Kunden wollen weniger Steuerbürokratie bei Photovoltaik-Anlagen

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Immer mehr Interessenten schreckt der steuerliche Aufwand vom Kauf einer Photovoltaik-Anlage ab. Manchmal geben auch Steuerberater falsche Empfehlungen. Das muss nicht sein, denn es gibt Befreiungsmöglichkeiten für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die zu selten berücksichtigt werden.

Photovoltaik-Fachbetriebe erleben es immer wieder und immer öfter: Der potenzielle Anlagenkäufer wurde intensiv beraten, die Anlage geplant und die Finanzierung kalkuliert. Dann kommt die Absage mit der Begründung, „das ist mir steuerlich zu kompliziert“ oder „mein Steuerberater hat mir abgeraten, das rechnet sich nicht“.

Doch beide Aussagen sind fragwürdig. Denn Photovoltaik-Anlagen rechnen sich derzeit in den meisten Anwendungsfällen mehr oder weniger gut. Die steuerliche Behandlung lässt sich dabei häufig vereinfachen, wenn man bürokratischen Aufwand scheut.

So ist die immer noch häufige und im Internet als „muss“ dargestellte Empfehlung, die Vorsteuererstattung in Anspruch zu nehmen, immer öfter falsch. Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuerpflicht, verbunden mit der Möglichkeit, die beim Photovoltaik-Anlagenkauf bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen. Das ist immerhin fast ein Fünftel der Investitionssumme.

Bei früheren Photovoltaik-Anlagen mit hohen Investitionssummen und Volleinspeisung des Solarstroms war Umsatzsteuerpflicht immer empfehlenswert. Der bürokratische Aufwand mit dem Finanzamt hat sich finanziell rentiert. Doch bei Anlagen, die hauptsächlich privatem Photovoltaik-Eigenverbrauch dienen, typischerweise in Einfamilienhäusern, sieht die Situation anders aus.

Wer beispielsweise eine Fünf-Kilowatt-Anlage ohne Batteriespeicher anschafft und dafür 7.000 Euro brutto bezahlt, könnte sich mit der Vorsteuererstattung vom Finanzamt rund 1.120 Euro zurückholen. Da er für den privaten Eigenverbrauch dann aber Umsatzsteuer zahlen muss, schmilzt dieser Vorteil schon in den ersten fünf Jahren auf 800 Euro (bei einem Drittel Eigenverbrauchsquote). Dafür müssen in den ersten zwei Jahren monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden und eine jährliche Umsatzsteuererklärung.

Der Betreiber kann sich von dieser Bürokratie einfach befreien, indem er die Kleinunternehmerregelung wählt und sich damit von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt. Privatpersonen, die sonst nicht selbständig tätig sind, erfüllen dafür in der Regel die Voraussetzungen. (Mehr Details dazu auch unter https://www.pv-magazine.de/2016/08/12/photovoltaik-ohne-finanzamt-eine-anleitung/)

Diese und weitere Fragen zu Eigenerzeugungsanlagen in privaten Haushalten stellen für Steuerberater noch immer eine Herausforderung dar. Viele Juristen haben wenig Interesse, sich mit diesem für sie wenig lukrativen aber arbeitsintensiven Gebiet im Detail zu beschäftigen.

Für Anlagenbetreiber und Solarteure ist das ein wichtiger Grund, sich in Grundzügen selbst mit steuerrechtlichen Fragen ihrer Kleinkraftwerke zu befassen. „So kann der Betreiber wenigstens die richtige und konkrete Fragen stellen, wenn er seine Anlage rechtssicher betreiben will.

Der Autor Thomas Seltmann beschäftigt sich seit zwanzig Jahren mit der Problematik.  Der Photovoltaik-Experte vermittelt die praxisrelevanten Informationen, Tipps und Empfehlungen auch in einem speziellen Seminar für Berater, Verkäufer und Anlagenbetreiber. Mit dabei ist auch einer der wenigen Steuerberater, die sich mit Photovoltaik sehr gut auskennen. Dieser wird im Rahmen des Seminars auch konkrete, individuelle Beratungsfragen beantworten.
Solarakademie Franken:  Sprechstunde Photovoltaik-Steuerfragen
Seminar am 25.07.2017, 10:00 – 16:00 Uhr
www.solarakademie-franken.de/termine/SP23-2017-07-25
Teilnahmepreis 250 Euro zuzügl. USt., DGS-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.

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