Mit dem Marktstammdatenregister sollte es ab dem 1. Juli einen Gesamtüberblick über alle bestehenden und neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer und konventioneller Energie geben. Es verzögert sich nun aber, wie der Internetseite der Bundesnetzagentur zu entnehmen ist. Demnach befinde sich das Marktstammdatenregister noch im Aufbau. Nur Netzbetreiber könnten derzeit ihr Unternehmen registrieren. Für alle anderen Akteure sei eine Nutzung voraussichtlich ab Herbst möglich. „Einen konkreten Starttermin haben wir noch nicht“, erklärte ein Sprecher der Bonner Behörde auf Nachfrage von pv magazine. Die Bundesnetzagentur werde diesen zu gegebener Zeit aber publik machen.
„Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium im März. Damals hatte das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Es solle auch zur Entbürokratisierung beitragen.
Bis zum offiziellen Start bleiben nun die bisherigen Meldepflichten für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bestehen. Die EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen würden wie bisher über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal erfasst. Dafür gelte nun eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme der Anlagen oder ab Erteilung der Genehmigungen. Bislang seien es nur drei Wochen gewesen.
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Hallo Sandra,
dieses Thema ist schon sehr verwirrend, zumal die Formulierungen nicht ausreichend verständlich im Text der Behörde erklärt werden und alle Fälle eindeutig abgehandelt werden. So entnehme ich den FAQs, dass sich alle Anlagen < 2009 nach dem Termin der Datenbank bis 12/2019 anmelden sollen und bis dato keine Notwendigkeit besteht, ausser den Prozess der Datenkorrekturen zu komplizieren, oder?
Des weiteren wollte ich einmal das folgende Zitat bemerken:
"Veröffentlichung von Registerdaten
Mit Inbetriebnahme des Webportals werden die registrierten Marktstammdaten öffentlich einsehbar sein. Bis dahin erfolgt eine monatliche Veröffentlichung dieser Daten auf diesen Internetseiten."
Wie kann das sein, ich habe kein Interesse daran diese oder jegliche persönliche Daten öffentlich zu machen?
Kann ich mich dagegen wehren? Es reicht doch wenn die Daten im Register für authorisierte, registrierte Personen zugänglich bleiben.
vielen Dank
würde mich über eine Antwort sehr freuen
Gruss
Hallo A. Kemper,
da würde ich mich direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Ich gehe nicht davon aus, dass persönliche Daten veröffentlicht werden, die über das derzeitige Maß hinausgehen, gerade im Fall privater Betreiber. Sicher bin ich dennoch nicht.
Viele Grüße!
War der Überzeugung, dass bis jetzt keine Registrierung für „alte“ Anlagen besteht! Meine datiert von 1999! Zudem würde ich gerne wissen wie denn eine Meldung im PV zu geschehen hat!
Alles etwas amateurhaft!
Gruss!