Anschluss von Solar-Stecker-Geräten nun normgerecht möglich

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pv magazine: Was beinhaltet der neue Standard für steckbare Balkon-Solarmodule?
Marcus Vietzke (Foto): Erstmals wird es für Laien möglich sein, Balkon-Solarmodule normgerecht in jedem Stromkreis anzuschließen. Das gilt übrigens auch für alle anderen denkbaren Stromerzeugungs- und Stromspeichergeräte.

Sind Sie damit zufrieden? Auch mit dem Verlauf der Erarbeitung der Norm?
Auch wenn wir nicht alle unsere Verhandlungsziele erreicht haben, ist die neue DIN VDE 0100-551-1 ein Meilenstein auf dem Weg zu einer dezentraleren und demokratischeren Energieinfrastruktur. Die DKE hat den professionellen Rahmen für den Dialog aller Experten bereitgestellt. Auch die Mehrheit der Experten war an einem konstruktiven Dialog interessiert.

Was passiert als nächstes?
Mit der DIN VDE 0100-551-1 wurde nur die wichtigste Norm geöffnet. Das Einstecken einer Stromerzeugungseinrichtung tangiert aber wenigstens zwei weitere Normen: Zum einen läuft bei dem Gremium der VDE 0298-4 seit Juni eine Anfrage bezüglich einer Bagatellgrenze. Zum anderen werden in den nächsten Monaten fast eintausend Einsprüche auf die VDE-AR-N 4105: 2017-07 verhandelt. Dabei wird es darum gehen, ob die Netzbetreiber im FNN bereit sind, den EU Netzkodex 2016/631, in Form eines vereinfachten Meldeverfahrens umzusetzen. Dieser impliziert für Anlagen bis 800 Watt vereinfachte Regelungen. Dazu kommt die Neuerstellung einer Produktnorm für diese Geräteklasse, die von der DGS beantragt wurde.

Bedeutet das nun, dass die Verteilnetzbetreiber den Betrieb der Stecker-Solar-Geräte nicht mehr untersagen können?
Ob die Verteilnetzbetreiber jemals den Betrieb der Stecker-Solar-Geräte untersagen konnten, wird gerade gerichtlich geklärt (hierzu auch Interview mit der Rechtsanwältin Bettina Hennig). Da die Verteilnetzbetreiber aber schon bei der alten Norm einräumen mussten, dass am Zähler ihre Zuständigkeit endet, bietet die neue Norm kaum noch eine Grundlage für Argumente, wie sie bisher vorgetragen wurden. Der Betrieb liegt ganz klar außerhalb der Befugnisse der Verteilnetzbetreiber.

Warum stellen sich die Netzbetreiber trotzdem immer wieder quer?
Solange die Netzbetreiber nach einem Netzentgelt pro Kilowattstunde Strombezug vergütet werden, bleibt aber ein starker Anreiz vorhanden, in alle Gesetze Markteintrittsbarrieren für dezentrale Erzeugungsgeräte hinein zu interpretieren. So meint Stuttgart Netze Betrieb GmbH beispielsweise: ‚Außerdem verstößt eine nur durch den Anlagenbetreiber erfolgte Installation gegen die Vorschrift des § 19 Abs.3 NAV‘, was sich im besten Fall auf den Passus: ‚Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen‘ stützt. Praktisch haben sie aber weder mit der alten noch der neuen Norm eine Handhabe bei Anlagen unter zehn Kilowatt, für die keine EEG-Vergütung gewünscht ist, da sie als Wirtschaftsunternehmen keine Bußgelder verhängen können und ein steckbares Photovoltaik-Gerät keine der Voraussetzungen für die Netztrennung nach § 24 NAV erfüllt.

Glauben Sie, dass der neue Standard den Mini-Photovoltaik-Anlagen in den Städten einen Schub verleihen wird?
Bereits jetzt sehen wir eine Vervierfachung der Absatzzahlen und einen globalen Trend zum Microgrid. Ich glaube nicht, dass dieser Trend noch umzukehren ist. Zumal wir Systeme sehen werden, die Stromgestehungskosten ab 4,0 Cent pro Kilowattstunde aufweisen, und damit neben ökologisch und politisch motivierten nun auch für wirtschaftlich motivierte Käufer interessant sind.

 

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