Das Plus auf dem EEG-Konto ist im Oktober um gut 100 Millionen Euro auf 3,429 Milliarden Euro gestiegen. Dies geht aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber am Montag hervor. Den Einnahmen von gut 2,1 Milliarden Euro standen Ausgaben von mehr als 2,0 Milliarden Euro gegenüber. Der EEG-Kontostand, aus dem die Übertragungsnetzbetreiber unter anderem die Vergütungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen in Deutschland bestreiten, liegt damit weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau. Nach den Rückgängen des Überschusses in den Monaten Mai, Juni, Juli, August und September dürfte das Plus bis zum Jahresende wieder ausgebaut werden.
Nach jüngsten Auswertungen des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) hatten die in Deutschland installierten Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen im Oktober soviel Strom erzeugt wie nie zuvor. Insgesamt kamen sie auf 14,6 Milliarden Kilowattstunden, davon 12,5 Milliarden Kilowattstunden Windstrom. Am 28. Oktober produzierten die deutschen Windenergieanlagen demnach von 19 bis 20 Uhr insgesamt Strom mit einer Leistung von 39.200 Megawatt ein neuer Rekordwert.
Der Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt stieg auf dem neuen Rekordstand von 44,1 Prozent, wie Energy Charts vom Fraunhofer ISE ermittelte. Nach deren Berechnung erzeugten die Erneuerbaren-Anlagen im Oktober insgesamt 20,7 Milliarden Kilowattstunden Strom.
Einhergehend mit dem Sturmtief „Herwart“ und den hohen Einspeisungen der Windkraftanlagen fielen die Strompreise an der Börse in den negativen Bereich. Sie waren nach der Veröffentlichung auf netztransparenz.de vom 28. Oktober 21 Uhr bis zum 29. Oktober 17 Uhr durchgehend im Minus. In dieser Zeit haben die EEG-Anlagenbetreiber, die die Direktvermarktung nutzen, keinen Anspruch auf Vergütung des produzierten Stroms.
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Es werden nicht alle Anlagen in der Direktvermarktung nicht vergütet in so langen „Negativzeiten“ – Altanlagen zb und so wie hier beschrieben. Warum darin PV- Anlagen zw. 500 kW und 3 MW Nennleistung gegenüber dem Wind diskrimiert werden verstehe ich allerdings nicht, zumal PV fast garnicht und Wind an vielen Stellen extrem oft abgeregelt wird (…).
Erzeuger von sauberem Strom, die diesen selbst an der Strombörse verkaufen, erhalten normalerweise eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Verkaufswert, den der Erzeuger an der Börse erzielt, und der höheren staatlichen Einspeisevergütung aus. Wenn der Strompreis an der Börse negativ ist, darf diese Marktprämie für neue Stromerzeugungsanlagen seit 2016 nur noch in begrenztem Maße ausgezahlt werden. So sehen es die Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission vor.
Konkret bedeutet das: Die Marktprämie sinkt auf Null, wenn der Strompreis an der Strombörse mindestens sechs Stunden lang negativ ist. Diese Null-Prämie gilt dann rückwirkend für diese sechs Stunden und jede weitere darauffolgende Stunde mit negativen Preisen. Erst wenn es eine Stunde mit positiven Preisen gibt, kehrt die Marktprämie auf ihr normales Niveau zurück.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
Windenergieanlagen mit weniger als 3 MW Leistung,
alle sonstigen Erneuerbare-Energien-Anlagen mit weniger als 500 KW Leistung und
Pilotwindenergieanlagen an Land und auf See.
Karlheinz Remmers sagt:
Warum darin PV- Anlagen zw. 500 kW und 3 MW Nennleistung gegenüber dem Wind diskrimiert werden verstehe ich allerdings nicht, zumal PV fast garnicht und Wind an vielen Stellen extrem oft abgeregelt wird (…).
@ Karlheinz Remmers.
Das ist ja das für die EE und die Energiewende Nachteilige seit der EEG Neuordnung 2010.
Als die EE noch prognostiziert, zwingend zugeteilt wurden, war zwangsläufig festgelegt dass Kohlekraftwerke vorrangig ab geregelt wurden, denn Wind und Sonne waren ja schon zugewiesen.
Seit die EE an die Börse verbannt wurden, dort zusätzlich anfallen, können das diejenigen bestimmen, denen das gerade preislich ins Konzept passt was wo ab geregelt wird.
Da das nicht unbedingt die „Enthusiasten“ der Energiewende sind, wird da so einiges für Freunde der Energiewende unverständlich.
Zitat:
Einhergehend mit dem Sturmtief „Herwart“ und den hohen Einspeisungen der Windkraftanlagen fielen die Strompreise an der Börse in den negativen Bereich. Sie waren nach der Veröffentlichung auf netztransparenz.de vom 28. Oktober 21 Uhr bis zum 29. Oktober 17 Uhr durchgehend im Minus. In dieser Zeit haben die EEG-Anlagenbetreiber, die die Direktvermarktung nutzen, keinen Anspruch auf Vergütung des produzierten Stroms.
Zitat Ende.
Diese zitierte Tatsache, spiegelt die Ursache für den ständig steigenden Überschuss auf dem EEG Konto.
Das wegen der niedrigen oder negativen Börsenpreise steigende Volumen der Umlage, das auf dem EEG Konto eingeht, ist größer als die monetäre Menge die für die Vergütungen benötigt wird.
Das kommt daher, weil der EE Zubau, die Börsenpreise drückt, und dadurch auf dem Konto die eingehende Umlage erhöht, dem gegenüber stehen die drastisch gesenkten Vergütungen für den Zubau, auf der Ausgabenseite..
Dazu kommt noch, dass für die Direktvermarkter bei negativen Börsenpreisen – die die Umlage besonders hoch treiben – gar eine Ausgaben anfallen, weil die da kein Anspruch auf Vergütung haben..
Da muss zwangsläufig ein Überschuss anfallen.
Das wäre ja alles nicht zu kritisieren, wenn die Konto Überschüsse, für das jeweils folgende Jahr der Umlage zugute kämen. Was aber in der Vergangenheit leider nicht so war.