EU genehmigt Ausnahmeregeln der EEG-Umlage beim Eigenverbrauch

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Die Europäische Kommission hat heute die vollständige Befreiung von der Umlage nach Erneuerbaren Energien Gesetz für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung beihilferechtlich genehmigt. Das geht aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums von heute hervor. Demnach wäre die bisherige Genehmigung Ende des Jahres ausgelaufen, so dass ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich gewesen sei.

Laut den Regelungen fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an, bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es bei der vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage.

Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter zehn Kilowatt und einem Eigenverbrauch von höchstens zehn Megawattstunden pro Jahr beim Eigenverbrau können damit also auch aus Sicht der EU weiterhin von der EEG-Umlage befreit sein.

Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist laut Wirtschaftsministerium weiterhin Gesprächsthema zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Nach einer Einigung mit Brüssel soll die EEG-Umlagenbegrenzung für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen im kommenden Jahr gesetzlich neu geregelt und der Europäischen Kommission zügig zur Genehmigung vorgelegt werden.

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