EU-Kommission genehmigt Kapazitätsmechanismen von sechs Mitgliedstaaten

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Kapazitätsmechanismen in sechs Mitgliedsstaaten beihilferechtlich genehmigt, darunter auch die in Deutschland. Die Mechanismen würden einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt bewahren, teilte die EU-Kommission dazu mit. Neben dem Kapazitätsmechanismus in Deutschland genehmigte Brüssel jene in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien und Polen.

„Kapazitätsmechanismen können zur Sicherheit der Stromversorgung beitragen, aber sie müssen so konzipiert sein, dass sie keine Wettbewerbsverfälschungen auf den Energiemärkten bewirken“, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Diese Mechanismen werden den Wettbewerb zwischen allen potenziellen Kapazitätsanbietern stärken – zum Vorteil der Verbraucher und unseres europäischen Energiemarktes.“ Die EU-Kommission habe die Kapazitätsmechanismen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden der Länder untersucht, hieß es weiter.

Für Deutschland und Belgien hat die Kommission demnach die sogenannten „strategischen Reserven“ genehmigt. Dabei werden bestimmte Mengen an Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarktes gehalten, die nur in Notsituationen zum Einsatz kommen. Der EU-Kommission zufolge können diese Reserven für die Versorgungssicherheit nötig sein, wenn Strommärkte im Wandel sind und Reformen durchgeführt werden. Belgien und Deutschland hätten die Risiken für die Versorgungssicherheit eindeutig identifiziert und quantifiziert, heißt es aus Brüssel.

Deutschland benötige die Reserve, um während der grundlegenden Reform seines Strommarkts Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Ausstieg aus der Kernenergie zu bewältigen. In Deutschland können sich die Netzbetreiber auf Grundlage der Genehmigung eine Reserve von bis zu zwei Gigawatt beschaffen. Die nötige Kapazitätsmenge werde dabei alle zwei Jahre ermittelt. Die Reserve soll ab Oktober 2019 während drei aufeinanderfolgenden Zweijahreszeiträumen bis zum Jahr 2025 vorgehalten werden. Im Laufe der Prüfung durch die EU-Kommission habe Deutschland zugesagt, bei der Berechnung der erforderlichen Größe der Marktrealität besser Rechnung zu tragen. In Belgien wiederum bestehe das Versorgungsrisiko wegen der starken Abhängigkeit des Landes von alternden Kernkraftwerken. Dies gelte auch unter der Berücksichtigung der Stromimporte. Die Reserven würden in beiden Ländern aufgelöst, sobald das zugrundeliegende Marktproblem gelöst sei. Die Kapazitäten der strategischen Reserve sollen durch regelmäßige wettbewerbliche Ausschreibungen für alle Arten von Kapazitätsanbietern einschließlich regelbarer Lasten beschafft werden, um wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten und die Kosten zu begrenzen. Daher stünden die Kapazitätsmechanismen in beiden Ländern mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang.

Für Italien und Polen hat die Kommission „marktweite Kapazitätsmechanismen“ genehmigt. Diese können der EU-Kommission zufolge erforderlich sein, wenn strukturelle Probleme die Versorgungssicherheit gefährden. Beim marktweiten Kapazitätsmechanismus bekommen die Anbieter die Verfügbarkeit ihrer Erzeugungskapazitäten oder die Verringerung ihres Stromverbrauchs vergütet. Der EU-Kommission zufolge besteht sowohl in Italien als auch in Polen das Problem, dass wegen niedriger Renditen auf dem Strommarkt bestehende Kapazitäten aus dem Markt ausscheiden würden und auch neue Investitionen unwahrscheinlich seien. In diesen beiden Ländern stünden die Mechanismen für alle Arten von Kapazitätsanbietern offen. Dabei hätten sich Italien und Polen zur Durchführung von Strommarktreformen verpflichtet. Die EU-Kommission hatte marktweite Kapazitätsmechanismen bereits in Großbritannien, Frankreich und Irland genehmigt.

Für Frankreich und Griechenland hat die Kommission Kapazitätsmechanismen genehmigt, mit denen das Lastmanagement gefördert wird – Kunden erhalten demnach eine Vergütung, wenn sie ihren Stromverbrauch in den Stunden senken, in denen Strom knapp ist. Frankreich sei ein solches Lastmanagement erforderlich, wenn es bei kaltem Wetter zu extremen Lastspitzen kommt. Ähnliches gelte für Griechenland, die EU-Kommission nennt in diesem Zusammenhang die Kältewellen im Dezember 2016 und Januar 2017.

Kapazitätsmechanismen sind umstritten, da sie nach Meinung der Kritiker den europäischen Stromhandel behindern oder zu höheren Strompreisen führen können. Größter Kritikpunkt ist die Bevorzugung bestimmter Energieversorger, die darüber ihre alten Gas- oder Kohlekraftwerke weiter auf dem Markt halten können.

So hat auch SolarPower Europe auf Nachfrage von pv magazine die Entscheidung der EU-Kommission zu den sechs Mechanismen kritisiert. „Wir müssen vermeiden“, so der Verband, „dass staatliche Beihilfen in Form von Kapazitätsmechanismen dazu verwendet werden, die Lebensdauer von CO2-Kraftwerken mit hohem CO2-Ausstoß künstlich zu verlängern.“ Dies stehe eindeutig im Widerspruch zu den Klima- und Energiezielen der EU.

SolarPower Europe fordert für Kapazitätsmechanismen eine Obergrenze von 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. So soll sichergestellt werden, dass zusätzliche staatliche Beihilfen für CO2-emittierende Kraftwerke nicht verlängert werden. „Heute verfügen wir über saubere, bezahlbare und sichere Versorgungsalternativen wie die Solarenergie; es macht einfach keinen Sinn mehr, die Lebensdauer der umweltschädlichsten Stromerzeugungsformen zu verlängern“, fügte SolarPower Europe hinzu.

In einer Sektoruntersuchung kam die EU-Kommission nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten vor der Einführung von Kapazitätsmechanismen die erforderlichen Marktreformen durchführen müssen. Darüber hinaus müssten sich die Kapazitätsmechanismen auf einer Erforderlichkeitsbewertung und Ausschreibungen stützen, die Eingriffe in die Preisbildung auf den Energiemärkten müssten so gering wie möglich und die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel dadurch begrenzt werden, dass Kapazitätsanbieter aus anderen EU-Ländern teilnehmen können.

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