Mit dem EEG 2014 hatte die Politik die Regelung eingeführt, dass alle EEG-Anlagen, die unter die verpflichtende Direktvermarktung fallen, für ihren Strom keine Vergütung mehr erhalten, wenn der Preis an der Strombörse in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Der Vergütungsausfall betrifft die Stunden mit negativen Strompreisen. In diesem Jahr gab es schon einige Tage, an denen solche Phasen auftraten. Für die längste Periode – mit 21 aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Strompreisen – sorgte Ende Oktober der Herbststurm „Herwart“.
Die Berliner Energiemarkt-Experten haben daher ihre Kurzstudie von 2014 aktualisiert und ein neues White Paper herausgebraucht. Dabei zeige sich, dass die Sechs-Stunden-Regel die Gewinne der Photovoltaik- und Windkraftanlagen kaum verringere, hieß es zur Veröffentlichung am Donnerstag. Sie haben dafür nach eigenen Angaben den Zeitraum von 2016 bis 2036 betrachtet.
Betreiber von Windkraftanlagen, die 2016 ans Netz gegangen sind, müssten auf etwa 1,4 Prozent ihrer Erlöse während des 20-jährigen Vergütungszeitraums verzichten. Bei Photovoltaik-Anlagen mache es nur 0,3 Prozent der Erlöse aus. Die entgangenen Einnahmen gerechnet auf die Investitionskosten der Photovoltaik-Anlagen betragen durchschnittlich ein Prozent, wie es weiter hieß.
Energy Brainpool geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass wegen des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien die Sechs-Stunden-Regel künftig noch häufiger greifen werde. So steige der Anteil der entgangenen Vergütungszahlungen für Windkraftanlagen bis 2036 auf etwa vier und für Photovoltaik-Anlagen auf etwa ein Prozent. Der Grund für die höheren Verluste bei der Windkraft sei, dass Solarstrom seine Maximalwerte meiste in der Mittagszeit erreiche, wenn eine hohe Nachfrage bestehe. Windkraftanlagen speisten hingegen häufig viel Strom in den nachfrageschwachen Nachtstunden ein. Damit wären Windkraftanlagen potenziell häufiger von der Sechs-Stunden-Regelung betroffen als Photovoltaik-Anlagen.
„Auch wenn negative Preise zukünftig häufiger auf der Agenda stehen, bleibt das finanzielle Risiko in den nächsten 20 Jahren begrenzt“, sagt Tobias Kurth, Geschäftsführer bei Energy Brainpool. Ab dem 21. Betriebsjahr müssten die negativen Preise in stärkerem Maße berücksichtigt werden, wenn Investoren und Betreiber ihre Erlöse bewerteten.
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Zitat:
Energy Brainpool geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass wegen des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien die Sechs-Stunden-Regel künftig noch häufiger greifen werde.Zitat Ende.
Müsste nicht sein, wenn die EE noch zwingend den Versorgern zugeteilt würden, wie das vor 2010 der Fall war.
Konventionelle vor allem Kohlekraftwerke wären bei zunehmenden EE entsprechend weniger am Netz. Das ist nämlich der Hauptgrund für die negativen Preise.
Geht ja leider auch zu Lasten der nicht privilegierten Verbraucher, die höhere EEG Umlage bezahlen müssen.
Warum wehren sich die Betreiber nicht gegen die 6-Stunden-Regel? Es wäre doch ausreichend, die Leistung der Wind- oder PV-Anlagen nach z. B. 5 Stunden negativer Strompreise kurzzeitig (also z. B. 1/4-Stunde) soweit zu drosseln, bis die Strompreise nicht mehr negativ sind. Das könnten die Direktvermarkter doch bequem koordinieren?
Erneuerbare Energien haben bekanntlich keine negativen Strompreise und sind in dieser Hinsicht „must run“-Kraftwerken überlegen.
Bei 80% erneuerbaren Energien und 20% fossilen Kraftwerken mit negativen Strompreisen würde es ja ausreichen, die Leistung der erneuerbaren Kraftwerke kurzfristig um 1/4 zu reduzieren, dann gibt es keine negativen Preise mehr…
Fazit: wenn die Erzeuger der Erneuerbaren Energien gut und koordiniert zusammenarbeiten, läßt sich das Problem der Ertragsverluste leicht aus der Welt schaffen!
Andreas Horn sagt:
Warum wehren sich die Betreiber nicht gegen die 6-Stunden-Regel? Es wäre doch ausreichend, die Leistung der Wind- oder PV-Anlagen nach z. B. 5 Stunden negativer Strompreise kurzzeitig (also z. B. 1/4-Stunde) soweit zu drosseln, bis die Strompreise nicht mehr negativ sind. Das könnten die Direktvermarkter doch bequem koordinieren?
@ Andreas Horn
Die Verursacher der zunehmenden negativen Preisen sind nun mal die Kohlekraftwerke, die seit der EEG Neuordnung 2010 nicht mehr angepasst werden müssen, und in Folge dessen Überschuss erzeugen.
Und für die Regelung sind doch die Netzbetreiber verantwortlich, oder ????
Wie sollen sich die EE Betreiber dagegen wehren ??
Zumal negative oder niedrige Preise auf der konventionellen Seite — wo das geregelt wird — zu lukrativen Geschäften einladen.
Den Konventionellen geht ja nichts verloren, denn für negative, oder niedrige Börsenpreise zahlt ja der nicht privilegierte Verbraucher höhere EEG Umlage.
Mit der 6 Stunden Regel kommt noch ein weiteres Opfer seitens der EE hinzu.
Dieses faule Ei wurde den Erneuerbaren mit der EEG Neuordnung 2010 , und der verpflichtung der EE an die Börse, in Nest gelegt.