Mit dem Photovoltaik-Mieterstromgesetz will die Bundesregierung eine stärkere Solarstromnutzung in den Städten anreizen. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) nutzen rund zehn Millionen Verbraucher deutschlandweit bereits Solaranlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme. Nur ein Bruchteil davon sind allerdings Mieter in den Städten. Mit einem Zuschlag will die Bundesregierung Photovoltaik-Mieterstromprojekte nun wirtschaftlich attraktiver machen.
Der BSW-Solar will mit seinem neu aufgelegten Leitfaden zusätzlich die Immobilien- und Energiewirtschaft bei der Umsetzung solcher Modelle unterstützen. „Mit dem kostenlosen Leitfaden wollen wir Stadtwerken und der Immobilienwirtschaft eine Hilfestellung an die Hand geben, um ihre Mieter und Kunden künftig erfolgreich mit preiswertem Solarstrom zu versorgen und damit gleichzeitig stärker an sich zu binden“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands, am Donnerstag.
Das Photovoltaik-Mieterstromgesetz muss noch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Erst dann kann der Zuschlag, der je nach Größe der Photovoltaik-Anlage zwischen 2,11 und 3,7 Cent pro Kilowattstunde liegt, wirklich gezahlt werden. Der Verband rechnet in Kürze mit einer Rückmeldung aus Brüssel. Allgemein wird mit der Bewilligung durch die EU-Kommission gerechnet. Ein Formular zur Förderanmeldung solcher Projekte gibt es bei der Bundesnetzagentur bereits. Die Förderung soll nach dem Go aus Brüssel für alle Photovoltaik-Mieterstromanlagen bis 100 Kilowatt gezahlt werden, die nach dem 24. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind.
In dem 56-seitigen Leitfaden zeigt der BSW-Solar, worauf bei der Planung und Umsetzung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten geachtet werden muss. Es werde zudem mit Beispielrechnungen aufgezeigt, wie sich die Investitionen für alle Beteiligten rechne. Ausführlich würden die Faktoren beschrieben, die unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit beeinflussten, hieß es weiter. Der Leitfaden kann kostenlos heruntergeladen werden. Er sei im Zuge des EU-Projektes „PV-Financing“ entwickelt und mit Mitteln des „Horizon 2020“-Programms finanziert worden.
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