Trianel als Smart Meter Gateway Administrator zertifiziert

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Trianel hat Mitte Januar die Zertifizierung für die Gateway Administration erhalten. Damit ist die Stadtwerke-Kooperation beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zertifizierter Gateway Administrator gelistet, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. TÜV Nord Cert hatte demnach für die Zertifizierung ein umfassendes Audit durchgeführt.  „Mit der Zertifizierung erfüllen wir nun alle technischen Voraussetzungen für die Smart Meter Gateway Administration“, sagt Jan Scheffczyk, Leiter Smart Metering bei Trianel. Demnach nutzen bereits 14 Stadtwerke Trianel als Gateway Administrator und Dienstleister für den Smart-Meter-Rollout. Weitere 20 Stadtwerke würden in Pilotprojekten oder umfassenden Rollout-Planungen mit Trianel zusammenarbeiten.

Das Messstellenbetriebsgesetz (§ 25 Absatz 5) verpflichtet alle Unternehmen, die die Aufgaben eines Gateway Administrators übernehmen, ein umfassendes Managementsystem für Informationssicherheit aufzubauen und dafür die ISO 27001 Zertifizierung auf Basis des IT-Grundschutz nachzuweisen. Als Gateway Administrator für das Smart-Meter-Rollouts umfasst das Angebot von Trianel nach Unternehmensangaben die Beschaffung der Geräte, die technische Umsetzung und die energiewirtschaftliche Auswertung der Daten sowie weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Rollout intelligenter Messsysteme. Trianel will voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2018 die Smart Meter Gateway Administration technisch starten. Sobald das BSI die nötigen Gateways zertifiziert habe, könne Trianel unmittelbar mit der Administration beginnen. „Unserer Einschätzung nach könnten die ersten zwei Hersteller noch im ersten Quartal durch das BSI zertifiziert werden, der für die Feststellung der Marktverfügbarkeit durch das BSI notwendige Dritte dann bis zur Jahresmitte“, sagt eine Trianel-Sprecherin auf Nachfrage von pv magazine. Es bestehe allerdings noch Unklarheit, inwieweit die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Geräte dann auch bereits für den Einsatz im Markt zulassen wird.

Wie lange das allerdings noch dauert, lässt sich nach jetzigem Stand nicht genau sagen. Einer aktuellen Anfrage der Fraktion der Linken zufolge müssen die Stadtwerke als „Grundzuständige Messstellenbetreiber“ bis Mitte 2020 mindestens zehn Prozent ihrer modernen Messzähler mit einer Smart-Meter-Gateway ausstatten. Anders als bei intelligenten Messzählern können moderne Messzähler nicht kommunizieren, die Smart-Meter-Gateway fügt deswegen die modernen Messzähler über eine entsprechende Schnittstelle zu einem intelligenten Messsystem zusammen.  An diesen Smart-Meter-Gateways fehlt es allerdings bis dato. „Durch die anhaltende Nichtverfügbarkeit von Smart-Meter-Gateways ist es den grundzuständigen Messstellenbetreibern derzeit nicht möglich, an der Einhaltung dieser Frist zu arbeiten“, schreibt die Partei in ihrer Anfrage. Mögliche Konsequenz sei der Widerruf der Grundzuständigkeit der Betreiber.

In der Antwort der Regierung heißt es dazu: „Übergangsweise und solange die entsprechenden intelligenten Messsysteme am Markt noch nicht in ausreichendem Umfang (§ 30 MsbG) verfügbar sind, duldet das Messstellenbetriebsgesetz den Einbau anderer Technik und deren Einsatz, solange und soweit deren Nutzung nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist.“

Alle Stromverbrauchs- oder Stromeinspeisestellen (Messstellen) mit einer Arbeitsleistung größer als 6000 Kilowattstunden pro Jahr sollen schrittweise bis 2032 mit Smart Metern ausgestattet werden. Grundvoraussetzung für die Umsetzung ist, dass mindestens drei Wettbewerber entsprechende Systeme anbieten, die die gesetzlichen Anforderungen für die IT-Sicherheit erfüllen. Aus Gründen der Vertraulichkeit gibt das BSI keine Auskunft zum voraussichtlichen Abschluss der entsprechenden Zertifizierungsverfahren. Derzeit hat noch kein Gateway-Hersteller das Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Im Verfahren befänden sich derzeit unter anderem Gateways der Kiwigrid GmbH, der EFR GmbH und der Devolo AG.

„Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens nach dem BSI-Schutzprofil werden neben der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben auch die Herstellungs- und Entwicklungsprozesse des Herstellers durch das BSI geprüft“, sagt ein Behördensprecher auf Nachfrage von pv magazine. Hierfür sei eine entsprechende Herstellerdokumentation zwingend als Voraussetzung erforderlich, da die Dokumentation die Basis der Prüfung darstellt. „Das BSI ist somit auf die vollumfängliche Zulieferung der Dokumente durch die Hersteller angewiesen und kann auf den Ablauf der Verfahren nur bedingt Einfluss nehmen. Der Start des Rollouts liegt somit im Wesentlichen in der Hand der Hersteller der Smart Meter Gateways.“

Seit Beginn 2017 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden per Gesetz verpflichtend, darunter auch für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung. Mit der Umrüstung kann aber erst begonnen werden, wenn die Technik am Markt verfügbar ist. Ab dem Jahr 2018 sollten nach der ursprünglichen Regelung auch kleinere Neuanlagen mit Leistungen zwischen ein und sieben Kilowatt Leistung in die Pflicht genommen werden. Ab 2020 soll die Verbrauchsgrenze noch einmal abgesenkt werden. Dann sind schon Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden betroffen. Die Kosten dafür sollen dann nicht mehr als 100 Euro pro Jahr betragen, wie im Gesetz festgeschrieben ist. Für Haushalte mit einem geringeren Verbrauch sei der Einbau intelligenter Messsysteme freiwillig.

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