Kurz vor der abschließenden Beratung über das Photovoltaik-Mieterstromgesetz im Bundestag haben die Grünen noch eine aktuelle Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vorgestellt. Diese zeigt, das kleine Veränderungen im Gesetz ausgereichten, um Photovoltaik-Mieterstrom einen regelrechten Schub zu verleihen. „Mit ihrem unzulänglichen Gesetz schöpft die schwarz-rote Koalition das große Potenzial für Solarstrom in den Städten nicht annähernd aus“, kritisiert daher Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, den am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung stehenden Entwurf von CDU, CSU und SPD.
In der IÖW-Kurzstudie wird kritisiert, dass Mieterstrom weiterhin bei der Entlastung der EEG-Umlage schlechter gestellt sei als Photovoltaik-Eigenverbrauch. Daher führe das Gesetz nicht zu den notwendigen ökonomischen Anreizen. Zudem wirkten sich die Lieferantenpflicht bei kleineren Anlagen sowie steuerliche Nachteile bei nicht gewerbesteuerpflichtigen Betreibern stark hemmend aus. In der Studie wird daher eine Entbindung von der Lieferantenpflicht bei Mieterstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt, eine anfängliche Förderung bei der Installation von Zähler-und Abrechnungssystemen oder die Bereitstellung von Informationen und Beratung für Eigentümergemeinschaften gefordert.
„Allein der Wegfall unnötiger Bürokratie für kleinere Anlagen sowie ein Förderprogramm zur Anschaffung von Messtechnik würden ausreichen, um rund doppelt so viele Dächer für sauberen Solarstrom zu erschließen. Doch die Regierung macht lieber ein Mini-Mieterstrom-Gesetz. Das zeigt einmal mehr: Diese Regierung bremst die Energiewende, wo sie nur kann“, erklärte Verlinden weiter. Die Grünen haben einen Entschließungsantrag zum Photovoltaik-Mieterstromgesetz eingebracht. In diesem werden all diese Nachbesserungen von der Bundesregierung gefordert. Angesichts der großen Mehrheit von CDU, CSU und SPD im Bundestag ist allerdings von einer Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auszugehen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung: Voraussichtlich 18:10 Uhr wird die Debatte beginnen und anschließend die Abstimmung erfolgen (pv magazine wird am Freitag über das Ergebnis berichten).
Das IÖW hat zudem das Potenzial für Photovoltaik-Mieterstrommodelle neu berechnet. Mit den verbesserten Rahmenbedingungen seien noch mehr Mieter erreichbar, als zuvor von Prognos im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ermittelt worden seien. In dieser Studie war von etwa 300.000 Gebäuden die Rede. Das IÖW kommt auf 570.000 Gebäude, bei denen Photovoltaik-Mieterstrom umgesetzt werden könnte. Unter der Annahme einer Installation von Anlagen mit zehn Kilowatt Leistung bedeute dies eine zusätzliche installierte Photovoltaik-Leistung von 5.700 Megawatt und eine zusätzliche Solarstromerzeugung von 5,4 Millionen Megawattstunden. Dies sei eine Steigerung um jeweils 55 Prozent gegenüber den Prognos-Ergebnissen, heißt es beim IÖW. Das zusätzliche Potenzial sei insbesondere auf die Erschließung von Gebäuden mit drei bis sechs Wohnungen für Photovoltaik-Mieterstromanlagen zurückzuführen. Insgesamt könnten durch die nachgebesserten Bedingungen die Bewohner von bis zu fünf Millionen Wohnungen von Mieterstrom profitieren.
Nach den Worten Verlindens wollen sich die Grünen dafür einsetzen, dass möglichst viele Menschen von der Energiewende profitieren. „Deshalb muss der Deckel für den Ausbau der Solarenergie weg. Kleinere Mieterstrom-Anlagen müssen von bürokratischen Hemmnissen befreit und das Mieterstromgesetz auf alle Gebäude ausgeweitet werden. Dann könnten beispielsweise Supermärkte sauberen Strom an ihre Bäckereien liefern und Gewerbeimmobilien anliegende Wohnhäuser mit Mieterstrom versorgen“, so Verlinden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.