Nordrhein-Westfalen will seinen Landesentwicklungsplan ändern, um den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf militärischen Konversionsflächen für Regionen und Kommunen zu vereinfachen. Dabei solle künftig möglich sein, statt bisher nur die versiegelten Areale auch die gesamte Konversionsfläche zu nutzen, hieß es aus dem Landeswirtschaftsministerium auf Anfrage von pv magazine. Gestrichen werde die negative Formulierung: „Die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist zu vermeiden“. Sie soll durch folgende Aussage ersetzt werden: „Die Inanspruchnahme von Flächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist möglich.“
Zudem plant die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz analog zu den Vorschriften in anderen Bundesländern zu ändern. Damit werde auch in diesem Bereich die Installation von Photovoltaik-Anlagen erleichtert, so ein Sprecher des Ministeriums weiter. Noch im ersten Halbjahr sei die Fertigstellung eines nordrhein-westfälischen Solarkatasters geplant. Darin soll jedes Dach im Bundesland hinsichtlich seiner Eignung für Photovoltaik und Solarthermie in hoher Detailschärfe dargestellt werden. Ebenso sollen Freiflächen auf ihre solare Eignung geprüft werden. Die Ergebnisse werden dem Ministerium zufolge als Karten im Energieatlas NRW veröffentlicht. Mit Rechenmodellen sollen zudem Informationen über die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer möglichen Solaranlage berechnet werden, wie der Sprecher weiter sagte. Zudem würden hilfreichen Hintergrundinformationen und Planungstipps zum Thema Solar angeboten.
Die im zweiten Entfesselungspaket vorgesehenen Anpassungen am Landesentwicklungsplan sind unter anderem dafür bestimmt, klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien zu schaffen. Zudem solle die Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen flexibilisiert werden. FDP-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hatte die Pläne im Dezember 2017 vorgelegt, die der nun auf der E-World bekräftigte. Das Land wolle bei der Energiewende stärker auf Photovoltaik-Anlagen setzen. „Unser Ziel ist die effiziente Vernetzung eines zunehmend von erneuerbaren Energien geprägten Energiesystems. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung stetig sinkt, werden flexible Kraftwerke als Ergänzung der Erneuerbaren noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, flexible Kundennachfrage und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können“, sagte Pinkwart zur Eröffnung der Messe vergangene Woche.
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Herr Pinkwart macht sich zum Kämpfer auf Nebenkriegsschauplätzen
und will damit die Solarenergie entfesseln ?
Da setzt er leider den Hebel an der falschen Stelle an !
Denn auch wenn noch so viele Flächen für PV-Großanlagen bereit stehen,
solange die Mengen die jährlich zur Ausschreibung kommen nicht massiv erhöht werden, gibt es an solchen Flächen keinen Bedarf.
Ebenso ist es bestimmt nicht der Denkmalschutz, der auf Gebäuden,
die Entfesselung der Solarenergie ausbremst.
Es ist zB. die 10 KW Bagatellgrenze für die Erhebung der EEG-Umlage
auf den Eigenverbrauch, an der viele größere Anlagen scheitern.
Oder die Erhebung der EEG Umlage bei Lieferung von Solarstrom an Mieter/Nutzer auf dem gleichen Gebäude/Grundstück !
Dies sind Schikanen, die tagtäglich die Entfesselung der Solarenergie
verhindern und die zumindest mit Unterstützung der FDP eingeführt bzw. beibehalten wurden.
Hier hätte der gute Herr Pinkwart ein weites Betätigungsfeld.
Solange er da nichts bewegt, ist der Aktionismus des Herrn Pinkwart
für mich nur reine Schaumschlägerei !
Ich bin ganz der Meinung, dass Verfahrenserleichterungen bei der Genehmigung von PV-Anlagen auf den wenigen Bau- und Bodendenkmäler sicher nicht die Entfesselung für die Nutzung der Solarenergie bringen wird. Nach der derzeitigen Rechtslage ist es ja auch nicht unmöglich, PV-Anlagen auf Denkmälern zu errichten, nur dass sie, wie alle Vorhaben an Denkmälern, denkmalschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind. Die Fälle in den PV-Anlagen auf Denkmälern in NRW nicht genehmigungsfähig sind, bewegen sich vermutlich im Jahr im Durchschnitt im einstelligen Bereich; hier ist es dann allerdings wichtig das kulturelle Erbe, auch ein Schutzgut der nordrhein-westfälischen Verfassung, vor einer Beeinträchtigung durch die Veränderung zu bewahren, man denke beispielsweise an mittelalterliche Dachstühle, die für die PV-Anlagen ertüchtigt werden müssten oder ähnliches. Entfesselung oder Aktionismus?
Die seltenen, bisher fast ungestörten Pflanzen und Tiere auf Truppenübungsplätzen sollen also vernichtet werden.
Danke Herr Pinkwart. Mit dem Ausbau der Photovoltaik auf genau diesen Flächen wird sich der Artenvernichtungskrieg in Deutschland weiter beschleunigen.
Jede weitere Solaranlage ist gut. Darüber streiten wir wohl nicht.
Der Denkmalschutz verhindert viele Solaranlagen nur weil aus 200 m das Dach zu sehen ist. Eine lächerliche Perspektive.
Weg frei für Solarenergie ist ein Schritt weg von Braunkohle und damit gut.
EEG-Umlage darf es erst bei Grundstücksgrenzenüberschreitungen geben, also wenn öffentliches Netz berührt wird.
Wer kann mich über die aktuelle Gesetzeslage in NRW informieren?
Ich möchte auf ein denkmalgeschütztes Gebäude eine Photovoltaikanlage anbringen (10KW).
Ist dazu heute immer noch eine Genehmigung von der Denkmalbehörde nötig oder hat es da eine Änderung ergeben?