3.919.845.325,40 Euro – das ist der Überschuss auf dem EEG-Konto zum Jahresende 2017. Allein im Dezember ist das Plus nochmal um knapp 490 Millionen Euro angewachsen, wie aus der Aktualisierung der Übertragungsnetzbetreiber hervorgeht. Im Verlauf des Jahres ist der Überschuss auf dem EEG-Konto, mit dem die Übertragungsnetzbetreiber die Vergütungen für die Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen in Deutschland bestreiten, damit um mehr als 1,034 Milliarden Euro gestiegen.
Den Einnahmen von gut 27,36 Milliarden Euro standen im vergangenen Jahr Ausgaben von knapp 26,33 Milliarden Euro gegenüber, wie aus der Statistik weiter hervorgeht. Die Vergütungszahlungen für die EEG-Anlagen beliefen sich demnach auf fast 25,7 Milliarden Euro. 2016 waren es noch 24,9 Milliarden Euro, was zeigt, dass neu installierte Photovoltaik- und Windkraftanlagen kaum noch ins Gewicht fallen.
Trotz des massiven Überschusses auf dem EEG-Konto haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für den nicht-privilegierten Letztverbrauch in diesem Jahr nur leicht gesenkt. Sie beträgt 6,792 Cent pro Kilowattstunde – 2017 lag sie bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Im Dezember gab es über Weihnachten mehrere Phasen mit negativen Strompreisen. So gab es vom 23. Dezember 21 Uhr bis zum 24. Dezember 8 Uhr negative Strompreise, ebenso am 25. Dezember von 0 bis 8 Uhr und am 26. Dezember zwischen 2 und 9 Uhr sowie von 10 bis 16 Uhr. Nach dem EEG erhalten Betreiber von Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung, wenn die Preise am Spotmarkt der Strombörse in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
1 comments
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.