So soll der Stromhandel zwischen Nachbarn gelingen

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Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) hat am Mittwoch in Berlin sein „Impulspapier Bürgerstromhandel“ vorgestellt. Kern des Papiers ist eine To-Do-Liste, welche die Politik für einen Stromhandel zwischen Nachbarn abarbeiten müsste.

Die To-Do-Liste umfasst:

  • Definition von „Bürgerstrom“ (Schwellenwerte, räumlich)
  • Reduktion Stromnebenkosten
  • Verzicht auf Meldepflichten
  • Reduzierte Pflichen für Kleinst-Netznutzer (Bilanzkreisführung, Netznutzungsvertrag)

Bei richtiger Weichenstellung sprechen die Initiatoren des Papiers von einer Liberalisierung 2.0 des Energiemarktes und stellen einen „dynamischen Markt mit großem Effekt für die Energiewende“ in Aussicht. „Ganz im Sinne der Bestrebungen auf EU-Ebene zeigt das Impulspapier, wie die bisherigen Hürden im Stromhandel von Nachbar zu Nachbar beseitigt werden könnten“, sagt René Mono, BBEn-Vorstand.

Für die Studie beauftragt wurde das Institut „Energy Brainpool“. Autor Fabian Huneke stellte das Impulspapier in Berlin vor. Es zeigt, wie Privatpersonen zu Verkäufern von Strom etwa aus ihrer Photovoltaik-Anlage an ihre Nachbarn werden können. Dabei kommt im ersten Schritt ein Handel zwischen den Prosumenten und Nachbarn zustande. In der Folge wird dieses Zustandekommen den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen weitergemeldet, die als Dienstleister die Abwicklung übernehmen.

Der Ausgangspunkt für das Impulspapier ist klar: unter den aktuellen Bedingungen sei der Bürgerstromhandel nicht oder kaum möglich, so die Initiatoren des Papiers. Eines der größten Hindernisse seien dabei neben dem hohen Verwaltungsaufwand für Anlagenbesitzer die Stromnebenkosten.

Autor Huneke liefert in seinem Impulspapier Gründe, warum diese für den Bürgerstromhandel gesenkt werden müssten: So würde durch die Vermarktung des überschüssigen Stroms die Einspeisevergütung wegfallen, das rechtfertige eine Befreiung von der EEG-Umlage. Huneke betonte außerdem die netzdienlichen Vorteile eines lokalen Stromhandels: vom überschüssigen Ökostrom würde deutlich mehr auf lokaler Ebene verbraucht werden, er müsse also nicht auf höhere Netzebenen hochtransformiert und abtransportiert werden. Dadurch sinke der Bedarf für den Netzausbau. Diese Netzdienlichkeit rechtfertige ein ermäßigtes Nahnetzentgelt.

Durch die Möglichkeit, den Ökostrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage künftig direkt zu vermarkten, würden die Akteure außerdem aus eigenem wirtschaftlichen Interesse netzdienlich handeln. So bestehe beim Prosumer ein Interesse, die Neuanlage im Hinblick auf den lokalen Verbrauch und die lokale Vermarktung auszulegen, er trägt dabei weiter ein Investitionsrisiko. Durch die zusätzlichen Ertragsmöglichkeiten müssten die Anlagen nicht mehr nur im Hinblick auf den Eigenverbrauch optimiert werden, stattdessen könnte mit größeren Anlagen das Dach vollständig für die Energieerzeugung genutzt werden. Außerdem könnten Altanlagen, die ab 2020/21 aus der Förderung herausfallen, weiter gewinnbringend betrieben werden. Regional differenzierte Stromkosten würden so für einen zielgerichteten Ausbau erneuerbarer Energieanlagen an den Orten des Verbrauchs sorgen – und das wiederum brächte die Energiewende verstärkt auch in die Städte.

Auch der Käufer agiere aus wirtschaftlichem Interesse netzdienlich. Er habe ein Interesse daran, seinen Verbrauch auf die Zeit zu verlegen, in der er den vermeintlich günstigeren Ökostrom vom Nachbarn bezieht. Bleibt der Ökostrom wegen schlechtem Wetter aus, würde der Käufer einfach weiter vom Energieversorger beziehen.

Das Impulspapier beinhaltet auch Vorschläge zu standardisierte Rahmenverträge, in denen nicht viel mehr als der Preis, Laufzeit und die jeweiligen Zählernummern aufgeführt sind. Die vorgeschlagenen Standard-Verträge beziehen sich dabei bewusst auf Überschussstrom, nicht auf festgelegte Ökostrommengen.

Für die verschiedenen Modellrechnungen geht Huneke von Stromnebenkosten von 3 statt den üblichen etwa 20 Cent pro Kilowattstunde aus.  Demnach würde sich die Wirtschaftlichkeit einer Anlage durch den Bürgerstromhandel um 10 bis 15 Prozent steigern, der Käufer wiederum würde für den Überschussstrom bei den Stromrechnungen 5 bis 10 Prozent einsparen. „Keinen Vorteil hätten die Energieversorger, wenn sie es weiter nur auf ihre eigene Verkaufsmenge absehen“, sagte auf dem Pressetermin Marcel Keiffenheim, BBEn-Aufsichtsrat und Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy eG. „Statt also weiter ihre Marge rein aus der Kilowattstunde zu beziehen könnten die EVUs stattdessen gegen ein kleines Entgelt Dienstleistungen erbringen, indem sie etwa Käufer und Verkäufer untereinander vermitteln, den Strom in ihren Bilanzkreis übernehmen oder die Rechnungen ausstellen.

Während Käufer und Verkäufer laut Impulspapier das Geldgeschäft beim Bürgerstromhandel direkt abwickeln, läuft das physikalische Stromgeschäft weiter über die jeweiligen Energieversorger. Für den Handel von überschüssigem Solarstrom seien die Standardlastprofile der Energieversorger mit ihrem 15-Minuten-Takt dabei ausreichend, Smart Meter könnten künftig aber noch weitere Optimierungen für den Bürgerstromhandel bringen. Wie beim Eigenstrom schlägt das Impulspapier auch für den Bürgerstromhandel gesetzliche Schwellenwerte vor, in konkreten Zahlen ist dies eine maximale Anlagen-Kapazität von zehn Kilowatt und einer Erzeugung von zehn Megawattstunden pro Jahr liegen.

Der im Impulspapier umrissene Bürgerstromhandel geht deutlich weiter als Bürgerstromhandels-Projekte wie beispielsweise von Lichtblick oder den Stadtwerken Wuppertal. „Der Stromhandel findet bei diesen innerhalb eines Bilanzkreises unter dem Dach eines Energieunternehmens statt“, sagt Huneke. Die Idee hinter dem Impulspapier ist es stattdessen, dass Bürgerstromhandel zwischen jedem möglich sein soll, sofern Käufer und Verkäufer hinter dem gleichen Umspannwerk vernetzt sind. Die Vermarktungskanäle stellt sich der Autor entsprechend vielseitig vor: direkt mit dem Nachbarn, über Ebay-Kleinanzeigen oder auch über Energieversorgungsunternehmen, die in diesem Fall als Energiedienstleister agieren.

Die To-Do-Liste des Impulspapiers ist im Grunde eine Umsetzung dessen, was im sogenannten ‚Winterpaket“ auf EU-Ebene bereits vorgeschlagen wird“, BBEn-Vorstand Mono. Derzeit wird das Paket im EU-Rat verhandelt, in Kraft treten soll es voraussichtlich 2018 oder 2019. „Zwar bestehen zwischen den EU-Organen mit Blick auf die Ausgestaltung Differenzen, jedoch wurde die Notwendigkeit einer partizipativen Energiewende in Brüssel erkannt. Dass insbesondere aus Deutschland seitens des Bundeswirtschaftsministeriums die Bürgerenergie in Brüssel unterlaufen wird, ist sehr ärgerlich“ betont BBEn-Vorstand René Mono. In diesem Sinne äußert sich auch Hans-Josef Fell, EWG-Präsident und Mitautor EEG 2000, in seiner politischen Analyse vor dem Hintergrund des jetzt herausgegebenen Impulspapiers.

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