Die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung hat mit Energieexperten ein Whitepaper erarbeitet. Darin werden bestehende Vorschläge zur künftigen Finanzierung der Energiewende evaluiert und auf ihre Wirkung auf soziale Verteilungseffekte beurteilt. Das Ergebnis sei, dass ein sektorenübergreifender CO2-Preis für eine gerechte und planbare Finanzierung der Energiewende sorgen würde, so die einhellige Meinung der Autoren des am Donnerstag veröffentlichten Whitepapers. Die Ausgestaltung des CO2-Preises sollte dabei im Einklang mit den Vorschlägen der EU-Kommission erfolgen und sich am Energiegehalt sowie dem CO2-Ausstoß bemessen. Auf diese Weise sei eine Lenkungswirkung hinsichtlich der Vermeidung von CO2-Emissionen zu erwarten und auch eine Planungssicherheit für künftige Investitionen.
In ihrem Papier haben die Autoren sechs verschiedene Vorschläge für eine neue Finanzierung der EEG-Umlage untersucht: den Energiewende-Streckungsfonds, die Verteilung der EEG-Umlage auf alle Sektoren, die Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt, einen CO2-Mindestpreis als ergänzendes Instrument zum Emissionshandel, eine CO2-Abgabe und eine CO2-Steuer. All diese Vorschläge allein seien nicht ausreichend, um den Anspruch einer gerechten Finanzierung zu erfüllen. Daher sei eine Energiesteuerreform eine Lösung. Die Autoren schlagen vor, dass sich Steuersätze künftig am CO2-Ausstoß und Energiegehalt orientieren. Der sektorenübergreifende CO2-Preis solle dabei zu Beginn bei 30 Euro pro Tonne liegen und langfristig bis auf 80 Euro pro Tonne steigen. Zusatzeinnahmen aus dem CO2-Preis sollten nach sozialen Aspekten zurückgeführt werden.
Unter Berufung auf Berechnungen von Energy Brainpool für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) weisen die Autoren darauf hin, dass ein Vorgeschlagener CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne die EEG-Umlage um etwa 0,8 Cent pro Kilowattstunde verringern würde. Derzeit liegt die EEG-Umlage für den nicht-privilegierten Letztverbrauch bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Bei diesem Absenkungspotenzial sei eine Anpassung der Energiesteuer hinsichtlich ihres Energiegehalts noch nicht einmal berücksichtigt.
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Es wird nicht so ganz klar, was der Unterschied zwischen einem „CO2-Preis“ und einer „CO2-Steuer“ sein soll. Der Unterschied könnte sein, wer das Geld einnimmt. Soll aber ein Teil davon nach „sozialverträglichen Aspekten“ zurückgeführt werden, müsste doch der Staat es einnehmen, um es dann über Anerkennung eines höheren Existenzminimums zu verteilen. Den Löwenanteil könnte er auf das EEG-Konto einzahlen, damit entsprechend die EEG-Umlage gesenkt werden kann.
Das eigentliche Problem, das hier nicht angesprochen wurde, ist, ob es eine nationale, europäische oder internationale Lösung sein soll. EU und international wird es schwer werden, zur Zeit eine Zustimmung zu bekommen. National müssten die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen ausreichend entlastet werden, weil man die ausländischen nicht so leicht belasten kann, wenn sie nach D importieren. Letztlich wird man vielen Waren nicht ansehen, mit welchem Energieaufwand sie erzeugt werden. Also wird es doch eher bei der kleinen Lösung bleiben, dass der Letztverbraucher von Energieträgern im Inland belastet werden kann, große Teile des Energieverbrauchs von Industrie und Gewerbe aber nur gering oder gar nicht belastet werden können.
Auch die Stromerzeuger je nach Kraftwerksart zu belasten muss mit Vorsicht angegangen werden, denn noch brauchen wir auch die konventionell erzeugenden Kohle- und Gaskraftwerke, und im Sinne der Teil-Unabhängigkeit und Verteilung des Energieimports auf viele Anbieter sollte auch nicht alle Reservekapazität in Gaskraftwerken bestehen. So wird man auch dafür eine Einzellösung brauchen, die die Erneuerbaren zwar bevorzugt und Speicher ermöglicht, aber nicht so, dass Kohle und Gas vor der Zeit abgewürgt werden.
Ein echter Fortschritt wäre es, wenn es gelingt, CO2-Senken (Wälder, Power-to Gas-Anlagen, etc.) dafür zu belohnen, dass sie der Atmosphäre dauerhaft CO2 entziehen. Das von manchen Technikgläubigen für so aussichtsreich gehaltene Carbon-Capture-and-Storage wird wahrscheinlich eher nicht förderungswürdig sein, weil da erstmal die Dauerhaftigkeit nachgewiesen werden müsste, aber von vorneherein ausschließen dürfte man es wohl nicht.
Das Hauptungerechte der Finanzierung der EE bleibt hier unbenannt und wird scheint es auch im sogenannten whitepaper nicht befasst. Was?
Es sind alle Finanzierungen, wo Stromkunden, gar für über 2400 Großkonzerne mit teils falsch berechnete Kosten bezahlen müssen und somit noch nicht einmal die steuerliche Gerechtigkeit gilt, bei der bekanntlich arme weniger als Reiche zu bezahlen haben.
Hier bei der EEG-Umlageberechnung werden Reiche, wie die hier sehr ungerecht privilegierten energieintensive Konzerne mit unter 1% an dr Umlage beteilligt, während selbst sehr arme Stromkunden die 99% von ihnen noch mitberechnet bekommen.
Und diese Konzerne können ihren Strom zudem unsolidarisch supergünstig zu 3 Cent/ kWh einkaufen, wo Haushaltskunden um 30 Cent/ kWh bezahlen.
Dann ist die Berechnung von Differenzkosten zwischen hohen Anfangsvergütungen und den auch durch sie von 7 auf 3 Cent/ kWh gesunkenen Börsenstrompreis ungerecht und pervers. Dieser 4 Cent-Unterschied wird nicht von den Vergütungskosten abgezogen, sondern berechnet. Dabei ist der ehemals günstige Strompreis von Kohle- + Atomstrom durch verschiedene Subventionen (siehe FÖS+UBA) günstiger als heutige EE-Preise. Und der anfangs teure Solarstrom wirkte weltweit + in Deutschland sehr innovativ für dadurch machbar günstigen Sonnenstromaufbau.
Der Zwangstagesbörsenverkauf für Erneuerbaren Strom, wo Kohle- + Atomstrom teils Jahre zuvor an der terminbörse verkaufen können, entwerte den flukturierenden EE-Strom immer mehr. Wieso darf der nicht wenigstens kombiniert und mit Speichern angeboten werden und gibt es für alle Energiearten eine Börse?
Vieles mehr wäre noch zu benennen, womit der arme Stromkunde von zu hohen Kosten belastet wird, die auch ohne Sektorkopplung deutlich zu senken wären. Leider führe das hier zu weit. Bei http://www.sunon.org gibt es mehr es laufend erweitert.
Das Ungerechteste, ist die Tatsache, dass seit 2010 aus der Differenz zwischen den Großhandelspreisen ( Börsenpreis ) und den EE Vergütungen die Umlage ermittelt wird.
Es geht aber nicht um Differenz, sondern um Differenz „Kosten“
Ursprünglich ( bis 2010 ) sollte die Umlage die „Mehrkosten“ decken die einem Versorger entstehen, weil er den relativ teuren EE Strom abnehmen und vergüten muss.
Da die etwa 30% des „teuren“ EE Strom die restlichen 70%, sprich Großhandelspreise, seines Bedarfst seit dem halbiert haben, so dass sein Portfolio von 100% eher billiger wird, kommt der Umlage nicht zugute.
In der Praxis sieht das so aus, je billiger sich ein Versorger Strom beschaffen kann, desto höhere Umlage muss sein Kunde bezahlen.