Der stellvertretende Premierminister und Wirtschaftsminister von Luxemburg, Étienne Schneider, hat am Donnerstag neue Maßnahmen für den Eigenverbrauch sowie für Photovoltaik-Großprojekte vorgestellt. Bereits am 21. Februar wurde dazu ein Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Rechtsvorschriften im Strombereich geändert werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Änderungen tragen demnach erstmals dem Eigenverbrauch von Erneuerbaren-Strom sowie den Verbrauch innerhalb von Energiegemeinschaften Rechnung. Bisher verkaufen die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen in der Regel den gesamten Strom an den Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung liegt dabei dem Ministerium zufolge über dem Preis, zu dem die Anlagenbesitzer dann Strom für den eigenen Bedarf kaufen. Das soll sich nun ändern. Der Eigenverbrauch aus den Anlagen sowie von Energiegemeinschaften werde dabei von der Stromsteuer befreit.
Der luxemburgische Wirtschaftsminister will außerdem mit Ausschreibungen für Photovoltaik-Großanlagen einen weiteren Beitrag zu den nationalen Energiezielen leisten. Die erste Ausschreibung wurde demnach bereits am 24. Februar veröffentlicht. Sie richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Einzelpersonen. Diese können bis spätestens 31. August 2018 Gebote für die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit mindestens 500 Kilowatt auf Industrieflächen oder Dächern abgeben. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag und müssen innerhalb von 18 Monaten nach Vergabe umgesetzt werden.
„Mit den Photovoltaik-Großprojekten wird Luxemburg seine nationalen Ziele für erneuerbare Energien erreichen“, sagte Wirtschaftsminister Étienne Schneider. Bis 2020 will das kleine Land einen Anteil von elf Prozent bei den erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch. Bis 2050 sollen zusätzlich 2,4 Gigawatt Photovoltaik-Leistung in dem kleinen Land installiert werden.
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