Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gehören zu den Bundesländern, die mit eigenen Förderprogrammen die Elektromobilität voranbringen wollen. Baden-Württemberg legt ab dem 1. November mit sogenannten BW-e-Gutscheinen eine zusätzliche Förderung für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen auf, für die 43,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bei der Förderung werden den Unterlagen zufolge nicht nur Elektroautos berücksichtigt, sondern auch andere Fahrzeugarten – beispielsweise können sich gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4000 Euro fördern lassen. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten können Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller erhalten. Für Bus-Unternehmen ist demnach bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro möglich – die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-LKW umsteigen.
Eine weitere Zielgruppe für die Förderung durch den BW-e-Gutscheinen sind insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen sowie Pflege- und Sozialdienste, außerdem Kreise und Kommunen sowie Logistik- und Lieferdienste in Luftreinhalteplangebieten. Denn besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen in Zukunft elektrisch angetrieben werden und deutlich weniger Emissionen vor Ort ausstoßen. Die Fördersumme beträgt hier 6000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge; bezuschusst werden die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Mitte Oktober Privatleute, die auf ihrem Grundstück eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge installieren wollen. Aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw zahlt das Land 50 Prozent der Kosten – bis 1000 Euro für jeden privat genutzten Ladepunkt und bis 5000 Euro für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Die neue Förderung ist Teil des „Sofortprogramms Elektromobilität“, das die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat. Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen elf und 22 Kilowatt sowie die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen und -sensoren, Tiefbau und Fundament, die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom. Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif, teilt das Land Nordrhein-Westfalen mit: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.
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