Im EEG 2017 ist festgeschrieben, dass beim Unterschreiten des Zubauziels von 2,5 Gigawatt neu installierter Leistung jährlich um 800 Megawatt eine einmalige Erhöhung der Solarförderung um 1,5 Prozent vorgenommen wird. Maßgeblich für die Berechnung der Degression ab Februar waren die Zubauzahlen des zweiten Halbjahrs 2017. Die Bundesnetzagentur kommt für Juli bis Dezember 2017 auf neu gemeldete Photovoltaik-Anlagen mit 852,095 Megawatt. Dieser Wert wird mit zwei multipliziert, um so die Prognose für ein Gesamtjahr zu errechnen. Es sind somit 1704,191 Megawatt. Bei einem Wert von 1700 Megawatt hätte es die einmalige Erhöhung gegeben
Besonders problematisch erscheinen bei der Berechnung zwei Faktoren. So passt die Bundesnetzagentur ihre ursprünglich als Zubauwerte veröffentlichten Daten im Nachgang aufgrund späterer Korrekturmeldungen immer wieder an. Die durchschnittliche Veränderung beziffert die Bonner Behörde mit 0,5 Prozent. Zum anderen sind auch Vor- und Nachmeldungen in den Zahlen inkludiert. In den Dezemberzahlen 2017 sind 356 Photovoltaik-Anlagen enthalten, die aber erst im Januar 2018 tatsächlich in Betrieb genommen wurden. Ihre Gesamtleistung summiert sich auf 12,1 Megawatt. Wenn man nun in die Zahlen aus dem Dezember 2016 schaut, dann sind dort nur 165 Photovoltaik-Anlagen mit 2,1 Megawatt für den Januar 2017 vorgemeldet.
Neben den Vormeldungen gibt es aber in den monatlichen Statistiken der Bundesnetzagentur auch zahllose Nachmeldungen von Photovoltaik-Anlagen, die schon am Netz sind. Wenn man wieder die Statistik aus dem Dezember 2017 heranzieht, sind gerade mal 2215 Anlagen mit 46,16 Megawatt tatsächlich auch in dem Monat in Betrieb gegangen. Im Verzeichnis enthalten sind aber 4049 Photovoltaik-Anlagen mit 81,954 Megawatt Gesamtleistung. Zieht man die Vormeldungen ab, bleiben rund 1500 Photovoltaik-Anlagen übrig die verspätet gemeldet wurden.
Damit ist nur eines sicher: Eine Aussage über den wirklich stattgefundenen Photovoltaik-Zubau in Deutschland zu treffen, scheint schier unmöglich. Es könnte eine Aufgabe für geduldige, Excel-affine Historiker in der Zukunft werden. Auch die Bundesnetzagentur verweist darauf, dass es sich „um ein reines Melderegister handelt“, in dem lediglich der Stand der Meldungen abgebildet werde. Meldungem, die bis zu zwei Wochen vor der Inbetriebnahme der Anlage liegen, würden vom System akzeptiert, wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine erklärte. „Meldungen die zu spät kommen, weil die Anlagenbetreiber die Meldungen zum Beispiel vergessen haben, werden dem jeweiligen Meldemonat zugeordnet.“ Dies werde seit Einführung des Photovoltaik-Melderegisters 2009 so praktiziert, sagte der Sprecher weiter. Er verweist auch auf eine besondere Situation vor zwei Jahren, als es viele Nachmeldungen von Photovoltaik-Anlagen gab. „Diese wurden dann erst später bei der Degressionsberechnung dem jeweiligen Meldemonat zugeordnet, damit dieser Zubau nicht verloren geht. Dies ist auch durch die Rechtslage abgedeckt.“
Doch könnte es nach den weiterhin stattfindenden Korrekturen der Monatszahlen doch noch nachträglich zu der Erhöhung um 1,5 Prozent kommen? Die Antwort der Bundesnetzagentur dazu, ist klar: Vergütungen werden rückwirkend nicht neu berechnet. „Die nachträglichen Änderungen des Zubaus, insbesondere durch Korrekturen und Nachmeldungen des Anlagenbetreibers, fließen aber in zukünftige Degressionsberechnungen ein. Korrigiert zum Beispiel jetzt ein Anlagenbetreiber die Leistung einer Anlage, die er im Dezember gemeldet hat, dann wird diese Korrektur nicht mehr rückwirkend bei der Degression, die wir gestern veröffentlicht haben berücksichtig, sondern fließt in Degression, die wir in drei Monaten veröffentlichen, ein“, erklärt der Sprecher weiter. Er geht auch davon aus, dass sich im Mittel die Vormeldungen über die Monate wieder ausgleichen.
Die große neue Hoffnung auf mehr Transparenz ist nun das Marktstammdatenregister. Am Donnerstag verkündete die Bundesnetzagentur den 4. Dezember als neuen Starttermin. „Dieses Register wird dann sehr transparent die Meldepflichten für alle erneuerbaren Energien bündeln. Das jetzige Anlagenregister, in dem die PV-Freiflächen-Anlagen gemeldet werden müssen, wird dann ebenfalls eingestellt. Das Marktstammdatenregister ist nicht mehr als reines Melderegister konzipiert“, so der Sprecher der Behörde.
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Wir bekommen gar keine Zählertermine vom EVU ohne BNA, woher bekommen die dann immer bloß diese Nachmeldungen…sehr geschickt gestrickt.
Der Begriff Inbetriebnahme ist im Detail unklar definiert.
Beim Netzbetreiber wird als techn. Inbetriebnahme das Datum gesehen, an dem Module + Wechselrichter fertig montiert sind, aber die Anlage noch nicht über den Zähler eingeschalten ist und noch keinen Strom ins Netz speist. Dieses Datum wird als Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur und bei den Netzbetreibern gemeldet.
Das tatsächliche Einschaltdatum, an dem Strom produziert über den Zähler eingespeist wird, folgt erst später und kann bei größeren Anlagen einige Monate sogar ausmachen. Hier wäre eine einheitlich, klare Regelung auf den tatsächlichen Einspeisetermin sinnvoll, was aber dann im Ablauf mit EVU anders dokumentiert werden müsste.
Die Inbetriebnahme ist klar definiert wie du ausführst und das Datum wir gemeldet bei BNA und EVU um die Vergütungshöhe zu sichern.
Wenn alle EVU`s erst den Zähler setzen würden wenn die BNA Meldung vorliegt, gäbe es keine Nachmelder und auch kein Problem wie oben beschrieben. Die Inbetriebsetzung (tatsächlicher Einspeißebetrieb) ist m.E auch völlig zu vernachlässigen für die Zubaurate, was ja schon das Wort an sich sagt, was ist zugebaut worden ? und nicht was produziert gerade.