werden. Auch die Pflicht zur monatlichen Übermittlung der Erzeugungsdaten solle für die Mini-Photovoltaik-Anlagen entfallen, schreibt Schneider. Die Regulierungsbehörden könnten eine jährliche Mitteilungspflicht beschließen. Die installierten Mini-Photovoltaik-Anlagen müssten zudem bestimmten Normen und technischen Vorschriften entsprechen, um die Sicherheitsstandards zu gewährleisten – sowohl für den Nutzer als auch die Netzbetreiber.
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Neben den Mini-Photovoltaik-Anlagen umfasst der Entwurf auch Vorschriften zum individuellen und kollektiven Eigenverbrauch, wie aus Schneiders Antwort hervorgeht. Diese neuen Konzepte zielten darauf ab, die Stromverbraucher zu Prosumenten zu machen. In dem Gesetzentwurf sei auch für Eigenverbrauch eine Befreiung von der Stromsteuer vorgesehen. Dies sei allerdings für Erzeugungsanlagen bis zu einer Größe von 100 Kilowatt geplant, wie Schneiders Sprecher konkretisierte. Zudem müsse der selbst verbrauchte Strom aus Erneuerbaren- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen.
Bezüglich der technischen Anforderungen und der Sicherheit der Installationen verweist Luxemburgs Wirtschaftsminister auf die Vorgaben aus der EU-Verordnung 2016/631. In diesem Netzwerkkodex ist festgeschrieben, dass alle Stromerzeugungsanlagen über eine fernwirktechnische Schnittstelle verfügen müssen, die eine Abregelung innerhalb von fünf Sekunden ermöglicht. Allerdings sind Anlagen bis 800 Watt davon ausgenommen. In diese Kategorie fallen steckbare Solar-Geräte. Daraus ergebe sich auch, dass die Photovoltaik-Balkonmodule nicht von den Netzbetreibern genehmigt werden müssten. Allerdings sollten Betreiber grundsätzlich Rücksprache mit einem zugelassenen Elektriker halten, wie Schneider schreibt. Dies solle sicherstellen, dass bei der Installation die Sicherheitsstandards nach VDE-AR-N 4105 eingehalten würden. Zudem müssten die Photovoltaik-Balkonmodule CE-zertifiziert sein.
Neben dieser Neuregelung des Strommarktes seien keine weiteren Beihilfen für Photovoltaik-Anlagen geplant, so Schneider. Allerdings hatte das Wirtschaftsministerium unlängst eine Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit einem Volumen von 20 Megawatt angekündigt.
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