Mieterstrom-Förderung wird auf angrenzende Wohngebäude ausgedehnt

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Der Bundestag wird sich am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung mit dem Photovoltaik-Mieterstromgesetz befassen. Der ursprünglich von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf ist vom zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages nochmal leicht geändert worden. Die Zahlung des Zuschusses für Photovoltaik-Mieterstrom soll auf Gebäude in unmittelbarer räumlicher Nähe ausgeweitet werden.

Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte nur Solarstrom, der auf dem Dach des Mietgebäudes produziert wird, vergütet werden. „Die Änderung erweitert den Tatbestand des Mieterstromzuschlags dahin, dass diese Förderung auch die Lieferung und den Verbrauch in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Wohngebäude, auf, an oder in dem Solaranlagen installiert sind, die Strom nach § 21 Absatz 3 EEG 2017 erzeugen, erfasst, soweit der Strom nicht durch ein Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet wird“, heißt es in der Formulierungshilfe, die pv magazine vorliegt.

Eine Forderung, die auch von mehreren Sachverständigen kam, die vergangene Woche im Ausschuss gehört wurden, ist damit teilweise umgesetzt worden. Vertreter der Solar- und Energiebranche verlangten eine Ausweitung des Vorhabens auf Quartierslösungen. Zahlreiche andere Änderungswünsche verhallten hingegen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte generell das geplante Photovoltaik-Mieterstromgesetz. Es bleibe aber hinter den Erwartungen der Branche zurück, heißt es beim Verband am Mittwoch. Damit lasse sich nur ein Teil des Photovoltaik-Potenzials in den Innenstädten heben. Auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vertreten diese Auffassung. „Mit ihrem unzulänglichen Gesetz schöpft die schwarz-rote Koalition das großes Potenzial für Solarstrom von Mietshausdächern nicht annähernd aus. Das zeigt einmal mehr: Diese Regierung bremst die Energiewende, wo sie nur kann. Mieterstrom entlastet die EEG-Umlage und führt dazu, dass mehr Menschen in Deutschland direkt von Ökostrom profitieren können“, sagt die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Julia Verlinden. Der BSW-Solar hofft jedoch, dass die Vergütung insbesondere Stadtwerke künftig dazu bewegen werde, verstärkt Photovoltaik-Anlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten.

Der Zuschuss für den Mieterstrom liegt je nach Größe der Photovoltaik-Anlage zwischen zwei und drei Cent je Kilowattstunde. Gefördert werden nur Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung. Vermieter müssen den erzeugten Solarstrom zu einem Rabatt von zehn Prozent gegenüber dem regionalen Grundversorgungstarif an ihre Mieter verkaufen, um die Vergütung beanspruchen zu können. Die Förderung ist weiterhin auf 500 Megawatt Photovoltaik-Leistung pro Jahr gedeckelt, wobei ein Überschreiten der Grenze zu einem Abzug der Gesamtmenge für das Folgejahr führt.

In der Verordnungsermächtigung zum Mieterstrom im EEG 2017 war noch vorgesehen, dass es eine Gleichstellung von Photovoltaik-Eigenverbrauch und Mieterstrom gegeben soll. Dies wird mit dem vorliegenden Entwurf jedoch nicht umgesetzt. „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt. Diese Ungleichbehandlung bleibt bestehen, obwohl Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht minder umweltfreundlich ist. Die verbleibende ‚Sonnensteuer‘ für solaren Mieterstrom ist zwei- bis dreimal so hoch wie der neue Zuschuss“, moniert daher auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Dennoch werde mit dem vorliegenden Gesetz ein Schulterschluss zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft ermöglicht. Dies sei „ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung“, so Körnig weiter.

In der kommenden Legislaturperiode sollten weitere Marktbarrieren für die Photovoltaik von der Politik beseitigt werden: Die Grünen hoffen darauf, dass das Mieterstromgesetz dann für alle Gebäude geöffnet wird. Solare Mieterstromprojekte könnten zum Standard im Neubau und Bestand werden, heißt es beim BSW-Solar. Auch die steuerlichen Hindernisse für Wohnungsbaugesellschaften sollten nach dem Willen des Verbands und der Grünen dann abgebaut, sowie Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen von den Lieferantenpflichten befreit werden. Diese Punkte waren bereits nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs zum Photovoltaik-Mieterstroms weithin gefordert worden. Die Bundesregierung lehnte nachträgliche Änderungen an ihrem Entwurf in diesen Punkten jedoch ab.

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