Die EU-Kommission hat mit AE Solar und Wuxi Saijing zwei weitere chinesische Modulhersteller aus dem Undertaking ausgeschlossen. Dies geht aus einem am Mittwoch im EU-Amtsblatt veröffentlichen Dokument hervor. Brüssel wirft AE Solar Scheingeschäfte sowie unvollständige Quartalsberichte zu den Verkäufen an die Kommission vor. Wuxi Saijing hat dagegen ein Handelssystem mit einem unabhängigen Importeur aufgebaut, bei dem die Solarmodule nach Inkrafttreten des Undertakings unter Mindestimportpreis in Europa verkauft worden seien. Dabei gebe es Rechnungen auf denen der Mindestimportpreis angegeben sei. Allerdings habe Wuxi Saijing ebenso Kompensationsgeschäfte mit dem Kunden vereinbart und so die Regelung unterlaufen. Dies hätten auch Ermittlungen des Zolls bestätigt.
Die beiden chinesischen Photovoltaik-Hersteller hätten die Vorwürfe nicht wiederlegen können, heißt es im Dokument der EU-Kommission. Einige Rechnungen von AE Solar und noch mehr von Wuxi Saijing erklärte Brüssel für ungültig. Die Zöllbehörden wurden angewiesen bei den Importeuren nachträglich die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle einzutreiben.
Derzeit läuft eine Zwischenprüfung des Undertakings und der Zölle. Im Juli hatte die EU-Kommission einen neuen Mechanismus vorgeschlagen, wie der Mindestimportpreis für in China gefertigte Solarzellen und Solarmodule künftig festgelegt werden soll. Dabei schlug sie einen Zeitplan vor, wie die Preise bis September 2018 sinken sollen. Derzeit wird über eine endgültige Regelung noch beraten. Diese sollte noch im Herbst veröffentlicht werden.
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