Die Bundesnetzagentur veröffentlicht mittlerweile auch eine Übersicht für „EEG-Batteriespeicher“. Für Speichersysteme besteht im Zuge der Marktstammdatenregisterverordnung ebenfalls eine Meldepflicht. Da sich das Verzeichnis noch verzögert, vergibt die Bonner Behörde nur vorläufige Registernummern. In dem Verzeichnis sind seit November 2017 gemeldete Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer EEG-Anlage verzeichnet. Insgesamt sind es 3452 Speichersysteme mit einer Bruttoleistung von knapp 17,765 Megawatt. Das bislang größte gemeldete Speichersystem hat eine Bruttoleistung von 24,9 Kilowatt, wie aus der Veröffentlichung der Behörde hervorgeht.
Angesichts der wachsenden Nachfrage nach Photovoltaik-Heimspeicher dürfte damit bisher nur ein Bruchteil der installierten Batterien in Deutschland bei der Bundesnetzagentur verzeichnet sein. Nach Mitte März veröffentlichten Erhebungen des Bundesverbands Solarwirtschaft dürften in Deutschland mittlerweile etwa 80.000 Photovoltaik-Speichersysteme installiert worden sein, allein 30.000 davon im vergangenen Jahr.
Nach der Marktstammdatenregisterverordnung besteht eine Meldepflicht für alle seit August 2014 in Deutschland neu installierten Stromspeicher. Auf der Website der Bundesnetzagentur gibt es ein separates Meldeformular für die Batteriespeicher. Da das Marktstammdatenregister nicht wie geplant in Betrieb ging, sieht die Bundesnetzagentur derzeit von Bußgeldern ab, wenn die Stromspeicher nicht fristgerecht gemeldet werden. Photovoltaik-Speichersysteme müssen offiziell spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme bei der Behörde gemeldet werden.
Anfang Februar hat die Bundesnetzagentur den 4. Dezember 2018 als neuen Starttermin für das Marktstammdatenregister benannt. Bis dahin müssen die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen die existierenden Wege und Formulare für die Meldung ihrer Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme nutzen. Dabei sei die Anmeldung nur vorläufig. Nach dem Start des Webportals müssten sich die Betreiber bestehender und neuer Anlagen erneut registrieren und ihre Eintragungen prüfen. Ursprünglich sollte das Webportal für das Marktstammdatenregister schon Mitte 2017 verfügbar sein.
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