Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat am Donnerstag den neuen Leitfaden „Mieterstrom in der Praxis“ offiziell vorgestellt. Damit sollen Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft und Hauseigentümer Hilfestellung erhalten, um die vorhandenen rechtlichen Hürden zu überwinden. Der Leitfaden ist eine Ergänzung zum bereits zuvor veröffentlichten Leitfaden des Verbands, in dem die verschiedenen Geschäftsmodelle für Photovoltaik-Mieterstrom beleuchtet werden.
„Für die Wohnungswirtschaft ist die Lieferung von Solarstrom an Bewohner und gewerbliche Mieter von Liegenschaften ein reizvolles Geschäftsmodell, weil sich über einen langen Zeitraum bei geringen laufenden Kosten stabile Erträge erzielen lassen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die Mieter würden ihrerseits profitieren, wenn sie bei der Wahl des Energieversorgers nun auch auf preiswerte solare Mieterstromangebote zugreifen könnten. Erst kürzlich hatte der BSW-Solar eine Potenzialanalyse zum Mieterstrom erstellt, wonach in den 20 größten Städten bis zu 33.000 Photovoltaik-Anlagen auf großen Gebäuden entstehen und 1,4 Millionen Mieter mit Solarstrom versorgt werden könnten.
Um die durch die Mieterstromförderung entstehenden zusätzlichen Kosten zu begrenzen, beschränkte die Regierung den durch den Zuschlag auf Photovoltaik-Anlagen mit 500 Megawatt pro Jahr. Von diesen Höhen sind die bisherigen Mieterstromprojekte jedoch noch weit entfernt. Zwischen Juli und Dezember 2017 haben 53 Projekte die Förderung für Mieterstrom nach Zahlen der Bundesnetzagentur für insgesamt 1,2 Megawatt beantragt. Die Zahl der monatlich beantragten Projekte nahm jedoch etwas zu, nachdem im November die EU-Kommission das deutsche Photovoltaik-Mieterstromgesetz genehmigt hatte.
„Die bislang unter dem Mieterstromgesetz realisierten 50 Anlagen sind noch kein Indikator für die tatsächlich Resonanz des neuen Förderangebotes“, sagt Körnig auf Nachfrage von pv magazine. „Für eine Bewertung ist es zu früh, da das Geschäftsmodell für die meisten Stadtwerke und Vermieter neu und relativ komplex ist, die Vorlaufzeiten derartiger Projekte lang sind und die EU-Notifizierung der neuen Förderung erst im November vorlag.“
Der neue Leitfaden „Mieterstrom in der Praxis“ bietet neben den juristischen und verständlich aufbereiteten Fakten einen editierbarer Mustervertrag zur Lieferung von Solarstrom an Mieter oder sonstige Letztverbraucher. Die Bestellung ist für 230 Euro (BSW-Mitglieder: 180 Euro) im BSW-Solar-Shop möglich.
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