Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am Freitag das E-Auto Tesla „Model S“ von der Liste förderfähiger Modelle gestrichen. Damit entgeht Käufern künftig die Förderung durch eine Kaufpräme in Höhe von 4000 Euro. „Dies ist Ergebnis einer seit Juli 2017 laufenden Prüfung, ob das ‚Model S Base‘ für den für die Förderfähigkeit notwendigen Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro überhaupt erwerbbar ist“, sagt ein Sprecher auf Nachfrage von pv magazine. Etwaige Auswirkungen dieser Entscheidung würden derzeit geprüft. Ähnlichen Verfahren gegen andere Hersteller gebe es indes nicht. Entscheidend bei Tesla sei „die preisliche Nähe des Tesla-Modells zur Fördergrenze des Netto-Listenpreises von 60.000 Euro“, sagt der Sprecher weiter.
Nach Recherchen von „Auto Bild“ war das Basismodell des Modell S nur mit zusätzlichem Komfortpaket erhältlich. Der US-Autobauer steht damit im Verdacht, sich in Deutschland mit einem Basismodell, das so gar nicht zu bekommen sei, widerrechtlich staatliche Kaufprämie erschlichen zu haben.
Hintergrund dazu ist: Bei der Einführung der Kaufprämie für Elektroautos hat der Gesetzgeber eine Obergrenze für förderfähige Modelle von 60.000 Euro festgelegt. Die Modelle von Tesla waren damit laut Berichten zunächst nicht förderfähig. Der kalifornische Autobauer habe allerdings kurz nach der Einführung sein „Model S“ in einer abgespeckten Basisversion für 58.000 Euro angeboten und die BAFA nahm es in ihre Liste auf. Übliche Standards wie Navigationssystem, Rückfahrkamera oder elektrisch einklappbare Außenspiegel habe der Käufer dann als „Komfortpaket“ dazukaufen können, ohne aus der Förderung zu fliegen.
Das BAFA erwägt jetzt nach Sprecherangaben sogar die Rückforderung des staatlichen Kostenanteils der bereits ausgezahlten Kaufprämien – die Kosten für die 4000-Euro-Prämie teilen sich Staat und Hersteller hälftig. Seit Juli 2016 sind 1274 Anträge für die Kaufprämie von Tesla-Fahrzeuge eingegangen, davon sind 834 bewilligt und 648 ausgezahlt worden, das entspricht 1,3 Millionen Euro, wie das Amt weiter bestätige.
Der kalifornische Autobauer wies indes die Vorwürfe zurück. In einer Mitteilung erklärte das US-Unternehmen am Freitag, dass das „Model S“ auch in der Basisversion erhältlich und in dieser Form bereits an Kunden ausgeliefert worden sei.
Das BAFA hat bis Ende November insgesamt 42.251 Fahrzeuge gefördert, davon 24.547 reine Batteriefahrzeuge, 17.700 Plug-In Hybride und vier Brennstoffzellenfahrzeuge. Damit sind im November etwas über 4500 neue Anträge bei der Behörde eingegangen; die Nachfrage bleibt also weiter eher verhalten. Wie aus der BAFA-Statistik weiter hervorgeht, sind für BMW-Modelle bisher 8943 Anträge eingegangen, für Volkswagen-Modelle mit 5975 Anträgen und für Renault 5557 Anträgen. Die meisten Antragsteller kommen dabei weiterhin aus Unternehmen (22.212), gefolgt von Privatpersonen (19.346).
Regional betrachtet kommen 9043 Anträge aus Bayern, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit 8857 respektive 8022 Anträgen. Am Ende rangieren weiterhin die Autofahrer aus Bremen mit 199 Anträgen und Mecklenburg-Vorpommern mit 323 Anträgen. Für die Kaufprämie stehen insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung, die bis maximal 2019 für neue Elektro- und Hybridautos ausgeschüttet werden sollen. Zusätzlich investiert die Bundesregierung auch dreistellige Millionenbeträge in den Ausbau der Ladeinfrastrukturen in den kommenden Jahren.
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