Einen gemeinsamen Aufruf haben am Wochenende elf Verbände gestartet. Sie sprechen sich für eine Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt aus. Sie bekennen sich zur Energiewende und dem Klimaschutz, doch das derzeitigen Finanzierungssystem für den Ausbau der Erneuerbaren – als Herzstück der Energiewende – stoße an seine Grenzen. Die immer weiter gestiegenen Kosten müssten vor allem die privaten Haushalte und nicht-priviligierte Unternehmen tragen, heißt es in dem Schreiben der Verbände mit dem Titel „Sozial-wirtschaftlich-verbraucherfreundlich: Für eine nachhaltige Haushaltsfinanzierung der Energiewende“.
Die nicht-entlasteten Unternehmen drohten ihre Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Kosten und regulatorische Unsicherheiten zu verlieren. „Daher brauchen wir ein neues Finanzierungssystem für den weiteren kosteneffizienten Ausbau erneuerbarer Energien, das sozial gerecht ist und gleichzeitig wieder Investitionssicherheit für die Wirtschaft schafft sowie den Weg zum Erreichen der Klimaziele ebnet“, heißt es in dem Appell weiter. Zumindest Teile der Kosten für die Energiewende sollten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Die Verbände wollen die besten Vorschläge debattieren. Die neue Bundesregierung müsse kurzfristig die Weichen für die Umstellung der Finanzierung stellen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der sich auch an dem Appell beteiligt hat, plädiert die Stromkosten für die Verbraucher mit einer auf dem CO2-Ausstoß basierenden Verteilung der EEG-Umlage auf den Energieverbrauch für Wärme und Verkehr zu verringern. Der Verband hat dazu vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IöW) eine Studie anfertigen lassen. Die Ergebnisse zeigten, dass nicht nur die Stromkunden entlastet, sondern auch die Wettbewerbsnachteile für Investitionen in innovative, saubere Heiz- und Mobilitätslösungen beseitigt sowie die Sektorenkopplung vorangebracht würden, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Vorschlag des Verbands sehe einen stufenweisen Übergang sowie die Einführung eines CO2-Mindestpreises im Stromerzeugungsmarkt vor. „Mit mutigen Reformschritten können wir nicht nur die Klimaziele erreichen, und nur so auch zum internationalen Erfolgsmodell für eine kostengerechte Energiewende werden“, sagte Busch weiter.
Neben dem bne beteiligten sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Verband der chemischen Industrie (VCI), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Verband Chemiehandel (VCH), der DGB, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Mieterbund, der Wirtschaftsverband Anlagenbau und Industrieservice, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und der Verband Führungskräfte Chemie an dem Appell.
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Ob denen bewusst ist, dass ihre Forderung eine staatliche Beihilfe ist.
Bisher war es von Vorteil, dass es keine staatliche Beihilfe ist.
Siehe hier:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Zitat:
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle.
Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.