Die spanische Regierung wird wahrscheinlich am 18. Juli die nächste Ausschreibung für große Photovoltaik- und Windkraftprojekte mit einem Gesamtvolumen von drei Gigawatt abhalten. Dieses Datum für die Auktion wird in einem Entschließungsentwurf der Regierung angegeben, der an die Nationale Märkte- und Wettbewerbskommission (CNMC) gesandt wurde. Die Photovoltaik-Vereinigung UNEF bestätigte pv magazine auf Nachfrage ebenfalls, dass dieses Datum wahrscheinlich sei, auch wenn es noch nicht offiziell bestätigt ist.
Die Gebotsregeln sollen gegenüber der ersten Drei-Gigawatt-Ausschreibung Mitte Mai nicht geändert werden, wie der Verband weiter erklärte. Nur die Untergrenze für die Gebote bei Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen soll nach dem offiziellen Dokument erhöht werden. „Da die meisten Projektierer an der Untergrenze bieten werden, wird es wahrscheinlich erneut dazu führen, dass die Gebote letztendlich verlost werden“, erklärte UNEF weiter.
Wenn die Rabatte nicht den maximal möglichen Wert erreichen, hat Photovoltaik gegenüber der Windkraft einen Vorteil. Wenn es aber einen Gleichstand gibt, dann ist die Windkraft im Vorteil, da diese Projekte mehr prognostizierbare Betriebsstunden anbieten können, was dann schließlich über die Zuschläge entscheidet. Genau dies besorgt die Entwickler von Photovoltaik-Projekten.
Nach Auffassung von UNEF sollten für den Fall, dass die Untergrenze nicht beseitigt wird, alle gleichen Gebote akzeptiert werden sollten. Dadurch würde die Benachteiligung einer Technologie beseitigt. Mit den derzeitigen Ausschreibungsregeln werde Photovoltaik-Projekten nicht die Chance gegeben, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu beweisen, betont der Verband.
Bei der Ausschreibung am 17. Mai hatte die Windkraft aufgrund dieser Verbindung die Priorität bei den Zuschlägen. Nur ein Megawatt ging an Photovoltaik; die restlichen 2999 Megawatt gingen an Windkraftprojekte. Alle in der Ausschreibung bezuschlagten Projekte müssen bis 2020 am Netz sein.
Übersetzt und bearbeitet von Sandra Enkhardt.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Untergrenze für welchen Wert? Rabatte auf welchen Preis? So ist der Artikel völlig unverständlich.
Bieten die Projektierer einen Preis für die kWh, oder für das MW?
Oder ist das Problem, dass zwar eine bestimmte Menge MW ausgeschrieben werden, als Zuschlagskriterium der gebotene kWh-Preis hergenommen wird, und man dann schaut, wer mehr kWh mit einem beauftragten MW liefern kann?