Italiens Entwicklungsministerium (MISE) hat einen Entwurf für die Einführung von neuen Förderanreizen bei erneuerbaren Energien (Decreto Fer) an die Staat-Regionen-Konferenz und die nationale Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) weitergeleitet. Diese sehe unter anderem vor, dass es künftig gemischte Photovoltaik-Windkraft-Ausschreibungen für Projekte mit mehr als einem Megawatt Leistung geben wird. Zudem seien Ausschreibungsmechanismen auch für kleinere Erneuerbaren-Anlagen bis einem Megawatt Leistung geplant.
Nach dem Dekretentwurf, den pv magazine einsehen konnte, soll im November die erste Photovoltaik- und Windkraftauktion stattfinden. Das Volumen wird bei 500 Megawatt liegen. Jeweils drei weitere ähnliche Ausschreibungen sind für 2019 mit einem Gesamtvolumen von 1,9 Gigawatt und für 2020 mit 2,3 Gigawatt Gesamtleistung geplant. Insgesamt würden durch die technologieoffenen Ausschreibungen ab einem Megawatt Leistung etwa 4,8 Gigawatt an Zuschlägen in Italien für den Zeitraum 2018 bis 2020 erwartet. Bei den kleineren Anlagen sollen in dieser Zeit für die verschiedenen Erneuerbaren-Technologien in separaten Auktionen rund 245 Megawatt an Zuschlägen verteilt werden.
Der Entwurf des MISE sieht zudem Ausschreibungen für 490 Megawatt vor, bei denen Zuschläge für die vollständige oder teilweise Erneuerung bestehender Erneuerbaren-Anlagen verteilt werden sollen. Teilnehmen könnten daran Anlagen, die mindestens zwei Drittel ihres Lebenszyklus bereits hinter sich hätten und momentan keine Förderung erhielten.
Für die Realisierung der bezuschlagten Photovoltaik-Projekte ist in dem Entwurf eine Frist von 24 Monaten vorgesehen. Der Höchstpreis soll bei 7,00 Cent pro Kilowattstunde liegen. Projekte die auf Deponien, Steinbrüchen oder stillgelegten Bergwerken geplant werden, sollen bevorzugt behandelt werden, wie das MISE plant. Es sei auch geplant, keine Zuschläge für Anlagen zu erteilen, die sich in Regionen mit bereits gesättigtem Erneuerbaren-Anteil befänden. Ähnlich zu der Regelung im EEG ist geplant, dass die Förderzahlungen bei sechs aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse ausgesetzt werden.
In dem Entwurf heißt es ferner, dass sich auch Erneuerbaren-Projekte im Ausland für die Zuschläge beteiligen könnten, sofern sie den erzeugten Strom nach Italien exportierten.
Für Erneuerbaren-Anlagen bis ein Megawatt Leistung sieht das Dekret ebenfalls eine Förderung vor. Insgesamt plant das Ministerium für die Zeit zwischen 2018 und 2020 insgesamt sieben Ausschreibungen, bei denen Zuschläge für Projekte mit insgesamt 590 Megawatt verteilt werden. Hierbei sei für Photovoltaik-Anlagen zwischen 20 und 100 Kilowatt ein Höchstpreis von 11,00 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt von 9,00 Cent pro Kilowattstunde geplant.
Wenn die regionalen Behörden das Dekret genehmigen, muss auch noch die EU-Kommission der Neuregelung zustimmen. Es sei aber sehr unwahrscheinlich, dass Brüssel dem Gesetz nicht zustimme, da alle wichtigen Vorschriften, die die EU ihren Mitgliedsstaaten macht, enthalten seien. Dies sind unter anderem technologieoffene Ausschreibung und die Öffnung der Auktionen für ausländische Marktteilnehmer.
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