Die in Hillsboro in Oregon ansässige Solarworld Americas teilte am Mittwoch mit, dass sie eine sofortige Finanzspritze ihrer Kreditgeber in Höhe von sechs Millionen Dollar erwartet. Das Geld soll es der US-Tochter des insolventen deutschen Herstellers ermöglichen, die Geschäfte im Jahr 2017 und darüber hinaus weiterzuführen.
In einer kurzen Pressemitteilung kündigte das Unternehmen außerdem an, dass kurzfristig noch weitere Mittelzuflüsse im zweistelligen Millionenbereich erwartet werden. Diese Beträge sollen durch den Verkauf von Vermögenswerten erzielt werden, die nicht unmittelbar für das operative Geschäft nötig sind.
Die amerikanischen Kreditgeber haben diesem Vorgehen zugestimmt, sofern die Erlöse den Weiterbetrieb des Unternehmens sicherstellen. Jürgen Stein, der Präsident von Solarworld USA sagte, dass diese Finanzspritze sowohl für die Zulieferer als auch für die Kunden vorteilhaft wäre. “Es bedeutet einfach, dass wir gegenüber unseren Geschäftspartnern weiter eine verlässliche Kraft sein können, nicht nur als Hersteller von führender Solartechnologie, sondern auch im Kampf für fairen Handel im US-Markt und verbesserte Rahmenbedingungen.
Im Mai hatte die Solarworld AG in Deutschland Insolvenz angemeldet. Es wurde befürchtet, dass sie ihre US-Tochter mitreißen würde. Bislang sind die Geschäfte aber weitergelaufen, wenn auch mit stark reduziertem Personal im Werk in Hillsboro. Auch wenn die Weiterproduktion zunächst ermöglicht werden konnte, waren die Aussichten über 2017 hinaus düster. Die Kreditgeber haben deshalb dem Verkauf einer Lagerhalle und einem Grundstück neben der Fabrik in Hillsboro zugestimmt. Die Erlöse sollen ausreichen, so hofft das Unternehmen, um die Geschäfte bis 2018 fortzuführen.
“Wir investieren in unser Unternehmen für unsere treuen Kunden,“ ergänzte Stein. „Und nur so können wir, für die Zukunft der Solarindustrie in den USA kämpfen, genauso wie wir das über die letzten vier Jahrzehnte mit allen Auf- und Abschwüngen getan haben.“ Ein großer Teil von Solarworlds Zukunftsplänen hänge von der Entscheidung zur Petition nach Section 201 des US-Handelsgesetzes von 1974 ab, in der Solarworld gemeinsam mit Suniva die Einführung von Mindestpreisen für Importe von Solarmodulen – besonders aus China – gefordert hat.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.