Netzbetreiber bauen neue Hürden für Stecker-Solarmodule auf

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pv magazine: Die Netzbetreiber stellen sich bei Stecker-Solarmodulen gern quer? Hat sich da was geändert?
Marcus Vietzke (Foto): Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da es in Deutschland fast 900 Netzbetreiber gibt. Das Spektrum reicht vom kostenlosen Einbau eines rücklaufgebremsten Zählers bis zur Androhung der Netztrennung -die aber nie umgesetzt wurde. Neu ist jedoch, dass das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE Regeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit Energieeinspeisesteckverbindern (Kapitel 5.5.3) in die VDE-AR-N 4105: 2017-07 aufgenommen hat.

Was besagen diese neuen Regeln?
Diese fordern einen separat abgesicherten Einspeisestromkreis mit einem Energieeinspeisesteckverbinder nach E DIN VDE V 0628-1 1 (VDE 0628-1), eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung am Energieeinspeisesteckverbinder und eine Anmeldung beim Netzbetreiber.

Steht das nicht im Widerspruch zum laufenden Normungsprozess?
Ja, das steht nicht nur im Widerspruch zum laufenden Normungsprozess bei der DKE, sondern ignoriert diesen vollständig. Es wäre einfach möglich gewesen, bei den Anforderungen der Stromkreise auf die DIN VDE 0100:551.7 zu verweisen. Stattdessen wird ein separat abgesicherter Einspeisestromkreis und ein Energieeinspeisesteckverbinder nach E DIN VDE V 0628-1 1 (VDE 0628-1) gefordert, was den ganzen Abschnitt in doppelter Hinsicht ad adsurdum führt.

Warum?
Ein separat abgesicherter Einspeisestromkreis macht die Verbraucherseite zur Versorgungsseite und ein Energieeinspeisesteckverbinder nach E DIN VDE V 0628-1 1 ist laut Hersteller eine feste Elektroinstallation. Darüber hinaus werden hier die Grundsätze der Normung ignoriert: Hinter einem Energieeinspeisesteckverbinder nach E DIN VDE V 0628-1 1 (VDE 0628-1) verbirgt sich ist ein proprietärer Wieland Steckverbinder. Eine ausschließliche Einschränkung auf eine proprietäre Komponente ist aber unzulässig. Dazu kommen fachliche Mängel: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind selektiv zu errichten, die am Energieeinspeisesteckverbinder geforderte Fehlerstrom-Schutzeinrichtung widerspricht diesem Grundsatz, da die gleiche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung im Verteiler vorhanden sein könnte.

Und was ist mit der Anmeldung beim Netzbetreiber?
Ja, abgerundet wird das Ganze durch die Forderung der Anmeldung beim Netzbetreiber. Es ist weder spezifiziert durch wen die Anmeldung durchzuführen ist, noch wird dem EU Netzkodex 2016/631 Rechnung getragen. Dabei sollte der EU Netzkodex 2016/631, der Anlagen bis 800 Watt als nicht systemrelevant ansieht, durch VDE|FNN in deutsche Regelungen übersetzt werden. Wenn man dem eigenen Anspruch – also der VDE|FNN fördert die Integration erneuerbarer Energien – gerecht werden wollte, hätte hier stehen können, dassErzeugungsanlagen bis 800 Voltampere vom Nutzer beim Netzbetreiber nach DIN EN 50438: 2008-08 „inform and fit“ anzuzeigen sind. Dies reicht aus, um den gegebenenfalls nötigen Zählertausch anzustoßen.

Wer verbirgt sich hinter dem VDE|FNN?
Dies beantwortet das FNN selbt wie folgt: Mitglieder bei FNN können juristische Personen wie Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen oder Behörden werden. Jedes Mitglied hat mindestens eine Stimme. Der Jahresbeitrag für Netzbetreiber orientiert sich an den jeweiligen gewichteten Netzlängen. Hersteller, Dienstleister, wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden zahlen einen Beitrag basierend auf den erworbenen Stimmrechten. Unternehmen, die freiwillig einen höheren Jahresbeitrag zahlen, erhalten zusätzliche Stimmrechte. Praktisch ist dieses Gremium eine „Party“ der Netzbetreiber, was bedeutet , dass angestellte Industrievertreter mehr Möglichkeiten haben, als beispielsweise ehrenamtliche Vertreter von Verbänden, da diese beispielsweise ein Spiel auf Zeit nur verlieren können.

Welche Motive vermuten Sie hinter diesem neuerlichen Schritt der Netzbetreiber?
Zurückzuführen ist dieses Verhalten wohl auf wirtschaftliche Interessen. Die Netzbetreiber werden nach einem Netzentgelt pro Kilowattstunde Strombezug vergütet. Photovoltaik-Anlagen reduzieren diesen Strombezug. Während die Netzbetreiber fest installierte Systeme aufgrund eindeutiger Gesetzgebung dulden müssen, nutzen sie bei steckbaren Systemen die lückenhafte Gesetzgebung, um Wettbewerb zu verhindern. Jeder Betreiber einer Stromerzeugungseinrichtung wird daher die Erfahrung machen, dass er vom Kunden zum Konkurrenten wird. Vorwerfen kann man das weniger den Netzbetreiber, sondern vielmehr der verfehlten Energiepolitik der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung. Anstatt die Strommarktmechanismen an eine dezentralere Stromerzeugung anzupassen, hält sie an veralteten Regelungen fest und spricht bei der Eigenstromproduktion von Endsolidarisierung und Deindustrialisierung.

Wie reagiert die DGS darauf?
Die DGS ruft zum Einspruch gegen diesen Normentwurf auf und hat dafür eine einfache Einspruchsvorlage auf pvplug.de zur Verfügung gestellt. Das dauert keine fünf Minuten und birgt kein Risiko für den Einsprechenden. Zudem haben wir mit der Untersuchung der Beeinflussung der Schutzkonzepte von Stromkreisen durch Stecker-Solar-Geräte die Datenbasis vervollständigt, die es uns erlaubt, einen soliden Sicherheitsstandard für Stecker-Solar-Geräte zu veröffentlichen. Herausgekommen sind zehn einfache Regeln, um die Verunsicherung von Verbrauchern, Behörden und Elektroinstallateuren zu verringern. Zudem kann es Herstellern und Anbietern solcher Geräte als Kriterienkatalog zur technischen Ausstattung ihrer Produkte dienen.

Was raten sie Interessenten von Solar-Stecker-Geräten, wie sollten sie sich jetzt verhalten?
Interessenten sollten sich vom Anbieter ihrer Wahl bestätigen lassen, dass das Solar-Stecker-Gerät dem DGS-Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte DGS 0001:2017-08 entspricht. Wenn das der Fall ist, spricht nichts gegen anklicken, auspacken, einstöpseln. Zu praktischen Fragen bezüglich der Anmeldung werden wir demnächst noch ein FAQ veröffentlichen.

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