Neue Vorgaben für Veröffentlichung der Verteilnetzentgelte

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Die Netzentgelte in Deutschland variieren stark von Region zu Region. Die Bundesnetzagentur hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, in dem sie den rund 900 Verteilnetzbetreibern klare Vorgaben und Fristen für die Veröffentlichung ihrer Netzentgelte setzt. So müssten diese jetzt bis zum 15. Oktober für das Folgejahr verbindlich veröffentlicht werden. So solle es genügend zeitlichen Vorlauf für die Lieferanten geben, ihre Preise zu kalkulieren und die Kunden zu informieren.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßte dies. „Ein lange bestehendes Hemmnis für den Wettbewerb wird damit abgeräumt“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. In der Vergangenheit sei es häufig so gewesen, dass die Vertriebe auf den Kosten sitzen blieben, wenn die Netzentgelte nachträglich noch einmal geändert worden seien. Sie hätten ihre Tarife dann nicht mehr entsprechend anpassen können. „Es kann aber nicht sein, dass Vertriebe die Zeche für die ungenaue Arbeit einiger Verteilnetzbetreiber zahlen“, so Busch weiter. Sein Verband setze sich daher schon seit Jahren für feste und verbindliche Veröffentlichungsfristen ein.

Im Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Erlösobergrenzen für das Jahr 2018 werde klar aufgezeigt, in welcher zeitlichen Kaskade die verschiedenen Preisbestandteile zu veröffentlichen seien. Bis zum 1. Oktober müssten die Übertragungsnetzbetreiber ihre Entgelte bekanntgeben. Daraufhin seien die nachgelagerten Weiterverteiler und im Anschluss die Verteilnetzbetreiber bis zum 15. Oktober aufgerufen, ihre Netzentgelte zu veröffentlichen.

Erstmals gebe es in diesem Jahr dabei Referenzpreisblätter zur Ermittlung der Kosten für die dezentrale Einspeisung hinzu. Diese haben die Übertragungsnetzbetreiber dem bne zufolge bereits Anfang September vorab veröffentlicht. „Mit der frühen Veröffentlichung der Referenzpreisblätter durch die Übertragungsnetzbetreiber und der klaren Prozessbeschreibung der Bundesnetzagentur gibt es nun keine Rechtfertigung mehr, die Netzentgelte auf Verteilnetzebene nach dem 15. Oktober noch einmal anzupassen“, so Busch weiter. Vertriebe und Verbraucher hätten damit endlich mehr Planungssicherheit.

 

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